In Solarstrom investieren: Ein Ratgeber zum Kauf von Photovoltaikanlagen mit Speicher
Solarenergie für eine nachhaltige Zukunft nutzen
Im heutigen Zeitalter des Umweltbewusstseins und der erneuerbaren Energien hat sich die Investition in eine Photovoltaikanlage (PV) mit Speicher als vielversprechende Möglichkeit für Hausbesitzer und Unternehmen gleichermaßen herausgestellt. Da der Kauf einer Photovoltaikanlage mit Speicher den doppelten Vorteil hat, die Stromrechnung zu senken und den CO2-Fußabdruck zu minimieren, erfreut er sich immer größerer Beliebtheit. Dieser umfassende Leitfaden führt Sie durch die Überlegungen und Schritte beim Kauf eines solchen Systems und befähigt Sie, eine fundierte Entscheidung für eine umweltfreundlichere, nachhaltigere Zukunft zu treffen.
Photovoltaiksysteme mit Speicherung verstehen
Photovoltaikanlagen, allgemein bekannt als Solarpanelsysteme, wandeln Sonnenlicht durch den photovoltaischen Effekt in Strom um. Diese Systeme bestehen aus Solarmodulen, Wechselrichtern und Montagegeräten, die gemeinsam daran arbeiten, Sonnenenergie zu nutzen und sie in nutzbaren Strom für private oder gewerbliche Zwecke umzuwandeln.
Durch die Hinzufügung von Speichern, oft in Form von Batterien, kann überschüssige Energie, die tagsüber erzeugt wird, für eine spätere Nutzung gespeichert werden, beispielsweise in Zeiten geringer Sonneneinstrahlung oder in der Nacht. Diese Integration der Speichertechnologie erhöht die Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit von Solarstromsystemen und ermöglicht es Benutzern, den Eigenverbrauch zu maximieren und die Abhängigkeit vom Netz zu minimieren.
Das richtige System wählen
Wenn Sie über den Kauf einer Photovoltaikanlage mit Speicher nachdenken, sollten mehrere Faktoren
berücksichtigt werden:
Energiebedarf: Bewerten Sie Ihren aktuellen und zukünftigen Energiebedarf, um die Größe und Kapazität der PV-Anlage und des Speichers zu bestimmen, die Ihren Anforderungen am besten entspricht. Berücksichtigen Sie Faktoren wie das Stromverbrauchsverhalten von Haushalten oder Unternehmen, Spitzenlastzeiten und etwaige Expansionspläne oder Änderungen des Lebensstils.
Dachfläche und Ausrichtung: Bewerten Sie die verfügbare Dachfläche und Ausrichtung Ihres Grundstücks, um eine optimale Platzierung der Solarmodule für maximale Sonneneinstrahlung sicherzustellen. Faktoren wie Dachneigung, Verschattung durch nahegelegene Gebäude oder Bäume sowie örtliche Klimabedingungen können die Effizienz Ihrer PV-Anlage beeinflussen.
Batterietechnologie: Informieren Sie sich über verschiedene auf dem Markt verfügbare Batterietechnologien wie Lithium-Ionen-, Blei-Säure- oder Durchflussbatterien und berücksichtigen Sie deren Leistung, Lebensdauer, Effizienz und Kosteneffizienz. Wählen Sie ein Batteriesystem, das Ihren Energiespeicheranforderungen und Ihrem Budget entspricht.
Integration und Kompatibilität: Stellen Sie die Kompatibilität zwischen den Solarmodulen, Wechselrichtern und dem Batteriespeichersystem sicher, um die Effizienz und Leistung des Systems zu maximieren. Wenden Sie sich an renommierte Solarinstallateure oder -lieferanten, um ein zusammenhängendes System zu entwerfen, das alle Komponenten nahtlos integriert.
Garantie und Support: Priorisieren Sie Produkte mit zuverlässigen Garantien und fortlaufendem technischem Support, um Ihre Investition zu schützen und langfristige Sicherheit zu gewährleisten. Überprüfen Sie die Garantieabdeckung für einzelne Komponenten, einschließlich Solarmodule, Wechselrichter und Batterien, und erkundigen Sie sich nach Wartungsdiensten und Supportoptionen.
