Tumgik
#Bauausschuss
gutachter · 20 hours
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19 neue Wohnungen, mitten in der Stadt
Weilheim: „…33 Wohnungen, das war Weilheims Bauausschuss eindeutig zu viel für einen Neubau an der Schützenstraße. Jetzt gibt es eine Planung mit weniger, dafür größeren Wohneinheiten. Und der wurde zugestimmt – auch wenn die Verkehrssituation problematisch werden könnte. An der Größe des Gebäudes, das an der Schützenstraße 13 entstehen soll, ändert sich nichts: Der Investor plant für das schon…
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politik-starnberg · 5 days
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Neue Toiletten am Bahnhof, öffentliche Trinkbrunnen, ein erstes Nahwärmenetz und mehr
(M)ein Kurzprotokoll von der Sitzung vom Bauausschuss vom 25.4.2024:
TOP 5 Liegenschaft Am Schloßhölzl 7; Sanierung einer Wohnung, Durchführungsbeschluss
Es wurde eine Sanierung beschlossen, nach dem die Wohnung nach xx Jahren erstmals wieder frei ist. Auf der Wohnung liegt noch eine Sozialbindung, die auf die nächsten XX Jahren den Mieterkreis entsprechend einschränkt.
TOP 6 Kinderhort Starnberg Heizungssanierung nach Ausfall
Beschlossen wurde die zukunftsweisendere aber teurerer Variante, dass der Kinderhort keine neue Gasheizung erhält, sondern ein Nahwärmenetz zur benachbarten Turnhalle realisiert wird.
TOP 7 Weiteres Vorgehen bei der öffentlichen Toilettenanlage Bahnhof See
2025 ist an der Stelle der bisherigen nicht mehr in Betrieb befindlichen Behindertentoilette eine vandalismussichere Toilettenanlage geplant, welche die bisherigen Toiletten am Bahnhof See ersetzen soll. Dabei wird ein Kauf und ein Betrieb über eine Fremdfirma bevorzugt. Es wird angestrebt, dass diese Anlage nicht mehr kostenlos zugänglich sein wird, was mittlerweile üblich ist, sicher auch für die Sauberkeit zuträglich ist und auch dem Vandalismus entgegensteht.
TOP 8 Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung eines Einfamilienhauses mit Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 590/17, Gemarkung, Starnberg, Mühlbergstraße 8
Den beantragten Ausnahmen wurde auch mit meiner Stimme zugestimmt, wobei ich persönlich die Garage ohne vorhandenes Baufenster etwas kritisch sehe.
TOP 9 Bebauungsplan Nr. 81A08 für das Areal nordwestlich des Almeidawegs, betreffend Fl. Nrn. 448, 449, 461/55, 462/1, 463/1, Gemarkung Starnberg, Immobilienwirtschaftliche Betrachtung und Billigung des Bebauungskonzepts
Aufgrund der immobilienwirtschaftlichen Betrachtung sollen auf dem Areal 6 Einfamilienhäuser größer 300m2 Wohnfläche mit eigenen Zufahrten weiter verfolgt werden. Dabei wird angenommen, dass dr bestehende Gehweg in seiner jetzigen Lage in ähnlicher Form und Ebenheit erhalten werden kann.
TOP 10 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8173 für das Gebiet zwischen Schießstättstraße, Hanfelder Straße, Bozener Straße, Josef-Sigl-Straße und Am Kreuth, Gemarkung Starnberg Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Es gab eine lange Liste von Beteiligungen von Behörden und sonstiger Träger, die aber alle eher nur Kleinigkeiten geäußert haben, so dass der Bebauungsplan in seiner vorgeschlagenen Form weitestgehend weiter verfolgt werden kann.
TOP 11 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 577, Gemarkung Starnberg, Söckinger Straße 24
Hier wurde aufgrund der Höhenlage des Grundstücks zur Straße und der vorgeschlagenen Stellplatzplanungen zum Einen eine Orstbesichtigung für die nächste Ausschusssitzung gefordert und zum Anderen eine verbesserte Planung hinsichtlich der Stellplätze auf dem Grundstück vom Bauherren angefragt.
TOP 12 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 931/3, Gemarkung Starnberg, Riedener Weg 82
Den beantragen Ausnahmen hat der Ausschuss aufgrund der besonderen Lage des Grundstücks zugestimmt.
TOP 13 Informelle Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 8114 als vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Grundstück des Münchner Yachtclubs e. V., Fl. Nr. 387, Gemarkung Starnberg
Der Ausschuss hat dem Bauherren anheimgestellt, sich vor einer weiteren Befassung der Gremien sich zu der Frage "Wohnen" oder "Ferienwohnungen" und dem Thema der zulässigen Lärmemissionen aufgrund der direkten Nähe zur Bahnlinien und zur (noch) Staatsstraße zu kümmern.
TOP 14 Informelle Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 8029 für die Fl. Nrn. 402, 403, 407 und 930, Gemarkung Starnberg
Der Punkt wurde vertagt, da die Anfrage zurückgezogen wurde.
TOP 15 Informelle Anfrage vom 29.04.2021 zur Entwicklung von Wohnbauflächen südlich der Straße Kühtal, Grundstück Fl. Nr. 687 (tlw.), Gemarkung Söcking
Auch wenn es sich baulich durchaus um einen städtebaulichen Lückenschluss handelt, gab es aufgrund der Hanglage, der Kennzeichnung "Wald" im dem dann zu änderden Flächennutzungsplan und dem noch bestehenden Potential, erst noch weiter eher innen zu verdichten keine Mehrheit für diese mögliche Bebauung, was ich auch so sehe.
TOP 16 Informelle Anfrage zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Fl. Nrn. 344/12 (Teil), 345, 345/1 und 173 (Teil), Gemarkung Perchting (Andechser Straße 110)
Hier wurde noch nichts beschlossen bzw. dem Eigentümer noch einmal ein paar Fragen gestellt, da es für die Genehmigungen relevant ist, ob der Volitigierverein der Antragsteller ist oder der Landwirt.
TOP 17 Sonderförderprogramm für kommunale Trinkbrunnen: Förderanträge der Stadt Starnberg
Die Stadt soll für zwei öffentliche Trinkbrunnen am Kirchplatz und im Bucentauerpark entsprechende Förderanträge stellen. Der Bau wird mit 90% gefördert, der Betrieb wie immer mit 0%. Und nicht durch den Begriff "Brunnen" irritieren lassen. Geplant ist an den beiden Standorten so etwas Ähnliches, wie es schon am Wasserwerk umgesetzt wurde.
(Anm. d. Verf.: Heute mal ein Kurzprotokoll aus dem Gedächtnis heraus, was den Vorteil hat, dass nur das für mich "Wichtigste" dokumentiert wird. Größere Debatten haben auch nicht stattgefunden. Und emotionale Dispute, über die es sich zu berichten lohnen würde, finden im Stadtrat und in den Ausschüssen zum Glück so oder so nicht mehr statt.)
