Tumgik
#Bebauungsplanverfahren
gutachter · 4 months
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Dillingen erweitert das Gewerbegebiet im Norden um vier Fußballfelder
Dillingen: „…Die Öffentlichkeit und die Behörden werden in dem Verfahren frühzeitig beteiligt. Für die übernächste Erweiterung des Gewerbegebiets ist bereits vorgesorgt. Einen weiteren Schritt zu Erweiterung des Gewerbegebiets Siemensstraße hat der Dillinger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung getan. Das bestehende Gewerbegebiet im Norden der Stadt soll um 43.000 Quadratmeter erweitert werden –…
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politik-starnberg · 4 months
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Starnberg spart und erhöht Gebühren ...
(M)ein Protokoll der Sonderhaushaltsklausur des Stadtrats am 8.2.2024:
(Anm. d. Verf.: Die genauen Zahlen der erhöhten Gebühren wird es dann wohl in der Niederschrift dieser Sitzung geben. Die konnte ich nicht so schnell alle mitschreiben.)
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
TOP 2 Bürger fragen
(Anm. d. Verf.: Ob es heute jede Menge "Fragen" geben wird, wo überall nicht gespart werden soll?)
Herr Dr. Huber: Er fragt nach den Buslinien 950 und 951? Kann die Stadt da mal nachhaken, dass der Takt gerade für Perchting wieder besser wird, da beide Busse zeitweise kurz hintereinander fahren. Bei der nächsten Zählung wird eine Linie zu wenig besetzt sein.
Herr Janik: Nein, denn das erhebliche Betriebskostendefizit des Landkreises ist auch zu verkleinern. Eine Stellungnahme ist abgegeben worden. Die Entscheidungen des Kreises werden respektiert.
Herr Nebgen: Er Vorsitzender der BI Lebenswertes Starnberg. Er fragt nach der Seeanbindung. Wurde das Rücktrittsrecht schon wahrgenommen? Wir ist der aktuelle Stand?
Herr Janik: Es wurde bisher noch keine Entscheidung getroffen. Die Fristverlängerung wird gerade verhandelt. Auch weitere Verhandlungen laufen noch. Einen neuen Stand gibt es noch nicht zu berichten. Aktuell geht es um den Haushalt 2024. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden sich auf zukünftige Haushalte auswirken.
Herr Zeil: Er fragt nach dem Bahnhofsprojekt (Seeanbundung?). Er fragt nach den veröffentlichten Antworten.
Herr Janik: Die sind schon lange auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Herr Zeil: Er fragt nach dem Gewerbe, der Gewerbesteuer und Schorn. Er fragt nach dem Stand auch zum Autobahnanschluss.
Herr Janik: Wir reden über einen bewilligten Halbanschluss. Weitere Gespräche darüber finden aktuell nicht statt. Alles wird im Bebauungsplanverfahren behandelt werden.
(Anm. d. Verf.: Schön, dass es heute hier recht schnell geht.)
TOP 3 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts bekanntzugeben.
TOP 4 Konsolidierungskonzept der Stadt Starnberg; Beschlussfassung über öffentliche Beratungsgegenstände
(Quelle: Beschlussvorschlag der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadtrat hat die Verwaltung in seiner Stadtratsklausur am 12.01.2024 beauftragt, ein Konsolidierungskonzept zu erstellen. Die Stadtverwaltung hat im Vollzug dieser Beauftragung ein kurzfristiges Konsolidierungskonzept erstellt.
Dem Konsolidierungskonzept liegt die Annahme zu Grunde, dass ein Konsolidierungsvolumen von 10 Mio. € erreicht werden soll.
In dem kurzfristigen Konsolidierungskonzept sind keine Maßnahmen enthalten, die einer umfangreicheren Vorbereitung und Untersuchung bedürfen (z. B. Untersuchung aller kostenrechnenden Einrichtungen hinsichtlich des Angebotes).
In der Sitzung des Stadtrates wird das Konsolidierungskonzept durch die Verwaltung vorgestellt.
(Anm. d. Verf.: Ich versuche einfach die Kernaussagen der Maßnahmen kurz hier auch aufzuschreiben. Ich weiß nicht, ob mir das gelingen wird.)
Heute werden erst einmal nur Potentiale vorgestellt (Anm. d. Verf.: Achtung: Es gibt also auch noch weitere mittelfristige und langfristige Potentiale.), die auch Einfluss auf den Haushalt 2024 haben.
Herr Deller berichtet kurz über die Jahresrechnung 2023. Das Ergebnis ist wesentlich besser als die Planung. Es konnten 5,4 Mio. € in den Vermögenshaushalt überführt worden. Die Steuern wurden fast punktgenau geschätzt. Die Ausgaben-Ansätze waren 2023 oft zu hoch. Deshalb wurde 2024 jeder höhere Ansatz in den Abteilungen hinterfragt. 2023 musste kein Kredit aufgenommen werden. Auch die Rücklage könnte je nach Beschluss heute auf ca. 11,x Mio. € steigen.
Die aktuellen Haushaltszahlen sind nicht so gut. Aktuell fehlen im Verwaltungshaushalt ca. 5,3 Mio. €. In diesem Fall würde kein Geld in den Vermögenshaushalt überführt werden. Aktuell fehlen im Vermögenshaushalt ca. 9,2 Mio. €. Die sollen nicht durch Kredite finanziert werden. Es sind Einsparmaßnahmen im größeren Maße notwendig.
Die Debatte
Herr Weidner (SPD): Ein bitterer Moment, da der Gestaltungsspielraum kleiner wird. Er fragt nach dem Ansatz für die Gewerbesteuer für 2024. Die aktuellen Zahlen der OECD gehen aktuell nach oben. Man könnte mit einer leicht höheren Gewerbesteuer planen.
Herr Janik: Das kann diskutiert werden. Die letzte Überlegung ist da noch nicht gemacht.
Frau Pfister (BMS): Kann die Entwicklung der eingenommenen Steuern der letzten Jahre angezeigt werden. Ist das aktuelle Defizit nicht hauptsächlich die Kreisumlage, Fremdvergaben und höheren Personalkosten?
Herr Deller: ... und die Stromkosten. Die Steuereinnahmen waren die letzten Jahre immer recht gut geschätzt worden.
Herr Fiedler (FDP): Calculate with the worst, hope for the best.
Herr Breitenfeldt (WPS): Er möchte auch den Verlauf der Steuereinnahmen sehen.
Herr Dr. Schüler (UWG): Die Zahlen können bis 2023 im Haushalt 2023 auf der Webseite der Stadt Starnberg nachgelesen werden.
Frau Henniger (FDP): Sie möchte die Fremdvergaben gerne genauer überprüfen. Wir haben da ausreichend Personal.