Den Kauf tätigen
Sobald Sie Ihre Anforderungen und Vorlieben ermittelt haben, ist es Zeit, den Kauf zu tätigen. Hier sind einige Schritte, die Sie durch den Kaufprozess führen:
Recherchieren Sie Lieferanten: Vergleichen Sie Angebote verschiedener Solarlieferanten und Installateure und berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie Produktqualität, Ruf, Preise und Kundenbewertungen. Suchen Sie nach Zertifizierungen und Akkreditierungen, die die Einhaltung von Industriestandards und Best Practices belegen.
Angebote anfordern: Erhalten Sie detaillierte Angebote von mehreren Lieferanten mit einer Aufschlüsselung der Kosten für Ausrüstung, Installation, Genehmigungen und etwaige zusätzliche Dienstleistungen oder Garantien. Vergleichen Sie Angebote sorgfältig, um Transparenz und Genauigkeit zu gewährleisten, und zögern Sie nicht, bessere Konditionen oder Preise auszuhandeln.
Bewerten Sie Finanzierungsoptionen: Erkunden Sie Finanzierungsoptionen wie Darlehen, Leasing oder Stromabnahmeverträge (PPAs), um die Vorabkosten Ihrer PV-Anlage mit Speicher zu verteilen. Berechnen Sie die langfristigen Einsparungen und den Return on Investment (ROI), um die kostengünstigste Finanzierungslösung für Ihr Budget zu ermitteln.
Planen Sie die Installation: Nachdem Sie einen Lieferanten ausgewählt und den Kaufvertrag abgeschlossen haben, planen Sie die Installation Ihrer Photovoltaikanlage mit Speicher gemäß dem vereinbarten Zeitplan und den Projektmeilensteinen. Stimmen Sie sich mit dem Installateur ab, um einen reibungslosen und effizienten Installationsprozess zu gewährleisten und Ausfallzeiten und Störungen zu minimieren.
Überwachen Sie die Leistung: Überwachen Sie nach der Installation regelmäßig die Leistung Ihrer PV-Anlage und Ihres Speichers, um optimale Effizienz und Funktionalität sicherzustellen. Verfolgen Sie Energieproduktion, -verbrauch und Batterieverbrauch mithilfe von Überwachungssoftware oder intelligenten Energiemanagementsystemen und klären Sie etwaige Probleme umgehend mit Ihrem Installateur oder Lieferanten.
Solarenergie für eine nachhaltige Zukunft nutzen
Die Investition in eine Photovoltaikanlage mit Speicher ist mehr als nur eine finanzielle Entscheidung – sie ist ein Bekenntnis zu Nachhaltigkeit, Autarkie und Umweltschutz. Durch die Nutzung der Kraft der Sonne und die Integration von Speichertechnologie können Sie Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren, Ihre Energiekosten senken und zu einer saubereren, grüneren Zukunft für kommende Generationen beitragen. Bei sorgfältiger Planung, Forschung und Investition kann der Kauf einer Photovoltaikanlage mit Speicher ein lohnender und transformativer Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit und Nachhaltigkeit sein.
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Kriegsblinden-Kursanatorium, REWE und mehr
(M)ein Protokoll der Bauausschusssitzung vom 25.1.2024:
Heute nur eine Kurzfassung der Beschlüsse und was mir noch so wichtig erschien.
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Es wurden Anträge zurückgezogen, so dass die TOP 8 und TOP 9 entfallen.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8046 für das Gebiet des Kriegsblinden-Kursanatoriums an der Riedeselstraße als vorhabenbezogener Bebauungsplan
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens auf Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8046 für das Gebiet des Kriegsblinden-Kursanatoriums an der Riedesel- straße als vorhabenbezogener Bebauungsplan wird stattgegeben.