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sakrumverum · 11 months
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Gendergerechte Spielraumgestaltung in München "Der Bauausschuss des Münchner Stadtrats hat neue Handlungs- und Planungsempfehlungen für Spielangebote für Mädchen, Jungen, trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche junge Menschen beschlossen." Stellt sich die Frage, worin sich eine Rutsche für trans, nicht-binäre und intergeschlechtliche Kinder unterscheidet.
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korrektheiten · 1 year
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Das „Desaster auf dem Wohnungsmarkt“ und die ignorierten Ursachen
Tichy:»Die Lage auf dem Immobilienmarkt entwickelt sich desolat. Die Warnungen kommen nun von allen Seiten, von Politikern, Verbänden und Gewerkschaften gleichermaßen, ohne allerdings auf die zugrundeliegenden politischen Fehlentwicklungen – nämlich die gleichzeitige Entgrenzung von Migrationspolitik und (Sozial-)Staatsausgaben – einzugehen. Die konkreten Diagnosen sind beängstigend genug. Die Vorsitzende des Bauausschusses im Bundestag, Sandra Weeser (FDP), sagte Der Beitrag Das „Desaster auf dem Wohnungsmarkt“ und die ignorierten Ursachen erschien zuerst auf Tichys Einblick. http://dlvr.it/SkkBw3 «
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kleingartenonline · 1 year
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Erholungsgärten statt Kleingärten
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Potsdamer Bauausschuss stimmt zu Erholungsgärten statt Kleingärten in der Sparte an der Katharinenholzstraße Die 64 Kleingärten der Sparte "An der Katharinenholzstraße" in Bornstedt sollen mit einem Bebauungsplan dauerhaft zu Erholungsgärten umgewidmet werden.  Read the full article
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mitte-starnberg · 5 years
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Ortstermin Bauausschuss am Bayerischen Yachtclub
Ortstermin am 23.07.2019 des Bauausschusses mit der 1. Bürgermeisterin Eva John (BMS) im Bayerischen Yachtclub (BYC). Geplant ist der Neubau eines Sportgebäudes. Einstimmige Zustimmung zum Bauantrag. Wir freuen uns mit dem BYC.
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Bayerischer Yachtclub (BYC) Starnberg Read the full article
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tommy5967 · 6 years
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Rothenberger Ausschuss will die Raser in Kortelshütte abbremsen
Kurz vor der Oberzent-Fusion kommt in die Kortelshütter Verkehrsberuhigung ziemlich Bewegung. Nachdem der Bauausschuss die neuralgischen Stellen bereits vor einem Jahr im Rahmen einer Ortsbegehung in Augenschein genommen hatte, wurden auf der jetzigen Sitzung vier Maßnahmen festgezurrt, um den Schnellfahrern im Ortsteil Einhalt zu gebieten. Die sollen, darin waren sich die Mandatsträger einig,…
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rheinkreiszeitung · 6 years
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Neuss: Deckenerneuerungsprogramm - Querungshilfe Niederrheinstraße Grefrath - 28. November 201728. November 2017
Neuss: Deckenerneuerungsprogramm – Querungshilfe Niederrheinstraße Grefrath – 28. November 201728. November 2017
Neuss – Über das Deckenerneuerungsprogramm 2018 berät der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 28. November 2017, (more…)
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gutachter · 22 hours
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Altes Schulhaus in zu schlechtem Zustand: Kita in Dietersheim wird ein Neubau
Dietersheim: „…Für das alte Schulhaus in Dietersheim hat das letzte Stündlein geschlagen: Wie der Bauausschuss der Gemeinde Eching beschlossen hat, wird das Gebäude abgerissen. Die geplante Kindertagesstätte am Karl-Kneidl-Weg wird ein Neubau sein. Entsprechend der Prioritätenliste für Hochbauprojekte muss mit der Vorbereitung des Vorhabens in diesem Jahr begonnen werden, um 2025 mit den…
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politik-starnberg · 2 months
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Spielplatz Percha Nord, Anbauten und mehr ...
(M)ein Kurzprotokoll der Bauausschusssitzung vom 22.2.2024:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Der Erste Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig.
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse können später in der offiziellen Niederschrift dieser Sitzung unter www.stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.
TOP 3 Spielplatz Percha Nord - Projektfreigabe
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Im Falle einer Realisierung der hier vorliegenden Planung muss aktuell mit einem Kostenrahmen von insgesamt +/- 188.100,00 € brutto kalkuliert werden, wobei sich die Maßnahme weiterhin in zwei Bauabschnitte gliedern ließe. Mit den für dieses Jahr vorgesehenen Mitteln in Höhe von 60.000 € brutto könnten bereits die befestigten Flächen sowie Erd- und Pflanzarbeiten inkl. Fertigstellungspflege und Pflanzenbestellungen durchgeführt werden. Im nächsten Jahr kann dann der Einbau der Spielgeräte, Mobiliar und Einfriedung Ballspiel erfolgen. Im Vergleich zur Grobkostenschätzung führt die Kostenberechnung zu einer Kostensteigerung von 78.058,32 € brutto, wobei Leistungen in Höhe von ca. 39.000 € brutto durch den Betriebshof erbracht werden können. Das aktuelle Angebot für die Spielgeräte von Fa. SIK-Holz für Lieferung, Einbau und TÜV-Abnahme der bereits seit über einem Jahr nahezu unveränderten Spielgeräteauswahl beläuft sich auf 130.500 € brutto. Mit dem Wegfall von zwei Wippen und dem Holz-Pavillon beliefen sich die Kosten hierfür auf brutto 105.279,10 €. Eine bereits durchgeführte Spendenaktion der Bürger ergibt aktuell eine Spendensumme in Höhe von 2.040 € nach Aussage der Stadtkasse. Mit dem Beschluss des Baustarts in diesem Jahr wäre vorab eine weitere Bürger-Spendenaktion denkbar und erfolgsversprechend.
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss billigt die Grundzüge der Entwurfsplanung und Gesamtkosten.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Kreisbauamt durchzuführen, um bis Mitte 2024 eine Baugenehmigung vorliegen zu haben, so dass Ende 2024 zügig mit der Umsetzung begonnen werden kann.
Für die Errichtung dieses Kinderspielplatzes wird ein Kostenrahmen von insgesamt 190.000 € brutto festgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt die zusätzlich nötigen Mittel in Höhe von 130.000 € für das Jahr 2025 in den Haushalt einzustellen.
angenommen: einstimmig
TOP 4 Straßensanierungskonzept
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Der Stadt Starnberg obliegt die Verkehrssicherungspflicht für das komplette städtische Straßennetz. Die Anlagenteile von Straßenfahrbahnen und Gehwegflächen sind unter der Verkehrsbelastung erheblichen Beanspruchungen ausgesetzt. Um den Gebrauchs- und Substanzwert der Fahrbahnen langfristig zu sichern, sind vorbeugende Maßnahmen zur baulichen Erhaltung erforderlich. Ohne die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen ist mit Verfallserscheinungen der Bausubstanz zu rechnen, die langsam beginnen und sich progressiv verstärken.