Herr Pfister (BMS): Er ist mit dem kurzfristigen Konsolidierungskonzept unzufrieden. Ihm fehlen die anderen Maßnahmen. Nicht dass wir jetzt zu viel einsparen. Es ist nur die halbe Geschichte. (Anm. d. Verf.: Na ja, das kommt noch, hat aber keine Auswirkungen auf den Haushalt 2024. Und wir haben ja das Defizit für 2024 auszugleichen. Da nützen die langfristigen Maßnahmen wenig.) Er zählt u. a. die Mehrkosten für die IT auf. Es muss gedreht werden, aber bitte nicht zu schnell.
Herr Janik: Es soll ein genehmigungsfähiger Haushalt 2024 erstellt werden. Wenn das nur mit der Kenntnis der langfristigen Potentialen geht, dauert es halt länger, bis der Haushalt 2024 erstellt ist.
Herr Beck stellt die Konsolidierungsmaßnahmen vor. Das aktuelle Defizit soll mit den Maßnahmen reduziert werden. Eine Kreditaufnahme soll vermieden werden. Der Stadtrat hat ein Konsolidierungsvolumen von 10 Mio. € und einen das Ziel eines genehmigungsfähigen Haushalt 2024 im Januar beschlossen. Es geht heute um kurzfristige Maßnahmen, die auch noch Einfluss auf den Haushalt 2024 haben. Reduzierte Öffnungszeiten z. B. werden erst später betrachtet.
(Anm. d. Verf.: Es folgen jetzt nur noch die Debatten und Beschlüsse, wenn sie getroffen werden.)
Bücherei:
Anhebung der Jahresgebühr ab 2025 von 15 € / Jahr auf 36 € / Jahr. Das Konsolidierungsvolumen ist 23.800 €.
Die Debatte:
Herr Weidner (SPD): Es tut weh. Die Bürger können das aber stemmen.
Herr Wobbe (UWG): Eine runde Summe für Kinder wären 18 €.
Frau Henniger (FDP): Warum können die Starnberger nicht bevorzugt werden. In der Musikschule machen wird das doch auch.
Herr Janik: Es wird noch einmal geprüft.
Beschlussvorschlag:
36€ für Erwachsene, 18€ für Kinder ab 01/2025, Versäumnisgebühren werden verdoppelt
angenommen: einstimmig
Kindertagesstätten:
Ziel ist, dass die Kindergärten ab 09/2024 zu 45% von den Einnahmen für die Kindergärten gedeckt werden. Dieser Wert soll bis 09/2025 auf 55% steigen.
Die Debatte
Herr Janik: Die erste Gebührenerhöhung seit 2011 ist immer noch moderat. Auch will die Stadt immer noch ab 09/2024 55% der Kosten und dann ab 09/2026 noch 45% der Kosten selbst übernehmen. Alle Änderungen haben auch Auswirkungen auf die freien Träger, die sich ja immer an den städtischen Zahlen zu orientieren haben.
Herr Beck: Die Eltern der letzten 12 Jahre hatten einfach Glück, da es keine Anpassung gegeben hat. Eine soziale Staffelung ist nicht die Aufgabe der Stadt Starnberg. Die Festlegung der Bedürftigkeit ist nicht einfach, wenn es über die gesetzlichen Prüfungen durch das Landratsamt hinaus geht. Da sollte man nicht noch einen darauf setzen.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Wurde ein Deckungsgrad schon beschlossen?
Herr Janik: Nein, der aktuelle Vorschlag ist schmerzhaft aber vertretbar.
Herr Fiedler (FDP): Aktuell kosten die Gebühren für 4 Stunden 40 € pro Monat - nicht pro Woche. Babysitter sind da weitaus teurer. Andere Gemeinden geben da gar keine Zuschüsse. 12 Jahre gab es keine Gebührenerhöhung. Das können wir uns nicht mehr leisten. Allein die Steigerung der Personalkosten war immens. Auch wollen wir auch gute Betreuer haben. Selbst 2026 sind es nur 180 € pro Monat.
(Anm. d. Verf.: Also wir haben damals vor 2011 knapp über 100 € für 4 oder 5 Stunden gezahlt. Da klingen die aktuellen Gebühren sogar noch niedriger, als damals.)
Frau Pfister (BMS): Gab es schon Abstimmungen mit den freien Trägern? Sie beantragt eine Beratung in den Fraktionen.
Herr Beck: Es gab im Januar 2023 Gespräche. Die neuen Gebühren sind immer noch niedriger als von verschiedenen freien Trägern in Starnberg und in anderen Gemeinden.
(Anm. d. Verf.: Da möchten einige mehr Arbeit für die Verwaltung durch irgendwelche sozialen Komponenten, über deren finanziellen Ausgleich aber nichts vorgeschlagen wird.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er vermisst die soziale Staffelung. Das soll die Stadt noch einmal prüfen.
Herr Janik: Können wir machen, wenn wir wieder sensibler sein wollen als alle anderen Gemeinden.
Frau Fränkel (B90/Grüne): Sie schließt sich Herr Dr. Sengl an. Bei einem Deckungsgrad von 55% ist ihr der Beitrag zu hoch.
Herr Beigel (CSU): Die neuen Tabellen sind deutlich moderater. Da kann die CSU mitgehen. Aktuell werden von den Eltern für 8 Stunden 2€/Stunde gezahlt, zukünftig sind bei 8 Stunden pro Tag 3,73€/Stunde. Die Verpflegung kommt dazu, die hätte man aber auch ohne den Kindergarten. Er möchte sich nicht auf die nächsten drei Jahre festlegen. Das Thema soll 2025 noch einmal beraten werden.
Frau Henniger (FDP): Für manche sind sogar 60€ zu viel. Ihr sind die Erhöhungen zu hoch. Sie möchte auch eine soziale Staffelung.
Frau Falk (SPD): Sie möchte die Steigerung auf 45% mitgehen und die weiteren Jahre später erneut zu beraten.
Herr Pfister (BMS): Eine Steigerung eines Stundensatzes von 2€ auf 3,73€ also um 86% ist nicht moderat.
Herr Mignoli (BLS): Besserverdienende könnten doch auch mehr zahlen. Er möchte eine soziale Staffelung.
Frau Dr. Meyer-Bülow (CSU): Wie ist des mit der Geschwisterermäßigung?
Herr Beck: Die ist da nicht mehr mit dabei.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie fragt nach dem jährlichen Defizit der Kindergärten.
Herr Beck: Es sind 2021 und 2022 im Mittel ca. 2,7 Mio. €.