Der Bauausschuss beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8046 für das Gebiet des Kriegsblinden-Kursanatoriums an der Riedeselstraße als vorhabenbezogener Bebauungs- plan für das Grundstück Fl. Nr. 278, Gemarkung Söcking, durchzuführen. Ziel ist die Versor- gung der Bevölkerung mit dringend erforderlichen Wohn- und Pflegeeinrichtungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag sowohl die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Vorhabenträger als auch ein Belegungsrecht für nach noch zu bestimmenden Kriterien berechtigte Personen zu verhandeln.
angenommen: 12:0
4. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8046 für das Grundstück Fl. Nr. 278, Gemarkung Söcking, ist in Priorität 2 an Nr. 2 einzuordnen. Das Bauleitplanverfahren Tennisplätze am Riedener Weg wird zurückgestellt.
abgelehnt: 6:6
5. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8046 für das Grundstück Fl. Nr. 278, Gemarkung Söcking, ist in Priorität 1 an Nr. 4 einzuordnen. Das Bauleitplanverfahren St. Christophorus entällt derzeit.
angenommen: 9:3
TOP 4 Planung für den Neubau des REWE-Marktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 795/28, Gemarkung Starnberg
Beschlussvorschlag
Die Planung für den Neubau des REWE-Marktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 795/28, Gemarkung Starnberg, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Von den zukünftigen Zielen des Rahmenplans für das Gewerbegebiet nördlich der B2 soll zugunsten des Erhalts und der Stärkung des Nahversorgungsstandorts abgewichen und der tatsächlichen Entwicklung Rechnung getragen werden.
angenommen: 9:3
3. Dem Antrag des Vorhabenträgers gem. § 12 Absatz 2 BauGB auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens für das Grundstück Fl. Nr. 795/28, Gemarkung Starnberg, wird stattgegeben.
angenommen: 12:0
4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Erweiterung des Lebensmittelmarktes ist in Priorität 1 als Nr. 12 einzuordnen. Das Bauleitplanverfahren Thierkopfweg wird in eine nur unregelmäßige Bearbeitung (Platz 17) zurückgestuft.
angenommen: 11:1
TOP 5 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 439, Gemarkung Starnberg, Wilhelmshöhenstraße 5 (Antrag Nr. 2023/188)
Sachverhalt (Ausschnitt)
... Im Rahmen des aktuellen Antrags auf Vorbescheid werden folgende Fragen zu Befreiungsmöglichkeiten für eine Bebauung mit einem Doppelhaus mit zwei Garagen gestellt:
Kann eine Befreiung wegen Überschreitung der festgelegten Geschosse von I + D auf U + I + D gemäß Planung in Aussicht gestellt werden?
Kann eine Befreiung wegen Überschreitung der festgelegten maximalen Kniestockhöhe von 0,30 m auf 2,00 m gemäß Planung in Aussicht gestellt werden?
Kann eine Befreiung für die Eindeckung der Dachfläche mit einem grauen Blechdach in Aussicht gestellt werden?
Kann eine Befreiung zur Verlegung von Solarkollektoren mit einer Fläche von ca. 11,00 m2 pro Haushälfte, Modullänge ca. 1,80 m x Breite 6,00 m in der Dachfläche in Aussicht gestellt werden?
Kann eine Befreiung zur Erstellung einer zweiten Garage außerhalb des Bauraums in Aussicht gestellt werden? ...
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
Zu den unter den Fragen 1, 2, 4 und 5 abgefragten Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen bzw. die Zustimmung erteilt. Vom Antragsteller ist die Erklärung zur Bereitschaft des Abschlusses einer Vereinbarung, die eine Bau- und Eigennutzungsverpflichtung oder einer Mietzinsbindungs-, respektive Veräußerungs- und Kaufpreisvergünstigungsverpflichtung für einkommensschwächere und wenig begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung bzw. für Personen mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen beinhaltet, einzuholen.
angenommen: 12:0
2 .Zu der Frage 3 wird weder das gemeindliche Einvernehmen zu Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB noch die Zustimmung zu Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt.
abgelehnt: 6:6
TOP 6 Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und die Umnutzung der bestehenden Garage sowie den Anbau einer neuen Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 758, Gemarkung Söcking, Adalbert-Stifter-Straße 14
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben und die Zustimmung nach § 31 Abs. 3 BauGB zu einer Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze um ca. 5,70 m2 wird erteilt.
angenommen: 11:0
TOP 7 Antrag auf Vorbescheid für eine Teil-Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 968/94, Gemarkung Starnberg, Hofbuchetstraße 23 (Antrag Nr. 2023/183)
Sachvortrag (Ausschnitt)
... Im Rahmen des Vorbescheids werden folgende Fragen zu Befreiungsmöglichkeiten für eine Teil-Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses gestellt:
Besteht Einverständnis mit einer Teil-Aufstockung entsprechen der Darstellung im Rahmen der festgesetzten GFZ 0,23 mit der rechnerisch ermittelten zusätzlichen GF von 108,50 m²?