Ziel eines kommunalen Straßenmanagements ist es dem Verfall der Straßen entgegen zu wirken. Die Zustandserfassung und –bewertung stellt die jeweiligen Straßenzustände dar, um so eine Priorisierung für die Sanierungsbedürftigkeit vornehmen zu können. In der Anlage wurden von der Verwaltung die Straßen aufgeführt, welche bei der Befahrung durch die Firma Eagle Eye im Jahr 2020 in die Zustandsklasse 7 (Warnwert überschritten, schlechter Zustand, Maßnahmen dringend planen) und Zustandsklasse 8 (Schwellenwert überschritten, sehr schlechter Zustand, Maßnahmen überfällig) klassifiziert wurden.
Zusätzlich wurde eine weitere Priorisierung durchgeführt. Weitere Punkte waren die Straßenarten (Hauptverkehrsstraße = 5 Punkte, Anliegerstraße = 1 Punkt, sowie die städtebauliche Bedeutung (z. B. ÖPNV-Belastung, Schulweg, Sportverein usw.). Dies schlägt sich in der Tabelle nieder, dadurch erhielt z. B. die Luitpoldstraße 10 Punkte und rutscht in der Tabelle nach oben, und eine Anliegerstraße mit 1 Punkt nach hinten. Bei gleicher Punktzahl wurde wieder nach Straßenart priorisiert und anschließend nach dem ABC. Die Verwaltung schlägt vor, dass auf Grundlage der Befahrung und Zustandserfassung das Gremium über die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen entscheidet.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der Joseph-Fischhaber-Straße im Jahr 2024 zu planen und durchzuführen. Gegebenenfalls ist eine Aufteilung auf zwei Bauabschnitte vorzusehen.
Im Haushaltsplan 2024 und Finanzplan 2025 sind entsprechende Mittel einzustellen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Schlossberghalle Starnberg; Flachdachsanierung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das Flachdach der Schlossberghalle (Baujahr 1995/96) - über Stadtsaal und kleinem Saal sowie Foyer – ist als begehbares Gründach (extensive Begrünung) konzipiert, die Dachentwässerung verläuft innenliegend und horizontal verzweigt in den Zwischendecken bis zu den vertikalen Sammelleitungen in der Tiefgarage. Es existiert keine Notentwässerung.
Seit rund drei Jahren gibt es nun verstärkt zusätzlich Undichtigkeiten an den Dacheinläufen, die immer wieder zu Pfützenbildung in den darunterliegenden Räumen führen.
Insofern muss für den Umfang der Baumaßnahme davon ausgegangen werden, dass die gesamte Dachfläche inklusive Gefälleestrich/ Gefälleaufbeton bis zur Rohdecke abgetragen werden muss (der Dachaufbau hat im Schnitt 60 cm Stärke) und die Dacheinläufe erneuert werden müssen.
Vom zeitlichen Ablauf her ist vorgesehen, im Jahr 2024 mit den Planungen zu starten und nach Fertigstellung der Sanierung der Schlossbergmauer durch den Tiefbau mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt VgV-Verfahren durchzuführen, um die notwendigen Planungsleistungen nach HOAI (Leistungsphase 1 und 2) für die Sanierung des Flachdachs der Schlossberghalle zu vergeben.
angenommen: einstimmig
TOP 6 Rathaus Starnberg - Einbau weiterer Klimageräte - Flurkühlung
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Das "Rathaus Starnberg" wurde in seiner Ursprungsform 1903 für das Bezirksamt Starnberg errichtet. Nachdem es für die wachsenden Aufgaben des Landkreises zu klein geworden war, wurde es 1972 vollumfänglich umgebaut und erweitert.
Die Büros der Stadtverwaltung liegen zum Großteil in Ausrichtung Ost-Süd bzw. in Richtung Westen. Aufgrund der Höhe und der Lage des Gebäudes ist eine natürliche und oder bauliche Verschattung im Grunde nicht gegeben.
Das Rathaus heizt sich daher selbst bei widrigen Wetterverhältnissen sehr schnell auf, sodass (tatsäch- lich gemessene Werte) im Hochsommer in manchen Büros Temperaturen bis zu 35°C herrschen.
Da die Planung und Umsetzung nicht unerheblich Zeit in Anspruch nimmt und das Frühjahr bald beginnt, sollte die Ausführung sobald als möglich begonnen werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungs- und Bauleistungen im Kostenrahmen von 25.000€ für den Einbau eines weiteren Klimagerätes zur Flurkühlung im Rathaus im 3. Obergeschoss, im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushaltes 2024 durchzuführen.
angenommen: einstimmig
TOP 7 Liegenschaft Seilerweg 8; Sanierung einer Wohnung, Durchführungsbeschluss
Sachverhalt
Im Gebäude Seilerweg 8, Baujahr 1968, befinden sich insgesamt 16 Wohnungen - je Hauseingang gibt es auf den vier Vollgeschossen je zwei Wohnungen.
Im Jahr 2006 wurden zwei Gas-Zentralheizungen eingebaut, die jeweils eine Gebäudehälfte sowohl mit Brauchwarmwasser als auch mit Heizwasser versorgen. Vorher gab es je Wohnung eine Einzeltherme, das bestehende Heizrohrsystem wurde beim Umbau übernommen.
Die oberste Geschossdecke wurde im Jahr 2012 gedämmt, die Fenster 2002 erneuert. Das restliche Gebäude ist noch ungedämmt. Die Sozialbindung ist seit geraumer Zeit erloschen. Im Januar 2024 wurde die 4-Zimmer-Wohnung (Wohnfläche 99,65 qm) südlicher Hauseingang Erdgeschoss rechts frei, die die letzten 55 Jahre durchgehend vermietet war.
Die Mietpreisberechnung wird nach erfolgter Renovierung entsprechend angepasst, die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln wird derzeit geprüft.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Wohnung Seilerweg 8 Erdgeschoss mit einem Kostenrahmen von 100.000 € durchzuführen und im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushalts zu beginnen.
angenommen: einstimmig
TOP 8 Klinikum Starnberg - Flächenpotentiale für eine bauliche Erweiterung
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrats am 29.01.2024 informierte Herr Landrat Frey über die Eckpunkte der vom Bund geplanten Krankenhausreform, die Zielsetzung des Landkreises im Zuge dieser Reform und die möglichen Auswirkungen auf das Klinikum Starnberg. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, dem Bauausschuss die Flächenpotentiale für eine mögliche Erweiterung der Klinikgebäude darzulegen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zu den Flächenpotentialen für eine mögliche Erweiterung des Klinikums zur Kenntnis.
angenommen: einstimmig
TOP 9 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf; Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, Feststellungsbeschluss
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
In der Sitzung am 21.08.2023 beschloss der Ferienausschuss die Durchführung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und west- lich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, mit dem Ziel der Darstellung als Wohnbaufläche.
Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung anfertigen zu lassen, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen und den Plan nach Abschluss der Betei- ligungsverfahren dem Stadtrat zur Abwägung und Fassung des Feststellungsbeschlusses vorzulegen. In der Zwischenzeit fanden die frühzeitige Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung der 59. Flächen- nutzungsplanändern statt. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen sind in die Abwägung einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
I Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
II Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
A)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 18.10.2023 "Wir haben die Planänderung bzw. die derzeitigen Unterlagen zur Kenntnis genommen. Sie er- wähnen in Punkt 5 zu den Auswirkungen und den abwägungsbedürftigen Belangen, dass der Umweltbericht als Teil II Bestandteil wäre: „Die Umweltauswirkungen werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil dieser Begründung (Teil II).“ Dieser Teil II ist jedoch nicht Teil der Veröffentlichung. Es ist uns daher nicht möglich, den Umweltbericht zu beurteilen. Folglich wird uns damit nicht die Möglichkeit eingeräumt, eine fundierte Stellungnahme abzugeben. Das ist äußerst bedauerlich.
Wir bitten um Übersendung des Umweltberichts und Verlängerung der Abgabefrist."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen. Der Umweltbericht wurde in der Zwischenzeit erstellt und – wie in den Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung angekündigt - ergänzt. Die vollständigen Unterlagen wurden dem BUND Naturschutz in Bayern e. V. im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt.
B)1. BUND Naturschutz in Bayern e. V., Schreiben vom 31.01.2024 "Die Begründung mit Umweltbericht haben wir zur Kenntnis genommen. Die Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen lassen erkennen, dass man versucht, den Eingriff qualitativ aus- zugleichen, was dann innerhalb des Bebauungsplanverfahrens näher ausgestaltet wird. Es sollte alles darangesetzt werden, die beiden alten Bäume (Ahorn und Walnuss) zu erhalten. Nachdem sie jeweils in Randbereichen wachsen, sollten die Baumaßnahmen auf den Standort und die Unversehrtheit der Wurzelbereiche Rücksicht nehmen. Eine geschickte Eingrünung für die gesamte Fläche wird entscheidend sein, ob die neuen Häuser sich ins gewachsene Siedlungsgebiet einfügen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- plans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
A)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.10.2023
A)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Diese Bauleitplanung darf bestehende landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Entwicklung nicht be- einträchtigen. Der Bauernhof östlich des Planungsgebietes darf durch diese Bauleitplanung nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Möglichkeit zur Erweiterung der Viehhaltung für die Zu- kunft gegeben sein. Diesbezüglich muss mit dem Landwirt …. Kontakt aufgenommen werden. Darüber hinaus darf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt werden. Ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen sind von den Anwohnern in jedem Fall zu dulden."
Der Stellungnahme wurde bereits entsprochen.
Der Immissionskonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung wird auf Ebene des parallel durchgeführten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207 gelöst. Der Eigentümer des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs ist auf die Stadt zuge- kommen und hat erklärt, die Milchwirtschaft, die auf den östlich angrenzenden Grundstücken be- trieben wird, aus Altersgründen aufgeben und zukünftig ausschließlich Ackerbau betreiben zu wollen. Um eventuelle Konflikte zwischen der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der neuen Wohnbebauung erkennen zu können, wurden ein Lärm- und ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben. Das Geruchsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am östlichen Rand des Plangebiets, d. h. am Hochstadter Weg, der Grenzwert nach GIRL für ein Wohn- und Mischgebiet von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % leicht überschritten wird. Bei dem Bereich der Übergangswertüberschreitung handelt es sich demnach aber nur um einen kleinen Bereich unmittelbar am Rand des Plangebiets, sodass davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich kein Wohnhaus errichtet wird. Somit wird im gesamten Plangebiet der Immissionsgrenzwert für Wohn- und Misch- gebiete von 10 % Geruchsstundenhäufigkeit pro Jahr bzw. ein möglicher Übergangswert von Wohn- und Mischgebiet zum Außenbereich von bis zu 15 % sicher eingehalten. Der Schutz der zukünftigen Bewohner vor unzulässigen Geruchsimmissionen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb ist gemäß Gutachten somit gewährleistet.
Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der landwirtschaftlichen Hofstelle Dorfstraße 30a an der nächstgelegenen Baufläche im Plangebiet die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005-1 für allgemeine Wohngebiete tags und nachts eingehalten werden. Ab der zweitnächsten Baufläche werden auch die WR-Orientierungswerte eingehalten. Sofern in der Erntesaison auch nachts ein Traktorbetrieb auf der Hofstelle erforderlich wird, werden voraussichtlich die Orientierungswerte nach DIN 18005-1 Beiblatt 1 für reine bzw. allgemeine Wohngebiete sowohl an vorhandener wie auch an geplanter Bebauung überschritten. Die Beurteilungspegel liegen allerdings in der Größenordnung der in der TA Lärm genannten Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse. Aufgrund der Seltenheit der Ereignisse müssen diese nicht bei der Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Folglich wären somit für den landwirtschaftlichen Betrieb keine Lärmschutzmaßnahmen und Festsetzungen im Bebauungs- plan notwendig. Durch die Planung soll aber keinesfalls eine stärkere Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs verursacht werden als die, die aufgrund der auf dem südlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstück vorhandenen Wohnbebauung (Dorfstraße 32a) bereits besteht. Um dies gewährleisten zu können, werden an der Nord- und Ostfassade des Bauraums im WR 3 (Wohngebäude auf dem östlichsten Grundstück) zur Belüftung von Aufenthaltsräumen notwendige Fenster aus- geschlossen. Sofern die Belüftung nicht über andere Gebäudeseiten möglich ist, sind fensterun- abhängige Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Außerdem wurde der Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die beim Betrieb der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung auftretenden Geruchs-, Staub- und Lärmimmissionen hinzunehmen sind.
A)2.2 "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei allen Vorhaben der Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren ist. Als Träger öffentlicher Belange für die Belange der Landwirtschaft sehen wir den hohen Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Region zunehmend mit Sorge."
Der Stellungnahme wird teilweise entsprochen.
Mit der Bauleitplanung wird eine heute landwirtschaftlich genutzte Fläche überplant. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden ist die Nachverdichtung im Innenbereich einer Inanspruchnahme von unbebauten Flächen im Außenbereich jedoch vorzuziehen. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Fall aber insbesondere auch der aktuell hohe Bedarf an Wohnraum in der örtlichen Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen. Aufgrund dieses Bedarfs ist es insbesondere Ziel der Planung, Bauland für diese Kreise der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Alternative Flächen, z. B. durch Wiedernutzbarmachung, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung, stehen zu diesem Zwecke derzeit nicht zur Ver- fügung. In Abwägung der Belange ist der Schaffung von Bauland für die örtliche Bevölkerung mit lediglich mittlerem Einkommen und Vermögen in diesem Fall der Vorrang zu geben. Um den Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde das Bebau- ungskonzept mit dem Ziel eines sparsamen Flächenverbrauchs im Lauf der Planungen optimiert.
A)2.3 "Aus dem Bereich Forsten:
Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt. Sollte jedoch nachträglich eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, ist dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut zu beteiligen."