Herr Pestenhofer: Das Einreichen von Anträgen ist immer kompliziert und keiner weiß, was am Ende wirklich "gerecht" ist. Er würde eher an den Prozentzahlen drehen als an Förderungen.
Antrag Frau Pfister (BMS): Vertagung
angenommen: 12:10
Beschlussvorschlag:
45% Deckungsgrad ab 09/24, 50% Deckungsgrad ab 09/25 und 55% Deckungsgrad ab 09/26, jährliche eine erneute Betrachtung und Neuberechnung
Seebad
Die Gebühren werden erhöht. Das Konsolidierungsvolumen sind ca. 720.000 €. Die Gebühren sind identisch mit dem neu eröffneten Piorama in Penzberg.
Die Debatte
Frau Henniger (FDP): Das ist alles "ohne Gefühl". Warum nur "Copy and Paste"?
Herr Janik: Wie soll man denn sonst neue Gebühren bestimmen als über vergleichbare Bäder?
Herr Mignoli (BMS): Wie ist es mit den reduzierten Öffnungszeiten?
Herr Janik: In der letzten Woche konnte noch nicht über das temporäre Schließen des Hallenbades im Sommer beraten werden.
Herr Janik: Der Eintritt ist immer für Hallenbad und Freibad zusammen.
Herr Frühauf (CSU): Er prangert an, dass man nicht nur "dagegen" sein soll, sondern auch bitte einen alternativen Vorschlag vorbringt.
Herr Breitenfeldt (WPS): Aktuell wird jeder Besucher mit 7,37 € gefördert. Erhöhungen könnten Besucher verprellen.
Herr Janik: In Penzberg ist das kein Problem.
Herr Mignoli (BLS): Kann man das Freibad getrennt vom Hallenbad besuchen?
Herr Beck: Die Sauna hat aktuell zum Teil das Schwimmbad quer finanziert.
Herr Wobbe (UWG): Warum kosten 3 Stunden mehr als doppelt so viel wie 1,5 Stunden? Warum ist das nicht ähnlich proportional?
Herr Beck: Die 1,5 Stunden sind das Frühschwimmen und das Abendschwimmen, bei dem weniger Personal benötigt ist und man so oder so nicht länger bleiben kann.
Frau Pfister (BMS): Für die Erhöhungen muss man ja auch etwas bringen. Die Sauna kann noch etwas aufgerundet werden.
Herr Federsel (B90/Grüne): Eine Familienunterstützung sollte eher in den Kindergärten umgesetzt werden als im Seebad.
Herr Pfister (BMS): Die Erhöhung der Familienkarte ist einfach zu hoch.
(Anm. d. Verf.: Es gibt eine Pause, damit das reduzierte Konsolidierungspotential berechnet werden kann.)
Herr Beck berichtet, dass das neue Konsolidierungspotential reduziert sich auf ca. 387.000 € von ca. 722.000 €. Eine Erhöhung der Saunapreise um 35% würde die Reduzierungen beim Seebad in etwa ausgleichen.
Herr Wobbe (UWG): Er hätte auch eine Vorschlag gehabt. Er geht mit den neuen Vorschlägen mit.
Herr Mignoli (BLS): Eine Erhöhung bei der Sauna geht er mit. Kann man bei einem starken Rückgang der Zahlen kurzfristig anpassen?
Herr Beck: Es gibt eine gute Auswertungsmöglichkeit.
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Sie würde die Preise so lassen. (Anm. d. Verf.: Der Ausgleich der Einsparung beim Seebad durch die Erhöhung im Saunabereich berücksichtigt sie gerade leider nicht. Deshalb gehe ich mit der Reduzierung im Seebad und der stärkeren Erhöhung im Saunabereich.)
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er erinnert sich an eine Bürgermeisterin, die einen Gewinn beim Seebad vorgesehen hatte, Das Seebad ist Luxus.
Herr Beigel (CSU): Er ist auch für die höheren Beträge. Wir wollen doch Einnahmen generieren.
...
(Anm. d. Verf.: Ich mache jetzt mal eine Schreibpause. Irgendwie wiederholen sich die Debattenbeiträge. Es fordern immer dieselben Stadträte eine soziale Komponente, ohne aber im gleichen Atemzug einen Vorschlag - Ausnahme beim Seebad - für eine Kompensierung zu bringen. Mit einem "gegen Erhöhung" allein wird kein Haushalt konsolidiert. Und diese Mentalität, in Starnberg alles besser als in den anderen Gemeinden oder München machen zu wollen, hat die Stadt in die aktuelle haushaltstechnische unschöne Situation gebracht. Wir sollten uns also vielleicht auch darüber freuen, dass wir als Bürger von der Stadt Starnberg in den letzten Jahren in den heute angesprochenen Bereichen so gut unterstützt wurden.
Nichts hält ewig - und freiwillige Förderungen und Unterstützungen schon gar nicht.)
Beschlussvorschlag
Erhöhung der Preise des Seebads
angenommen: 13:9
Erhöhung der Preise um Sauna um 35%
angenommen: 19:3
Parkgebührrückerstattung
Die Rückerstattung soll gestrichen werden.
Beschlussvorschlag:
Streichung der Parkgebührrückerstattung
angenommen: einstimmig
Zuschüsse
Das Budget wird festgelegt und die Fachausschüsse sollen entscheiden, wie das Geld verteilt wird.
Beschlussvorschlag
Budget für Zuschüsse für Kultur: 100.000 €, Verteilung durch den Ausschuss
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
Budget für Zuschüsse für Wohlfahrt: 30.000 €, Verteilung durch den Ausschuss
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
Budget für Zuschüsse für Feuerwehr: 19.000 €, Verteilung durch den Ausschuss
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
Budget für Zuschüsse für Jugend: 12.600 €, entsprechende Anpassung der aktuelle Beträge auf 60%, Anpassung der Förderrichtlinie
angenommen: 17:5
Beschlussvorschlag
Budget für Zuschüsse für Jugend: 7.800 €, Verteilung durch den Ausschuss
angenommen: 18:4
Beschlussvorschlag
Streichung des Zuschusses zum 365 € Tickets für Schüler
angenommen: 12:10
Beschlussvorschlag
Streichung des Zuschusses zum Jugendcamp ab dem Jahr 2025
angenommen: 16:6
Beschlussvorschlag
Budgets für Schüleraustausches ab dem Jahr 2025 im Einzelfall entscheiden
angenommen: einstimmig
Beschlussvorschlag
Budget für U-Boot Patenschaft ab 2025 von 3.750€ und für die Städtepartnerschaft mit Dinard ab 2025 28.500 €
angenommen: einstimmig
Städtische Veranstaltungen
Reduzierung auf kürzeren Christkindlmarkt (60.000€), Nacht der langen Tafel (24.000€), Musik am Stadtstrand (6.000€), Konsolidierungsvolumen 30.700 €, einmonatiger Kultursommer
Beschlussvorschlag
obige Veranstaltungen mit reduzierten Budget
angenommen: 21:1
Herr Janik stellt (Es ist 21:30 Uhr) den Antrag, die öffentliche Sitzung zu beenden, damit die Sitzung insgesamt nicht zu lang wird.