Besteht Einverständnis mit der Darstellung der Wandhöhen entsprechend Bebauungsplan unter Anwendung der Festsetzung durch Text Nr. 3c: Zweigeschossige Bebauung: Dachform: Flachdach, Traufhöhe: max. 6,50 m? ...
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden folgendermaßen beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB und die Zustimmung zu Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB werden erteilt.
angenommen: 11:0
TOP 8 Bebauungsplan Nr. 8029 für das Gebiet zwischen Bahnlinie, Oberer Seeweg und Possenhofener Straße, Gemarkungen Söcking und Starnberg, 3. Änderung - Konkretisierung der Planungsziele im Aufstellungsbeschluss vom 09.12.2021 (Änderungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8029)
gestrichen
TOP 9 Bebauungsplan Nr. 8029 für das Gebiet zwischen Bahnlinie, Obere Seeweg und Possenhofener Straße, Gemarkung Söcking, 3. Änderung; Erlass einer Veränderungssperre
gestrichen
TOP 10 Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Lärmschutzwand auf den Grundstücken Fl.Nrn. 410 und 410/5, Gemarkung Starnberg, südlich der Oskar-von-Miller-Straße (Antrag Nr. 2023/189)
Sachverhalt (Ausschnitt)
Errichtung einer Lärmschutzwand § 30 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplan Nr. 8029, 1. Änderung
Im Rahmen des Antrags auf Vorbescheids werden folgende Fragen gestellt:
Variante 1: Wird für die geplante Lärmschutzwand (max. Breite: 0,50 m) gemäß Variante 1 mit den Höhen von 5,00 m über Geländeoberkante auf einer Länge von 105 m und anschließend von 4,00 m über Geländeoberkante auf einer Länge von 63 m (von Norden kommend) mit einem Abstand von 2,00 m von der Grundstücksgrenze, bahnseitig hochabsorbierend ausgeführt, wie in den Planunterlagen dargestellt, eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans über die Höhe der Lärmschutzwand erteilt?
Variante 2: Wird für die geplante Lärmschutzwand (max. Breite: 0,50 m) gemäß Variante 2 mit den Höhen von 2,00 m über Geländeoberkante auf einer Länge von 3 m, von anschließend 3,00 m über Geländeoberkante auf einer Länge von 1 m, von anschließend 4,00 m über Geländeoberkante auf einer Länge von 1 m, von anschließend 5,00 m über Geländeoberkante auf einer Länge von 100 m, von anschließend 4,00 m über Geländeoberkante auf einer Länge von 59 m, von anschließend 3,00 m über Geländeoberkante auf einer Länge von 1 m und von anschließend 2,00 m über Geländeoberkante auf einer Länge von 3 m (von Norden kommend) mit einem Abstand von 2,00 m von der Grundstücksgrenze, bahnseitig hochabsorbierend ausgeführt, wie in den Planunterlagen dargestellt, eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans über die Höhe der Lärmschutzwand erteilt?
Beschlussvorschlag
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu den unter den Fragen 1 und 2 abgefragten Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen, vorsorglich ebenso die Zustimmung erteilt, wobei es sich bei der Frage 2 abgefragten Befreiung um die von Seiten der Stadt Starnberg bevorzugte Variante handelt.
angenommen: 11:0
TOP 11 Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss von Verkaufsfläche zu Büroräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 48/21, Gemarkung Starnberg, Ludwigstraße 5 und 5a (Antrag-Nr. 2023/182)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Nutzungsänderung der Gewerbeeinheit im Erdgeschoss von Verkaufs- in Bürofläche wird erteilt.
angenommen: 11:0
TOP 12 Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens an eine bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 392/7, Gemarkung Starnberg, Possenhofener Straße 46 (Antrag Nr. 2023/186)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Zu Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung erteilt.
angenommen: 11:0
TOP 13 Änderung der Satzung über ein von der Bayerischen Bauordnung abweichendes Maß der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung) für das Umfeld des Stadtmarkts
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 21.01.2021 hatte der Bauausschuss vor dem Hintergrund der geänderten abstandsflächenrechtlichen Bestimmungen in Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBO den Erlass der Satzung über ein von der Bayerischen Bauordnung abweichendes Maß der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung) beschlossen (siehe Beschlussvorlage 2020/607-1). Die Satzung trat dann fristgerecht am 01.02.2021 in Kraft.