Der Stellungnahme wird entsprochen.
Die vorgebrachten Belange betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207, in dem Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Sofern eine das Waldrecht betreffende Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden, wird dazu das AELF nach Art. 7 BayWaldG erneut beteiligt (derzeit aber nicht geplant).
B)2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 17.01.2024
B)2.1 "Aus dem Bereich Landwirtschaft:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 17.10.2023 mit dem Aktenzeichen AELF-WM- L2.2-4612-34-5-4, die weiterhin Gültigkeit hat."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf die Abwägung unter Punkt A)2.1 und A)2.2 verwiesen.
B)2.2 "Aus dem Bereich Forsten:
Mit der Planung besteht aus forstfachlicher Sicht Einverständnis."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 19.10.2023
"Von Seiten des fachlichen Naturschutzes werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)3. Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 31.01.2024
"Von Seiten des Naturschutzes werden keine weiteren Anregungen geltend gemacht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)4. Kreisbauamt, Schreiben vom 18.10.2023
A)4.1 "Es wird darum gebeten, die Bezeichnung "Legende" durch "Darstellungen" zu ersetzen. A)4.2 "Wir bitten die Bezeichnung "Fläche für die Landwirtschaft" zu prüfen.
Den Stellungnahmen wird entsprochen.
Die Ersetzung des Begriffs "Legende" durch "Darstellungen" sowie die Korrektur eines Schreibfehlers in "Fläche für die Landwirtschaft" werden als redaktionelle Änderungen durchgeführt.
A)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 26.10.2023
"Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)5. Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 01.02.2024
"Aus Sicht der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen keine Bedenken oder Anregungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.10.2023
" Die vorliegende Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)6. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 20.01.2024
"Die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 26.10.2023 Stellung genommen. In diesem waren wir zum Schluss gekommen, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. In der nun vorliegenden Fassung vom 24.11.2023 haben sich keine raumordnerisch relevanten Änderungen ergeben, so- dass die Planung weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7. Brandschutzdienststelle, Schreiben vom 29.01.2024
B)7.1 "Sofern das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des vollen Löschwasserbedarfs (Grundschutz + Objektschutz) nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen zur Verfügung stehen, ergeben sich für die zuständige Gemeinde/Stadt (Grundschutz) und für den Objektei- gentümer (Objektschutz) folgende Deckungsmöglichkeiten.
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserteichen (DIN 14210)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbehältern (DIN 14230)
Entnahme von Löschwasser aus Löschwasserbrunnen (DIN 14220/14244)
Erweiterung bestehender Baugebiete
Wir empfehlen, die Löschwasserbedarfsermittlung durch den Betreiber des Trinkwassernetzes gem. Arbeitsblatt W405 des DVGW („Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trink- wasserversorgung“) durchführen zu lassen und die zu Verfügung stehende Löschwassermenge zu überprüfen. Die Lage eventuell neu erforderlicher Hydranten (Empfehlung: Überflurnorm mind. DN 100) ist in Absprache mit den Kommandanten der örtlich zuständigen Feuerwehr festzulegen."
Die Stellungnahmen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie betreffen nicht das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Löschwasserver- sorgung kann durch vorhandene bzw. neu zu errichtende Infrastruktur sichergestellt werden.
B)7.2 " Hinsichtlich der Erschließungssituation bestehen keine grundsätzlichen Bedenken"
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)7.3 "Hinsichtlich des zweiten Flucht- und Rettungsweges bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)8. und B)8. Regionaler Planungsverband, Schreiben vom 19.10.2023 und 16.01.2024
"Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)9. und B)9. Abwasserverband Starnberger See, Schreiben vom 12.10.2023 und 17.01.2024
"Der Abwasserverband Starnberger See bringt keine Bedenken, Hinweise oder Anregungen zu dem Entwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Die rechtsverbindlichen Festset- zungen regelt das parallellaufende Verbindliche Bauleitverfahren."
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)10. TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 06.10.2023
"Die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der Tennet TSO GmbH vorhanden sind. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die geplante Maßnahme nicht berührt."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)11. bayernetz GmbH, Schreiben vom 09.10.2023
" Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens – wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen - dargestellt – liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt. Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)12. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Schreiben vom 10.10.2023
" Die Energienetze Bayern GmbH & Co. KG hat in Hadorf keine Erdgasleitungen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
A)13. AWISTA-Starnberg, Schreiben vom 20.10.2023
" Die Änderungen betreffen keine Belange des AWISTA-Starnbergs."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)14. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 23.01.2024
"Gegen die 59. Änderung des Flächennutzungsplans […] bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine grundlegenden Bedenken. Wasserwirtschaftliche Belange wurden in der Begründung mit Umweltbericht angesprochen. Eine ausführliche Stellungnahme erfolgte im Rahmen der B teiligung zum zugehörigen Bebauungsplan Nr. 7207."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 23.01.2024
B)15.1 "Gegen das Planungsvorhaben bestehen von unserer Seite keine Einwände. Im Geltungsbe- reich befinden sich keine flächennutzungsplanrelevanten Anlagen unseres Unternehmens."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abwägungsrelevante Belange werden nicht vorgebracht.
B)15.2 "Wir bitten Sie, unser zuständiges Kundencenter Taufkirchen beim Bebauungsplanverfahren zu beteiligen."
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie betrifft nicht das Verfahren zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans, sondern das zugehörige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7207.
III Den Stellungnahmen und Anregungen wird gemäß den zu den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung gefassten Beschlüssen entsprochen.
IV Der Stadtrat stellt die 59. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich des Angerwegs, östlich der Uneringer Straße und westlich des Hochstadter Wegs, Gemarkung Hadorf, in der Fassung vom 24.11.2023 fest.
V Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 24.11.2023 dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.
angenommen: einstimmig
TOP 10 Antrag auf Baugenehmigung für die Neuerrichtung einer Wohnanlage bestehend aus vier Mehrfamilienhäusern (Haus 1, 2, 3, 4) mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 715 und 715/34, Gemarkung Starnberg, Himbselstraße 3 und 5 (Antrag Nr. 2024/003)
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Planungsrechtliche Beurteilung:
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung kann als faktisches allgemeines Wohngebiet eingestuft werden. Die geplante Wohnbebauung ist daher hinsichtlich der Art der Nutzung zulässig. In Bezug auf das Maß der Nutzung hält sich die geplante Bebauung ebenfalls an den Rahmen der näheren Umgebung und fügt sich daher ein.
Die Erschließung hinsichtlich Zufahrt ist gesichert, sofern eine Dienstbarkeit mit Geh- und Fahrtrecht auf dem Grundstück Fl. Nr. 715/34 zugunsten des Grundstücks Fl. Nr. 715 eingetragen wird. Hierfür wurde der Nachweis bislang noch nicht erbracht. Die ordnungsgemäße Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ist gesichert. Hinsichtlich der Wasserversorgung lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch keine Stellungnahme des Wasserwerks vor, weshalb die abschließende Prüfung der Erschließung noch nicht erfolgen konnte.