(Anm. d. Verf.: Wir treffen uns ja in zwei Wochen wieder.)
angenommen: einstimmig
(M)ein Fazit:
Es sind harte Entscheidungen getroffen worden. Gerade die erhöhten Preise für das Seebad werden so manchem nicht schmecken.
Bei den Kindergartengebühren ist jetzt in meinem Augen für die erste Erhöhung seit 2011 eine moderate Lösung gefunden worden.
Wünsche nach sozialen Abfederungen sind natürlich immer wünschenswert. Es wären aber immer zusätzliche städtische weitere Unterstützungen und es gäbe immer eine gewisse stadträtische Willkür bei der Festlegung der Bemessungsgrenzen. Wer entscheidet, was "gerecht" ist und was nicht? Welche Eingangsgrößen sollten dann berücksichtigt werden und wäre das Ergebnis dann "gerecht"? Wer laut Gesetz "bedürftig" ist, erhält immer ganz unabhängig von der Stadt die gesetzlich festgelegten Unterstützungen vom Landkreis oder dem Freistaat.
... und am 18.2.2024 gibt es die zweite Haushaltssonderstadtratssitzung
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kleingartenonline · 1 year
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lokaleblickecom · 2 years
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Neue Baugrundstücke in Kamp-Lintfort Insgesamt sechs ehemalige Spielplatzgrundstücke stehen zum Verkauf
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Neue Baugrundstücke in Kamp-Lintfort Insgesamt sechs ehemalige Spielplatzgrundstücke stehen zum Verkauf Gemäß dem im Juni 2019 beschlossenen Spiel- und Bewegungsraumkonzept wurden nicht mehr benötigte, abgängige Spielplatzflächen einer neuen Nutzung als Wohnbaugrundstück zugeführt. Die Bebauungsplanverfahren zur Nutzungsänderung sind nunmehr abgeschlossen, sodass eine Vermarktung der einzelnen Flächen erfolgen kann. Insgesamt werden sechs Baugrundstücke im Bieterverfahren veräußert. Die Grundstücke befinden sich an den folgenden Standorten: Zeisigweg, Ahornstraße, Lange Straße, Dorfstraße, Cambraistraße und Vinnstraße. Die Aufgabe und Umnutzung der Spielflächen ist infolge einer breiten Bürgerbeteiligung beschlossen worden. Es handelt sich um abgängige Spielflächen, die ungünstig gelegen waren, wenig frequentiert wurden oder wo aufgewertete/neue Spielflächen den Bedarf abdecken. Für diese neuen attraktiven Spielflächen werden stattdessen ca. ein halbe Millionen Euro investiert. Die Mindestgebote für die einzelnen Grundstücke richten sich nach Größe und Standort und liegen zwischen 250,00 €/m² und 300,00 €/m² zuzüglich Baunebenkosten. Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt zur Eigennutzung. Lediglich für das Baugrundstück an der Vinnstraße werden auch Bauträger als Bewerber berücksichtigt. Für die angebotenen Grundstücke gilt auch weiterhin die Kaufpreisermäßigung für „Junge Familien“. Durch diese Ermäßigung haben Familien mit minderjährigen Kindern die Chance auf einen Nachlass auf den Grundstückspreis von 10 bis maximal 30 Euro pro Quadratmeter pro Kind. Voraussetzung für diese Ermäßigung ist, dass die Kinder im Haushalt der Familie leben und die Erziehungsberechtigten in einer eheähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft leben. Die Teilnahmebedingungen für das Bieterverfahren, der genaue Verfahrensablauf und detaillierte Informationen zu den einzelnen Baugrundstücken werden auf der Internetseite der Stadt Kamp-Lintfort unter https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/staedtische-baugrundstuecke/ veröffentlicht. Die Gebote müssen schriftlich bis zum 10. Oktober 2022 um 10 Uhr im Rathaus der Stadt Kamp-Lintfort eingegangen sein. Foto v. l. : Sebastian Röttger (Planungsamt), Sandra Ventzke (Amt für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung), Prof. Dr. Christoph Landscheidt Read the full article
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xehuripit · 2 years
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Handbuch bauleitplanung berlin
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  HANDBUCH BAULEITPLANUNG BERLIN >> READ ONLINE bit.do/fSmfG
        flächennutzungsplan berlin sektoraler bebauungsplan berlin berlin planung stadtentwicklung berlinb-plan berlin bebauungsplan ostbahnhof berlin b-plan verfahren genereller bebauungsplan
  AGBauGB (Berliner AusführungsG zum BauGB). 2. Formelle Rechtmäßigkeit: a) Zuständigkeit: - Grundsatz: Bezirke (§ 1 AGBauGB i.V.m. § 246 Abs. 4 BauGB, Berlin, den 17.03.2005 den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin für Stadtentwicklung herausgegebene „Handbuch Verbindliche Bauleitplanung“. Handbuch verbindliche Bauleitplanung in Berlin / Hrsg.: ursprüngl. Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, zwischenzeitl. Senatsverwaltung für Bauen, Handbuch verbindliche Bauleitplanung in Berlin · 1 (xsd:string) · Berlin lebenswert bauen (xsd:string). Informationen der Bauleitplanung zu bedienen, sind bei Konvertierung von des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) dar. Title, Handbuch verbindliche Bauleitplanung in Berlin, Part 1. Berlin lebenswert bauen. Contributor, Berlin. Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen. Aktuelles Praxishandbuch der Bauleitplanung. Vorträge einer im September 2019 durchgeführten wissenschaftlichen Fachtagung an der TU Berlin zum Thema ?Das Handbuch „Verbindliche Bauleitplanung“ stellt eine Arbeitshilfe für die Bebauungsplanverfahren im Land Berlin dar. Diese Arbeitshilfe dient der
https://susoqoferi.tumblr.com/post/693500205734264832/uni-siegen-deutsch-lehramt-modulhandbuch, https://febevarihe.tumblr.com/post/693500178865569792/cbr-600-rr-pc-40-handbuch-ipad, https://xehuripit.tumblr.com/post/693500099994730496/grundig-37-glx-6052-bedienungsanleitung-medion, https://xehuripit.tumblr.com/post/693500041660448768/gira-control-9-bedienungsanleitung-hp, https://xehuripit.tumblr.com/post/693500273956683776/privilege-classic-50614-bedienungsanleitung.