In Art. 6 Abs. 4 BayBO erfolgte mit der Novellierung eine weitergehende Einbeziehung von maßgeblichen Gebäudeteilen in die Wandhöhenberechnung, in Art. 6 Abs. 5 BayBO im Gegenzug eine Reduzie- rung der Abstandsflächentiefen. So betrug die Tiefe der Abstandsflächen vor der Novellierung 1 H, in Kerngebieten und festgesetzten urbanen Gebieten 0,50 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,25 H und jeweils mindestens 3 m. Mit der Novellierung der BayBO wurde die Tiefe der Abstandsflächen auf 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten auf 0,2 H und jeweils mindestens 3 m bestimmt.
Die verkürzten Tiefen betreffen alle Gebäudeseiten, das vor der Novellierung geltende Schmalseitenprivileg, wonach vor zwei Außenwänden mit weniger als 16 m Länge nur 0,5 H als Abstandsflächentiefe möglich war, wurde gestrichen.
Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität der in Starnberg prägenden offenen Bauweise und zur Ver- meidung städtebaulicher Konflikte mit negativen Auswirkungen auf die Wohnqualität (Einschränkungen bezüglich Belichtung, Belüftung und Besonnung, immissionsschutzrechtliche Konflikte, Einschränkun- gen bezüglich der Unterbringung von Nebenanlagen), machte die Stadt Starnberg von der temporär bestehenden Satzungsbefugnis Gebrauch und legte eine abweichende Abstandsflächentiefe von 1 H unter weiterhin möglicher Anwendung des Schmalseitenprivilegs fest.
Im weiteren Verlauf hat sich allerdings gezeigt, dass die getroffene satzungsrechtliche Festlegung nicht allen Situationen gerecht werden kann. Derartiges gilt augenscheinlich für den Stadtmarkt und dessen unmittelbares Umfeld, dies zumindest soweit und sofern die dort bestehenden Gebäude zwar beibehalten, aber in genehmigungsrelevantem Umfang geändert werden sollen. Für diesen zunächst eng umfassten Bereich wird daher seitens der Verwaltung eine Änderung der Abstandsflächensatzung angeregt.
Beschlussvorschlag
Aufgrund des Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 07.07.2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 371) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586), erlässt die Stadt Starnberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung über ein von der Bayerischen Bauordnung abweichendes Maß der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung)
§1 Regelungsinhalt
§ 1 der Satzung über ein von der Bayerischen Bauordnung abweichendes Maß der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.01.2021 erhält folgenden Wortlaut:
„1 Die Satzung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Starnberg mit Ausnahme von Gewerbe-, Kern-, Industrie-, Sonder- und festgesetzten urbanen Gebieten, zudem mit Ausnahme des im als Anlage beigefügten Lageplan vom 04.01.2024 gekennzeichneten Bereichs. 2 Im Weiteren ist von der Satzung der gesamte Außenbereich ausgenommen, es sei denn, es besteht hierfür eine Satzung nach § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs (BauGB).“
§2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Bauausschuss beauftragt den Ersten Bürgermeister, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
angenommen: 10:0
TOP 14 Durchführungsbeschluss: Ausschreibung Sinkkastenreinigung
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, die Vergabe der Sinkkastenreinigung für 2024, mit der Option einer Verlängerung auf bis zu 3 Jahren (bis 2026), erneut auszuschreiben. Der Erste Bürgermeister oder die Vertretung im Amt wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Bieter mit der Sinkkastenreinigung zu beauftragen.
angenommen: 11:0
(M)ein Fazit
Änderungen in der Prioritätenliste bei den Aufgaben des Bauamts sind immer wieder kritisch und man kann als Entscheider hier eigentlich nicht gewinnen. Irgendjemand tritt man dann immer auf die Füße. Aber auch das gehört zu den Aufgaben eines Stadtrats.
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ReUrbano. Cadaval & Sola Morales. 2015. Mexiko City.