Stellplatznachweis:
Das Vorhaben liegt innerhalb des Ermäßigungsbereiches nach § 3 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Starnberg. Die notwendige Anzahl beträgt unter Anwendung der Ermäßigung von 20 % 46,4 Kfz- Stellplätze. Es ist die Errichtung von 49 Kfz-Stellplätzen geplant, welche zum Großteil in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Nach der Stellplatzsatzung der Stadt Starnberg sind außerdem insgesamt 116 Fahrrad-Abstellplätze erforderlich, welche allesamt auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Zufahrt und der Wasserversorgung, erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 11 Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines bestehenden Wohnhauses mit Umbau sowie eine Verlegung des Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/6, Gemarkung Starnberg, Max-Emanuel-Straße 3
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Bescheid von 25.06.2019 wurde das o.g. Vorhaben bereits genehmigt. Da jedoch keine Verlängerung beantragt wurde ist die Genehmigung mittlerweile erloschen. Das jetzt beantragte Bauvorhaben ist identisch mit dem damaligen, allerdings muss nun ein weiterer Stellplatz nachgewiesen und der Carport begrünt werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 31 Abs. 2 BauGB zum beantragten Vorhaben und für eine Befreiung zur Überschreitung der Grundfläche um ca. 14,13 m2, zur Überschreitung der Grundfläche nach § 19 Abs. 4 BauNVO um ca. 12,23 m2 sowie für eine Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche für überdachte Stellplätze wird unter dem Vorbehalt der gesicherten Erschließung (Geh- und Fahrrecht an Fl.Nr. 680/4) ebenso erteilt wie vorsorglich die Zustimmung nach § 31 Abs. 3 BauGB.
angenommen: einstimmig
TOP 12 Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 971/2, Gemarkung Starnberg, Am Rudolf-Widmann- Bogen 14 (Antrag Nr. 2022/088); erneute Stellungnahme
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, ggf. v. dr. thosch gekürzt)
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 24.08.2022 wurde das Bauvorhaben durch das Landratsamt abgelehnt. Da die Rechtsverordnung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 201 a BauGB noch nicht in Kraft getreten war (16.09.2022), kam zum Zeitpunkt der damaligen Entscheidung als Rechtsgrundlage für die beantragten Befreiungen lediglich § 31 Abs. 2 BauGB in Betracht. Auf dieser Grundlage hatte sich im Antragsverfahren auch die Stadt Starnberg nicht in der Lage gesehen, ihr Einvernehmen zum Bauantrag einschließlich der beantragten Befreiungen erteilen zu können. Nun wurde die Stadt Starnberg mit Schreiben des Landratsamts vom 17.01.2024 um erneute Stellungnahme zum Bauantrag gebeten.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Zu Befreiungen zugunsten der Überschreitung der Baugrenze, der Grundfläche und der Geschossfläche wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 13 Bauantrag für Einbau einer zentralen Hackschnitzel- und Scheitholzheizung als Ersatz der veralteten Ölheizungen für die Häuser Heimatshausen 1, 1a und 1b im Keller des bestehenden Getreidelagerhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 236/1, Gemarkung Percha, Heimatshausen (Antrag Nr. 2024/001)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird, vorbehaltlich des Nachweises der gesicherten Erschließung hinsichtlich der Zufahrt, erteilt.
angenommen: einstimmig
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Jägerhuber (CSU): Er fragt nach den Bohrungen an der Seekante. Wann werden die wieder freigegeben?
Herr Janik: Es gibt noch keine Ergebnisse. Es soll so schnell wie möglich wieder freigegeben werden sollen.
Herr Zirngibl (CSU): Er fragt nach den Feuerzufahrten in Leutstetten und nach der Einladung von Herrn Dr. Kühnel zu §31 BauGB Abs. 3.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er fragt nach der Aufgabenteilung an der Seepromenade.
Herr Janik: Wir durften 1971 aufschütten, dafür hat die Stadt dann auch die Instandhaltung übernommen.
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wisteriacow-blog · 5 years
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2019 Noch In Immobilien Investieren
Gerda Hasselfeldt tingelt in diesen Wochen durchs Land und versichert: "Das wohnungspolitische Programm der
Bundesregierung ist erfolgreich." Tatsächlich wird seit 1989 wieder mehr gebaut; der bejubelte Höhenflug startete
allerdings aus historischem Tiefstand. Partei, "sollten gegen erhebliche Mietsteigerungen besser geschützt werden."
Die brave Christsoziale Hasselfeldt schwenkte mit. Die von Ministerin Hasselfeldt erhofften 300 000 Wohnungen, die
in diesem Jahr fertig werden, können die zusätzliche Nachfrage nicht decken. Gerda Hasselfeldt hat es wirklich
schwer. 21. Mai 1998: Indonesien Nach massivem Kursverfall der Rupiah steht das Land vor dem Ruin. Möllers Kunden
brauchen Devisen, um ihr eigentliches Geschäft betreiben zu können, um Schiffe zu bauen, Klappstühle aus Asien zu
importieren, Öl ins Land zu bringen, darum geht es ihnen, das ist ihr wichtigstes Motiv. Um diese beurteilen zu
können, sind fundierte Analysen und belastbares Zahlenmaterial hilfreich, über die Privatanleger nicht verfügen.
Allein der Werbungskostenabzug der Eigenheimer, den via Steuerprogression nur Großverdiener voll ausschöpfen
können, kostet jährlich zwei Milliarden Mark. Bei diesem Projekt zum Beispiel, ist das Pfand-Objekt eine Hypothek
auf Land des Kreditnehmers. Die fünf Immobilienweisen, ein Rat von Fachleuten, skizzieren in ihrem
Frühjahrsgutachten, worauf sich das Land einstellen muss. Von größerer Bedeutung ist aber noch ein anderer
Gegensatz, der das Land ziemlich genau halbiert. Unter 1000 Mark pro Monat ist in Hamburg, Frankfurt, Stuttgart
oder Düsseldorf eine 80-Quadratmeter-Bleibe kaum noch zu kriegen. Vor allem in Hamburg, dem größten und deshalb
wirtschaftlich wichtigsten Standort von Asklepios, brodelt es.