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berlinverkehr · 3 years
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Radverkehr: Berlin hat kein Fahrradparkhaus, aber viele schlechte Ständer Das Mobilitätsgesetz fordert 100.000 sichere Fahrradständer in Berlin., aus Der Tagesspiegel
Radverkehr: Berlin hat kein Fahrradparkhaus, aber viele schlechte Ständer Das Mobilitätsgesetz fordert 100.000 sichere Fahrradständer in Berlin., aus Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/berlin/von-felgenknickern-und-kreuzberger-buegeln-berlin-hat-kein-fahrradparkhaus-aber-viele-schlechte-staender/26751326.html Ein #Fahrradparkhaus zu bauen, ist offenbar komplizierter als einen #Großflughafen. Seit mehr als zehn Jahren wird diskutiert, werden immer wieder neue Standorte genannt. Passiert ist – nichts. Gar nichts. Die letzte Ankündigung stammt aus…
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rheinkreiszeitung · 5 years
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Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein: Weiterentwicklung des Pierburg-Geländes Klartext.NRW/ Neuss – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein wirbt für eine einvernehmliche Weiterentwicklung des Pierburg-Geländes in Neuss und macht Vorschläge, wie der Konflikt um die künftige Nutzung des Areals gelöst werden könnte.
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eilendorf-info-blog · 4 years
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Neue Flächen für Kleingartenanlagen in Eilendorf geplant
In Eilendorf soll zwischen der Kleingartenanlage Sonnenscheinstraße und dem Gewerbegebiet Eilendorf-Süd eine rund 2,3 Hektar große Fläche, die bislang landwirtschaftlich genutzt wird, künftig als Ersatzstandort für wegfallende Kleingärten im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Dies haben der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschlossen.
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Daher findet von Montag, 17. Februar, bis Freitag, 18. März, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage“ statt. Die Pläne liegen von montags bis freitags, 8 bis 12 Uhr, mittwochs zusätzlich von 14 bis 17.30 Uhr im Foyer des Bezirksamts Aachen-Eilendorf, Heinrich-Thomas-Platz 1, aus. Zusätzlich bietet die Verwaltung am Mittwoch, 26. Februar, um 18 Uhr einen Anhörungstermin im Sitzungssaal des Bezirksamts an. Weitere Infos sind  im Internet unter www.aachen.de/bauleitplanung  zu finden. Dort können Sie auch den Newsletter „Bauleitplanung“ abonnieren, um stets über aktuelle Bebauungsplanverfahren der Stadt Aachen informiert zu werden. Quelle/Text : Stadt Aachen Read the full article
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ggw-lg · 5 years
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Gerade aus dem Glockenhaus zurück
10. Januar 2019, ganz spät
Die Bürgerversammlung, zu der die Stadt eingeladen hatte, fand regen Zuspruch. Etwa 180 bis 200 Personen waren im Glockenhaus, alle Plätze besetzt, einige mussten stehen.
In erster Linie war es eine Mädge-Show: Er berichtete, gab gelegentlich das Wort an die Standbaurätin oder andere Bedienstete, behielt sich aber die Moderation und die Worterteilung vor.
In der Sache: Die Planungen gibt es seit etwa anderthalb Jahren, "wen hätte ich fragen sollen?", meinte Mädge nach dem Einwurf, warum die Beteiligung erst jetzt einsetzt. Er sei gewählt worden,um auch Ideen zu produzieren. Dass er bei seiner letzten Wahl 71 Prozent hatte, hatte er dann mehrfach erwähnt. Ich hatte ihn auch gewählt, aber nicht für so einen Unsinn.
Warum dieser Standort: Es gebe bereits eine "Liegenschaft",  das Fachhochschulgebäude, das könne man einer sinnvollen Nachnutzung zuführen, und für die Idee eines Digital-Campus müsse man dann die entsprechenden Bauwerke bereitstellen. Er gründet seine "Vision" auf Hoffnungen. Zusagen hatte er keine.
In der Fragestunde wurde deutlich:
Es gibt grundsätzliche Bewertungsunterschiede in der Frage, ob auf diesem Gelände überhaupt gebaut werden darf. Dagegen spricht der Ratsbeschluss aus dem Jahre 2014, den die Verwaltung nicht umgesetzt hat. Und dagegen spricht auch die landschaftsökologische Stellungnahme aus dem Jahre 1992. Diese ist nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden. Es handelt sich dort nicht um den einen oder anderen Maikäfer oder Hamster, sondern um die grundsätzliche klimatologische und landschaftsbildende Funktion und die Bedeutung als naturnahes Erholungsgebiet. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Die Stadbaurätin Gundermann hatte sowohl den Ratsbeschluss aus 2014 als auch das Gutachten falsch dargestellt. Hier werden wir noch Aufklärung leisten müssen.
Immer wieder wurde in den Fragen eine übergeordnete Planung vermisst. Lüneburg hat keinen Verkehrsplan, keinen Stadtentwicklungsplan, selbst der Flächennutzungsspan wird von einem konkreten Bebauungsplanverfahren zum nächsten immer wieder geändert. Er hat keine Leitfunktion.
Alle diese Fragen werden wir noch als Bürgerinitiative in den nächsten Monaten ausführlich darstellen.
Hier vertraue ich ich auf unsere Argumente. Nicht das landschaftsökologische Gutachten ist veraltet, sondern die Vorgehensweise der Verwaltung und des Hauptverwaltungsbeamten.
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catapti · 6 years
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Formfehler im Bebauungsplanverfahren
Gemeint sind das Kloster Bad Schussenried und die Friedhofskapelle St. Martin. Zweiter Kritikpunkt ist die Höhe der geplanten Bebauung entlang der Biberacher Straße. Dort sollen mehrstöckige Häuser entstehen. Die Wandhöhe ist derzeit bei 9,60 Meter gedeckelt. Das Regierungspräsidium hatte in ... from Google Alert – Kloster http://ift.tt/2Dq6GAL via IFTTT
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gutachter · 1 year
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Wo in Krumbach neues Bauland entsteht
Wo in Krumbach neues Bauland entsteht
Krumbach: „…Neue Bauplätze sollen im Krumbacher Osten ausgewiesen werden. Eine bedeutende Weichenstellung wird es wohl bald im Stadtrat geben. Krumbachs Einwohnerzahl liegt mittlerweile im 14.000er-Bereich. Bauland war zuletzt gefragt wie kaum jemals zuvor. So denkt die Stadt daran, im Krumbacher Osten nördlich des Badwegs neues Bauland auszuweisen. Der Bauausschuss empfahl nun einstimmig dem…
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politik-starnberg · 6 months
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Bebauungspläne sind ein hartes Schwert ...