Córdoba - ReUrbano ist ein Projekt des spanischen Architekturbüros Cadaval & Sola Morales, das ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude von historischem Wert mit einem Anbau und Wohnungsaufstockungen verschiedenster Größe kombiniert.
Das Projekt befindet sich im bedeutsamen Viertel Roma Norte von Mexiko City, welches eine tiefgreifende geschichtliche Entwicklung durchlebt hat. Die einst ab den 1950er Jahren abnehmende Bevölkerung in urbanen Gebieten wie Roma Norte führte zusammen mit dem 1985 eintreffenden Erdbeben zu zerstörten Strukturen im Viertel. Leerstand und eine hohe Kriminalität rückten die Gegend in negatives Licht. Erst mit der Wiederbelebung durch ein kulturelles und gastronomisches Angebot und die dadurch entstandene Attraktivität für junge Leute, bekommt der Ort einen Aufschwung. Das Projekt ReUrbano nimmt die entstandene Dynamik auf und schafft auf eine angemessene, sensible Weise Wohnraum, wo einst Zerstörung herrschte.
Städtebaulich greifen Cadaval & Sola Morales die Struktur des straßenseitigen Bestandshaus mit seinem Innenhof auf und erweitern das Gebäude mit einer ähnlichen Innenhofsituation im hinteren Bereich des Grundstückes. Der gesamte Bestand bleibt bei der Maßnahme erhalten. Eine optische Unterscheidung zwischen dem vorderen alten Teil und dem hinteren Anbau ist zu erkennen, dennoch wird der Anbau stark an den Bestand in Konstruktion und Materialität angelehnt. Bestand und Neu lassen sich außerdem durch die Lage der Geschossdecke ablesen. Im Vorderhaus und Mittelhaus sind die Räumhöhen identisch, der neuere hintere Teil löst sich davon.
Um attraktive Wohnräume zu ergänzen, wird die Dachfläche durch zwei Geschosse aufgestockt. Durch die spielerische und alternierenden Abfolge von Höhen, Abschrägungen der Dächer und das Zurückspringen der Volumen ergeben sich unterschiedlichste Terrassen zwischen den Wohneinheiten. Diese schaffen zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten und ermöglichen Freiraum in der dichten Umgebung. Dadurch lockert sich die Gesamtwahrnehmung nach oben hin auf.
Die schwarz verputze Dachaufstockung mit den schwarz lackierten Alu-Fenstern grenzt sich stark vom hellen, beigefarbenen unteren Teil ab. Auch die Glasfassade steht im Kontrast zu den einzelnen, vertikalen Langfenstern im Bestand. Die Verglasung betont die Horizontalität des Bestands und sorgt für eine Minimierung des Gewichts. Das Element der Bestandsattika wird im Übergang zur Aufstockung zur Fensterbrüstung umfunktioniert, wodurch sich der Neubau mit dem Bestand verzahnt. Außerdem umläuft der Sims nur den vorderen Bestandteil.
Konstruktiv besteht das Gebäude aus einer Stahlbetonskelettstruktur ausgefacht mit Ziegeln, welche geschlämmt in den Fassaden der vorderen Gebäude ablesbar sind. Der hintere Anbau besitzt eine vorgehängte Blendfassade aus industriell gefertigten Ziegeln gleicher Größe und Form und legt die Betonskelettkonstruktion nicht offen dar. Die opaken Flächen der Aufstockung sind konstruktiv identisch, während in den transparenten Flächen die Fensterelemente durch Beton oder Stahlpfosten gegliedert werden.
Im Erdgeschoss befinden sich im vorderen Fassadenteil Gewerbeflächen. Neun Appartements unterschiedlicher Größe und mit variierenden Splitleveln, werden über zwei Treppenhäuser aus den beiden Innenhöfen erschlossen. Durch die teils zweigeschossigen Räume wirken die Wohnungen luftig und großzügig und das Pultdach der Aufstockung ermöglicht von Osten einen maximalen Lichteinfall.
Quellen:
https://www.world-architects.com/en/cadaval-and-sola-morales-barcelona/project/cordoba-reurbano
https://www.ca-so.com/project.php?project_id=34&cat=2
https://www.reurbano.mx/proyectos/cordoba-125es/
https://www.arquitecturapanamericana.com/cordoba125-reurbano/
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