Einsatz beim Pegida-Aufmarsch gedauert, also ein Uhr früh, dann abrüsten, umziehen und rund 50 Kilometer nach Hause
fahren, um halb drei lag er im Bett. Heute früh steht er schon wieder am Prinzregentenplatz auf der Matte, der
übliche Dienst: Streife fahren, Strafzettel verteilen, Straßenverkehr regeln. Das liegt am Grundstücksmangel, aber
auch an der Bonner Bauförderung. Die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren will Bauministerin Adam-Schwaetzer
zu Lasten späterer Zeiten erhöhen und die gesamte Bauförderung stärker auf Einkommensschwache umstellen. Die
Angebot-Nachfrage-Mechanik funktioniert - und veranlaßte die Bauministerin zu gar nicht marktwirtschaftlichen
Vorschlägen. Zu Recht. Die Liberalen sind entschlossen, die Mietenpläne der Bauministerin zu Fall zu bringen. Auf
Geheiß ihrer CSU-Oberen in München muß die Bonner Bauministerin fordern, was sie zuvor stets bekämpfte. Sollte die
Regierung selbst ihr Minimalziel dieses Jahres verfehlen, jene 300 000 neuen Wohnungen, dann, so der Vorsitzende
des Bundestags-Bauausschusses, Franz Möller (CDU), sei das keineswegs das Verschulden der Bonner Politik. Eine
Milliarde Mark, so Branchenvertreter, würden die Policenverkäufer gern jährlich in Immobilien anlegen, mehr als 300
Millionen aber schaffen sie nicht. Da wäre zum einen das kaum überschaubare Programm an kulturellen Angeboten: 170
Museen, über 350 Kunstgalerien, 130 Theatern und 300 Kinos. Am kommenden Mittwoch beim Treffen der
Koalitionsspitzen will CSU-Chef Theo Waigel noch mal versuchen, den Liberalenführer Lambsdorff für einen Kompromiß
zu gewinnen. Das begann mit der drastischen Lockerung der Geldpolitik nach dem Börsencrash von 1987 - und setzt
sich bis heute fort, da die Zentralbanken mit Nullzinsen und Wertpapierkäufen in unvorstellbarem Ausmaß versuchen,
Wachstum und Inflation zu stimulieren.
Auf diese Weise sei die "Wohnungsnot leider nicht zu beseitigen". Mit anderen Worten: Der Wohnungsmangel schlägt in
Wohnungsnot um, zumindest in den überlaufenen Großstädten. Immer drückender wird der Wohnungsmangel im
Wohlstandsland Bundesrepublik. Das ist soviel, wie der Bund in den drei Jahren von 1986 bis 1988 insgesamt für den
sozialen Wohnungsbau ausgegeben hat. Bund und Länder ließen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts fast neun
Millionen Sozialwohnungen bauen. Heute gibt es in Deutschland nur noch rund 1,5 Millionen Sozialwohnungen. Und wenn
manche so dreist sind, eine höhere Miete vorzuschlagen, um die anderen auszustechen. Ganz einfach, erstens wurde
mir auch geholfen und ich bin auch der Meinung, dass Leute nur so wertvoll sind, wie sie anderen helfen. Tätigen
Sie nur Investments von denen sie 100% überzeugt sind, das es auch die richtigen sind. Die Basis der Pyramide
bilden einfache, risikoarme Investments mit regelmäßigem Cash-Flow. Auf der einen Seite stehen die
Wohnungseigentümer. Auf der anderen Seite sind die Mieter. Ihn beschäftigen die Fragen, was die soziale Mischung in
einem Gemeinwesen bedroht und was zu tun ist, um sie ausgewogen zu halten. Stelle mir gerne Deine Fragen, ich
unterstütze Dich gerne dabei! Auf der anderen Seite, ist es aber eine gute Möglichkeit, sich Kapital aufzubauen.
Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist diese Form der Geldanlage eine gute Möglichkeit, breit und ohne großen
Aufwand in verschiedene Märkte, Branchen oder Regionen zu investieren - und das weltweit.
Spätestens mit der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass diese Form der Geldanlage nicht unbedingt einen hohen Ertrag
erzielt. Weder Zinsausfälle noch Rückschläge im Kurs sorgen für Ausfälle dieser vermeintlich sicheren Geldanlage.
Jeden Tag kommt Baur aus der Nähe von Allershausen gefahren, die Ortschaft liegt nördlich von München, heimisch
fühle er sich nicht, aber dort sei das Wohnen eben noch erschwinglich. Die Marktgesetze funktionierten nicht, man
dürfe die von explodierenden Wohnkosten bedrängten "Menschen nicht hängenlassen". Die Union fürchtet, Millionen von
bedrängten Mietern könnten sie für die Misere verantwortlich machen und am nächsten Wahltag Rache üben. Solche
Termine sind Baur zuwider, wenn sich eine halbe Hundertschaft vor einer Haustür drängt. Baur. Ein frommer Wunsch,
gerade in seinem Fall: Die Polizei-Inspektion liegt im exklusiven Bogenhausen. Baur sorgt dafür, dass sich die
Münchner sicher fühlen. Menschen, die in Aktien investieren, sind Musterbeispiele dafür, aus einer guten Sache
möglichst viel herauszuholen. Reuter berät Menschen, die in Schwierigkeiten sind und eine Wohnung suchen, seit drei
Jahrzehnten macht die Sozialarbeiterin das schon. Zum Trost: Privatanleger, die bisher gezögert haben, das
Immobilienglück auch im Ausland zu suchen, müssen sich nicht grämen. Ihr Wohlstand ist ohne ihr Zutun gewachsen,
allein weil ihre Immobilien an Wert gewonnen haben, zumindest wenn sie in den aufstrebenden Städten liegen.
Inzwischen liegen Angebot und Nachfrage so weit voneinander entfernt, dass sogar schon begehrt wird, was im Grunde
eine Zumutung ist: Wohnungen, die laut, dunkel oder feucht sind. Sie haben die diffuse Vorstellung, dass alles für
Flüchtlinge getan wird, aber nichts für Einheimische, dass sie zu kurz kommen, dass sie die Verlierer sind. Der
Investor also Sie als Besitzer muss nicht direkt vor Ort sein, denn um die Verwaltung kümmern sich die Betreiber
der Pflegewohnungen . Freund und Helfer dürfen sie sein, die schlecht bezahlten Großstadtpendler, auch als Erzieher
oder Krankenpfleger sind sie willkommen - aber echte Mitbürger werden sie nie: Dazu fehlen ihnen die Mittel. Der
Mangel an bezahlbaren Wohnungen, längst Sozialproblem Nummer eins, hat die Regierenden sichtlich nervös gemacht.
Sie möchten Ihre Liegenschaft verkaufen, aber keiner soll davon erfahren? In Kopenhagen hatte er nach der
Jahrtausendwende über 70 Häuser veräußert, weil die Preise hoch waren, nun suchte er einen neuen Ort für dieselbe
simple Strategie: kaufen, wenn es billig ist, verkaufen, wenn der Boom kommt. Als Messlatte für die Kaufpreise legt
die Studie die Mietpreise vor Ort zugrunde. Die Mieten, sagt Gerda Hasselfeldt, seien "schon an den Rand des
Unbezahlbaren gestiegen". Und diese Not trifft nicht nur den Rand der Gesellschaft, sondern ihre Mitte. Der SPD-
Mann Franz Müntefering, zu dieser Zeit wohnungsbaupolitischer Sprecher seiner Fraktion, schlussfolgerte damals,
dass "jede neue Wohnung eine Stimme weniger für die Republikaner ist".