(M)ein Protokoll der Sitzung des Bauausschusses vom 7.12.2023:
Heute gibt es nur eine freie Zusammenfassung von der Bauausschusssitzung vom 7.12.2023. 
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Brunnangerhalle Starnberg; Ergebnis Gesamtsanierungskonzept, weiteres Vorgehen 
Das Credo der Fraktionen und des beauftragen Büros ist, dass es eine klare Mehrheit für eine Generalsanierung anstelle eines Neubaus gibt. Der Sportbetrieb soll dabei immer zu jederzeit gesichert sein.
In der Debatte geht es schwerpunktmäßig um die nicht bekannten Kosten, sowohl für eine Sanierung als auch für einen Neubau und keiner weiß, welche Kosten in Zukunft entstehen werden. Auch sollte man sich bei der Sanierung auf praktikable Lösungen beschränkt werden. Auch ein Sporthallenkonzept wird angemahnt. Kann sich die Stadt alle bestehenden Hallen noch leisten (aktuell 2,3 m2 pro Einwohner). Das ist mit den Sportvereinen zu diskutieren.  
Es wird noch debattiert, ob "weiterverfolgen" im Beschlussvorschlag mit "durchführen" gleichzusetzen ist. Die Mehrheit sieht das nicht so - ich auch nicht. 
Antrag Herr Fiedler (FDP): 
Empfehlung für Haupt- und Finanzausschuss für eine Beschlussfassung für die Aufstellung einer Sportentwicklungsplanung zusammen mit den Vereinen und dem Sportreferenten
Angenommen: 13:0
Beschlussvorschlag 
Es soll die Generalsanierung der Brunnangerhalle weiterverfolgt werden. 
Angenommen: 10:3
Es soll bei allen weiteren Schritten der Verein miteinbezogen werden. 
Als nächster Schritt soll ein VGV-Verfahren zur Beauftragung eines Projektsteuerungsbüros gestartet werden. 
Zusammen mit dem Projektsteuerer soll untersucht werden, in welchem Umfang Bauabschnitte gebildet werden können und welche Fördermöglichkeiten für eine Sanierung bestehen. 
Angenommen: 13:0
TOP 4 Gymnasium Starnberg - Generalsanierung Bauteil 5 Stand der Planung, weiteres Vorgehen 
Das Thema Barrierefreiheit und der Brandschutz werden berücksichtigt. Es wird die Frage gestellt, ob das noch notwendig ist, wenn die Schule an den Landkreis abgegeben wird. Die Maßnahme könnte theoretisch noch verschoben werden, nur dass der Teil des Gymnasiums aktuell dann nicht mehr gescheit nutzbar wäre. Auch jetzt übernimmt der Landkreis generell 90% der Investitionskosten wie bisher. Als Kosten werden aktuell 3,8 Mio. EUR gehandelt. Generell wird empfohlen, dass Geld in die Bildung gesteckt werden sollte.
Beschlussvorschlag 
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Generalsanierung des Bauteil 5 inkl. Chemiebereich die weiteren erforderlichen VgV-Verfahren zur Beauftragung geeigneter Fachplanungsbüros durchzuführen, die auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung dann zunächst mit Stufe 2 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt werden sollen. 
Angenommen: 13:0
TOP 5 Bauantrag für die Errichtung einer temporären Erweiterung für zwei Gruppen aus Containermodulen, Befristungsdauer 3 Jahre auf dem Grundstück Fl. Nr. 114, Gemarkung Söcking, Prinz-Karl-Str. 7a (Antrag-Nr. 2023/169) 
Beschlussvorschlag 
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung zugunsten der Errichtung der Containermodule außerhalb der Baugrenzen und der Abweichung von der Grünordnungs- und Gestaltungssatzung zugunsten des Verzichts auf die Begrünung von Flachdächern wird erteilt. 
Angenommen: 13:0
TOP 6 Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Fl. Nrn. 360/1, 362 und 363, Gemarkung Starnberg, zwischen der Bahnhofstraße und dem Museum Starnberger See; hier: Aufstellungsbeschluss 
Dem Bauherrn soll ein Zeichen des guten Willens geschickt werden, dass die Stadt dem Projekt generell zugetan ist. Beim Wohnungsbau sind vom Bauausschuss alle Arten von Wohnungsbauprojekten zu berücksichtigen. Deshalb ist die aktuelle Prioritätenliste so in Ordnung. 
Die Höhenentwicklung am See sollte in dieser Höhe nicht umgesetzt werden. Da besteht im Bauausschuss noch Diskussionsbedarf. Die Prüfung der Höhenentwicklung wird während der zukünftig Bearbeitung im Bebauungsplanverfahren behandelt werden. 
Beschlussvorschlag 
Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke Fl. Nrn. 360/1, 362 und 363, Gemarkung Starnberg, zwischen der Bahnhofstraße und dem Museum Starnberger See wird stattgegeben. 
Der Bebauungsplan Nr. 81A07 Museumsquartier soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Grundstücke Fl. Nrn. 360/1, 362 und 363,Gemarkung Starnberg, gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. 
Die Höhenentwicklung der geplanten Gebäude ist zu überprüfen und dem Bauausschuss vor der Einleitung weiterer Verfahrensschritte zur Beratung vorzulegen. 
Die Einstufung der Bauleitplanung in der Prioritätenliste wird beibehalten. 
Angenommen: 13:0
TOP 7 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Antrag aus der Bürgerversammlung am 14.09.2023 zur Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses nachtaktiver Tiere und Insekten im Zuge der  Umrüstung der Straßenbeleuchtung 
Der TOP wurde schon im Stadtrat beschlossen. 
TOP 8 Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag aus der Bürgerversammlung vom 04.10.2023; Baumaßnahmen in Straßenflächen 
Es gibt einen 2. "StraMot" (ein motorisierter Straßenwärter), der nur diese Aufgabe hat und der von der Straßenmeisterei zur Stadt gekommen hat.
Beschlussvorschlag 
Der Bauausschuss nimmt den Sachstand zu den Baumaßnahmen in den Straßenflächen zur Kenntnis.
Angenommen: 13:0
TOP 9 Vollzug der Gemeindeordnung; Antrag aus der Bürgerversammlung vom 04.10.2023; Programm zur Renovierung der Straßen 
Das angefragte Straßenprogramm gibt es unter dem Stichwort "Eagle-Eye" (siehe auch https://www.politik-starnberg.de/post/618615869399056384/straßendaten-werden-im-auftrag-der-stadt-starnberg), wo bereits die Straßen kategorisiert wurden. Umgesetzt wurde aus dieser Liste noch nichts. Anfang 2024 wird es einen Vorschlag geben.
Beschlussvorschlag 
Der Bauausschuss nimmt den Sachstand zur Sanierung der städtischen Straßen zur Kenntnis. 
Angenommen: 13:0
TOP 10 Seeanbindung Starnberg - Städtebauliche Untersuchung 
Es gibt eine grobe städtebauliche Studie, um vorrangig die möglichen Volumen einschätzen zu können. Es wurde nur der Bereich beginnend beim Schotterparkplatz Richtung München betrachtet. Seeseitig sollen die Flächen freibleiben. Stadtseitig könnte gewisse Bauvolumen verträglich umgesetzt werden. Es könnten 13.000 bis 14.000 m2 Geschossfläche entstehen. Die Unterführungen bleiben alle bestehen. Durch den Bahnhof Nord konnte der Pendlerparksuchverkehr aus der Innenstadt verlagert werden. 
Das Thema Parkplätze ist mit dieser Studie noch nicht abschließend behandelt. 
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Quelle: Präsentation im Bauausschuss Stadt Starnberg, 7.12.2023
(Anm. d. Verf.: Das ist nur ein konzeptionelles Beispiel. Jegliche konkrete Planung wird im Rahmen einer weitaus umfangreicheren städtebaulichen Projekt inkl. Bürgerbeteiligung stattfinden.)
Beschlussvorschlag 
Der Bauausschuss nimmt die städtebauliche Studie des Büros Allmann Wappner vom 28.02.2022 zur Kenntnis. 
Angenommen: 12:1 
(Anm. d. Verf.: Es ist immer wieder verwunderlich, welchen Sinn es macht, eine Kenntnisnahme nicht zu bestätigen. Das öffnet dann später, unwissend argumentieren zu können.) 
TOP 11 Änderung der Stellplatzsatzung 
Es ist dieselbe Debatte wie zuvor. Für manche sollen die Bewohner dann irgendwo ihren Parkplatz suchen, andere möchten gerade an der Stelle nicht noch mehr Parkdruck erzeugen.
Die Schlussfolgerung, dass durch geringe Baukosten auch die Mieten niedriger bleiben, wird von vielen nicht gesehen. Die Mieten werden immer ortsüblich sein, unabhängig von den Baukosten.
Es ist schwierig von dem angefragten Fall auf die Zukunft zu schließen. Da spekulieren in meinen Augen alle miteinander. Für mich ist das "Mietargument" gewichtiger.
Beschlussvorschlag 
Der Bauausschuss beschließt folgenden Satzung:  Die Stadt Starnberg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586) sowie Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 07.07.2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 371) folgende  Satzung zur Änderung der Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung)  §1 Regelungsinhalt  Die Satzung über die Ermittlung und den Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder in der Fassung vom 20.04.2023, geändert durch die Änderungssatzung in der Fassung vom 17.05.2023 erfährt die nachstehende Änderung.  In der Anlage zu § 2 Abs. 1 (Richtzahlen für den Stellplatzbedarf (Kfz)) werden die folgenden Regelungen aufgenommen:  1.1 Konventionelle Wohngebäude, auch Doppelhaushälften oder Reihenhauseinheiten (geteilt und ungeteilt), je Wohnung  bis 80 m2 WF: 1 St.  bis 200 m2 WF: 2 St.  über 200 m2 WF: 3 St.  1.2 Gebäude im geförderten (sozialen) Wohnungsbau, je Wohnung - bis 40 m2 WF: 0 St.  - ansonsten 1 St.  §2 Inkrafttreten  Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
2. Der Bauausschuss ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die vorstehende Änderungssatzung auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. 
Abgelehnt: 6:7
(Anm. d. Verf.: Ich glaube nicht, dass an der angefragten Stelle nur Mieter ohne Pkw einziehen würden. Die haben sich dann jetzt in der Ferdinand-Maria-Straße ggf. jetzt einen Parkplatz zu suchen. Deshalb habe ich auch für die Anpassung gestimmt.)
TOP 12 Neubau einer Doppelhaushälfte auf Fl. Nrn. 282/21, 282/23 und 282/24, Gemarkung Percha, Frühlingstraße 5 e; Antrag auf Gewährung einer Ablösung von einem Stellplatz 
Es gibt bereits sehr ähnlichen Fall in der Nachbarschaft, dem zu einem früheren Zeitpunkt bereits zugestimmt wurde.
Beschlussvorschlag 
In Anbetracht des stauenden Schichtenwassers und der dadurch bedingten Kosten spricht sich der Bauausschuss dafür aus, den Antragstellern den Abschluss eines Ablösevertrages für einen Stellplatz und damit das Absehen vom Bau einer Duplexgarage zu ermöglichen. Der verbleibende Stellplatz kann in einer Einzelgarage, diese auch in Form eines Carports oder in offener Weise nachgewiesen werden, wobei jedoch darauf hinzuwirken ist, dass, wenn auch ein gefangener Stellplatz entsteht, auf dem Grundstück Fl. Nr. 282/24 faktisch eine Fläche für zwei Fahrzeuge (hintereinander gereihte offene Stellplätze oder Garage/Carport und Stauraum) verfügbar ist. 
Angenommen: 10:0
TOP 13 Bauantrag für den Umbau von zwei zu einer Nutzungseinheit und teilweise Dachaufstockung auf dem Grundstück Fl. Nr. 612/13 Gemarkung Söcking, Am Langenberg 24 (Antrag-Nr. 2023/155) 
Es gibt keinen Gesprächsbedarf.
Beschlussvorschlag 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Zufahrt, erteilt. 
Zu Befreiungen zugunsten der Ausführung der Dacheindeckung mit roten Dachziegeln sowie zu der nordseitigen Überschreitung der Baugrenze durch den Quergiebel wird das gemeindliche Einvernehmen bzw. die Zustimmung erteilt. 
Angenommen: 10:0
TOP 14 Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 802/2, Gemarkung Söcking, Klenzestraße 12 (Antrag Nr. 2023/162) 
Neue Bescheide sind immer neu zu prüfen. Dabei kann es auch passieren, dass bisher genehmigte Vorbescheide auf einmal nicht mehr zulässig sind. Es geht im Wesentlichen darum, dass die Größe der versiegelten Fläche zu reduzieren wäre, um insgesamt das Einvernehmen zu erteilen. 
Antrag Herr Jägerhuber (CSU):
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller erneut eine Änderung der Planung anzutragen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, innerhalb der Frist über das Einvernehmen und etwaige Befreiung zu enscheiden. 
Angenommen: 13:0 
TOP 15 Antrag auf Vorbescheid für die Dachanhebung Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 214/45, Gemarkung Söcking, Großglocknerstraße 40 (Antrag Nr. 2023/163) 
Bei folgenden Festsetzungen liegen Widersprüche mit dem Bebauungsplan vor: 
Gemäß Bebauungsplan: Wandhöhe 5,80 m, zwei Vollgeschosse
geplant: Wandhöhe 7,47m, drei Vollgeschosse
Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erforderlich: Ja
Gemäß einiger Stadträte ließe die Lage eine Aufstockung zu. Es ist aber kein Einzelfall, da alle Nachbarn auch aufstocken könnten. 
Beschlussvorschlag 
Die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: 
Zu Frage 1a, b und 2 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Da die Grundzüge der Planung berührt sind, wird weder das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, noch, da kein Einzelfall vorliegt, die Zustimmung zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt. 
Angenommen: 7:6
TOP 16 Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Rn 872/0, Gemarkung Perchting, Mittlerweg 6 (Antrag Nr. 2023/172)
Das Gesetz gibt leider vor, dass ein Terrassendach, welches auf zwei seitlichen Stützen aufbaut, als feste Bauwerk zählt und zur Grundfläche hinzuzurechnen ist.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt.
Zu einer Befreiung zugunsten einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO wird weder das gemeindliche Einvernehmen noch die Zustimmung erteilt.
Angenommen: 7:6
(Anm. d. Verf.: Auch hier hatten die Stadträte abzuwägen, ob sie gemäß geltenden Rechts ablehnen oder pro Bürger gegen die aktuelle Gesetzgebung stimmen. Damit haben vielleicht Letztere bei den Betroffenen gepunktet, bewegen sich aber meiner Meinung auf gefährlichem Terrain. Was passiert, wenn wir uns alle einfach nicht mehr an die geltenden Gesetze halten, nur weil wir sie im konkreten Fall für zu bürgerunfreundlich halten?)
TOP 17 Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Garage auf dem Grundstück 70/10, Gemarkung Percha, Eschenweg 4 (Antrag Nr. 2023/161)
Es ist immer wieder ähnlich gelagert. 
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt.
Zu einer Befreiung zugunsten einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch Anlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO um mehr als eine Grundflächenzahl von insgesamt 0,5 wird weder das gemeindliche Einvernehmen noch die Zustimmung erteilt.
Angenommen: 8:5
TOP 18 Dachsanierung Umkleidetrakt FT 09 Kostenrahmenerhöhung
Die Baupreise haben sich entsprechend nach oben entwickelt. Dadurch ist eine Überschreitung entstanden.  
Beschlussvorschlag 
Der Kostenrahmen für die Maßnahme "Dachsanierung Umkleidetrakt FT09" wird auf 595.000 € Brutto erhöht. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauausschuss über weitere Kostenentwicklungen zu informieren. 
Angenommen: 13:0
TOP 19 Bekanntgaben, Sonstiges
Beim Geschosswohnungsbau "Am Wiesengrund" wird aktuell auf die Klärung der Heilungsmöglichkeiten des Fehlers des Bebauungsplans gewartet.
... und Anderes ...
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kleingartenonline · 1 year
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Fällungen schon 2017 geplant?
Nachdem uns bei einem Spaziergang durchs Wäldchen Farbmarkierungen an einzelnen Bäumen aufgefallen waren, haben wir im Bezirksamt Mitte nachgefragt, ob bereits Baumfällungen auf dem Plan stehen. Die Antwort der Sprecherin des Bezirks, Sorina Weiland, lautet wie folgt:
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
nach Rücksprache mit dem Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung ist dort nicht bekannt, dass Bäume markiert wurden. Dies kann daher weder bestätigt, noch bestritten werden. Es ist uns auch nicht bekannt, ob einzelne Bäume in diesem Winterhalbjahr entfernt werden und wenn ja, aus welchem Grund.
Der waldartige Bestand wird jedoch sicher nicht - weder in seiner Gesamtheit, noch in wesentlichen Teilen - „in dieser Fällsaison“ gefällt.
Die weitere Entwicklung der Flächen steht in Zusammenhang mit dem Projekt „Spreehafenviertel“, das von der IBA Hamburg GmbH und der FHH betrieben wird. Seit Mitte diesen Jahres läuft hierzu ein kooperatives städtebaulich-freiraumplanerisches Workshopverfahren mit breiter Bürgerbeteiligung. Die Öffentlichkeit in Wilhelmsburg ist somit sehr gut über das Projekt informiert. Der Beirat für Stadtteilentwicklung ist in der Jury vertreten. Vertreter und Vertreterinnen der Bürgerinnen und Bürger wirken als Sachverständige intensiv mit. Am 06.09.2017 fanden ein öffentliches Rückfragenkolloquium im Bürgerhaus Wilhelmsburg und am  25.09.2017 und am 02.11.2017 zwei öffentliche Diskussionen in der Ganztagsschule Fährstraße statt. Eine öffentliche Abschlusspräsentation ist dort am 28.11.2017 vorgesehen.
Unter der Voraussetzung verwertbarer Workshopergebnisse für die städtebaulich-freiraumplanerisch Entwicklung innerhalb der besonderen örtlichen Rahmenbedingungen würde im nächsten Schritt voraussichtlich in 2018 ein Funktionsplan erstellt werden, der dann Basis für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens sein könnte.
Erst ein Bebauungsplan bildet die rechtliche Voraussetzung für eine bauliche Entwicklung im Gebiet wie auch für umfangreichere Baumfällungen, die für diese baulichen Entwicklungen notwendig wären. Diese Voraussetzung wird, wie gesagt, „in dieser Fällsaison“ noch nicht gegeben sein.
Auf Grund des hier genannten Projektes sind die Flächen des Projektgebietes planungsbefangen. Das heißt Bau- oder Nutzungsanträgen, die den eventuellen Entwicklungszielen entgegen stehen könnten, kann nicht zugestimmt werden.
Für weitere Informationen zum Projekt möchte ich Sie gern auf die öffentliche Abschlusspräsentation am 28.11.2017 verweisen. http://www.iba-hamburg.de/nc/iba-hamburg-gmbh/aktuelles/veranstaltungen.html
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berlinverkehr · 5 years
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allg.: Zum Zusammenhang von Verkehrsplanung und neuen Stadtquartieren aus Senat
allg.: Zum Zusammenhang von Verkehrsplanung und neuen Stadtquartieren aus Senat
http://www.berlin.de
Frage 1: Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an? Frage 2: Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im Bebauungsplanverfahren,…
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informer82 · 7 years
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Die Stadt lässt den Grundstücksverkauf an der Nevigeser Straße von der EU-Kommission juristisch prüfen – und sorgt damit für Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren für die Sporthalle auf dem Gelände. http://ift.tt/eA8V8J via RSS WZ Wuppertal
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