Diesmal besichtigte er eine winzige Wohnung in Unterhaching, das Bad giftgrün gefliest, die Tapete aus den
Sechzigerjahren. Unten sieht sie die Kunden, wie sie Farbeimer und Pinsel zum Auto tragen, vermutlich um die
Wohnung zu streichen. Wer in diesem Jahr eine Wohnung suche, der müsse sich deshalb auf "einen nochmaligen
Mietpreisschub" einstellen. Fast 4000 Bürger stehen in Stuttgart auf der Warteliste für eine geförderte Wohnung.
Und aus Berlin melden Wohnungssuchende, daß für mittelgroße Wohnungen in mittlerer Lage schon 3000 bis 4000 Mark
verlangt würden. In den kommenden Monaten, das ist absehbar, wird sich der Verteilungskonflikt um das knappe Gut
Wohnraum verschärfen. Der Zustrom an Flüchtlingen verschärft den Verteilungskonflikt. Dann wird durch den Zustrom
an Flüchtlingen der vergangenen Monate der Bedarf erheblich steigen; daran ändert auch das gegenwärtige Abebben
wenig. Es gibt dafür eine historische Parallele: Als 1989 rund 1,1 Millionen Spätaussiedler, Asylbewerber und DDR-
Bürger nach Westdeutschland strömten und der Wohnungsmarkt eng wurde, feierten die rechtspopulistischen
Republikaner Wahlerfolge. Die Zuwanderer versuchten, sobald sie anerkannt seien und auf Dauer bleiben könnten,
"möglichst schnell auf dem normalen Wohnungsmarkt fündig zu werden", heißt es dort, dieser Schritt stehe
"unmittelbar bevor". 5 bis 15 Prozent, soll die Obergrenze werden. Innerhalb von fünf Jahren sind die Mieten in
Stuttgart um 24 Prozent gestiegen, in München um 30 Prozent, in Berlin sogar um 32 Prozent. Die Nachfrage ist in
den letzten Jahren stetig gestiegen, was daran liegt, dass Selbst-Publishing im E-Book-Bereich, aber auch
Publikationen in Blogs stetig zugenommen haben. Die Entwicklung der von den Befragten genannten Mieten spiegelt das
allerdings nur bedingt wider: Insgesamt ist die Durchschnittsmiete von 2016 bis 2019 von 673 Euro auf 690 Euro
gestiegen, ein moderates Plus von 2,5 Prozent. Damit stieg das Transaktionsvolumen zum Vorjahr um 24 Prozent,
berichtet das Beratungsunternehmen CBRE. Der internationale Warenhandel wuchs um 9 Prozent, Chinas Wirtschaft um
fast 13 Prozent.
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oliver-junk · 5 years
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Herzenssache Goslar: Das ODEON-Theater
In einer an Geschichte und Tradition nicht gerade armen Stadt, ist das Odeon Theater in Goslar ganz sicher immer eine Erwähnung wert; einfach viel mehr als eine Randnotiz der Stadtgeschichte. Über viele Jahrzehnte war das Odeon ein Ort für Kultur und Tagungen, war Gründungsort der CDU und für viele Schülerinnen und Schüler der Ort für erste Erfahrungen auf der Bühne. Das Odeon-Theater war ein Ort für Begegnungen. 
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Fast jede und jeder Goslarer hat Erinnerungen, seine ganz persönliche Beziehung zu diesem besonderen Haus. 
Auch für mich, für einen Zugereisten. Das Odeon-Theater war eines der ersten Orte, die ich im Jahr 2011 in Goslar kennengelernt habe; Sensibilisiert durch die damalige Bürgermeisterin Gudrun Pfeiffer und den heutigen Ratskollegen Pascal Bothe. „Wenn Sie gewählt werden, kümmern Sie sich bitte um das Theater!“ war eine so wichtige Aussage der Beiden und machte mich auf den brutalen Sanierungsstau im Odeon aufmerksam. Über Jahre und Jahrzehnte schafften es Rat und Verwaltung leider nicht, den geschichtsträchtigen Ort und die wichtige Kulturspielstätte auf der Höhe der Zeit zu halten. Das Haus wurde richtig auf Verschleiß gefahren. 
Und ja, bevor sich Rat und Verwaltung nach 2011 wirklich Gedanken darüber machen konnten, wie wir das Odeon-Theater endlich in Stand setzen, musste ich es auf Hinweis meiner Verwaltung und der Brandschützer absperren. Absperren nicht nur für einen Abend oder eine Woche, sondern auf Dauer. Gerade die Verkehrsrichter erinnerten in der vergangenen Woche nochmals daran. Die Schließung des Odeon-Theaters als Symbol für die desolate Haushaltssituation, den Stillstand, die schwierige Situation in der Stadt Goslar. 
Ich erinnere mich jedenfalls sehr gut - und nicht sehr gerne -  an die Proteste während der Ratssitzung zum Thema ODEON-Theater, hitzige Debatten und viele Zuschriften verärgerter Bürgerinnen und Bürger. Aber Brandschutz ist Brandschutz. Und die Anforderungen des Brandschutzes konnte das ODEON-Theater nicht erfüllen. Gleichzeitig gab es die klare Aussage der Mehrheit der Stadtgesellschaft, dass zehn oder zwölf Millionen Euro für eine Sanierung nicht im Haushalt zur Verfügung stehen. Der Investitionshaushalt von Goslar ist in den vergangenen Jahren – zum Glück – kontinuierlich gestiegen, aber die prognostizierten Summen sprengten vor sechs Jahren alles, was von der Ratsmehrheit vertretbar erschien. Und ich halte das auch rückblickend für richtig, wie wir entschieden haben, entscheiden mussten. 
Seit der Schließung im Jahr 2012 wartet das Odeon nun auf einen neuen Impuls. Die FDP, wie passend, hat den Bau eines Parkhauses an eben dieser Stelle vorgeschlagen und konnte sich – zum Glück – nicht durchsetzen. 
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Ich habe viele Runden gedreht, viele Gespräche geführt, viele potenzielle Investoren durch das Haus geführt. Und wie beim Fliegerhorst auch, hörte ich  sehr oft die Aussage: „Herr Junk, das wird nie was – niemals finden Sie einen Trottel, der sich dieser Immobilie annimmt!“. Goslars Ehrenbürger Hans-Joachim Tessner sprach gar vom „Groschengrab“. 
Aber seriöse Kommunalpolitik bedeutet eben keine Effekthascherei, ist kein 100 Meter Lauf. Für mich waren und sind Ausdauer und Strategie Koordinatensystem. Und nach jeder Absage habe ich den Kopf gerade nicht in den Sand gesteckt, sondern weitergearbeitet. Und es hat sich sich gelohnt, zu arbeiten und dieses Haus nicht einfach aufzugeben. 
Nach einem ersten Kennenlernen im Rahmen der Fliegerhorstentwicklung, im Rahmen des Goslarschen Pancket und inzwischen vielen weiteren Gesprächen und Ortsterminen haben wir nun Partner gefunden. Partner der Stadt, die nicht den schnellen Profit suchen und vor allem sehr genau wissen, wie man mit denkmalgeschützter Substanz umzugehen hat. Wir haben die Retter des ODEONS gefunden.
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Seit einigen Monaten sind wir konkret mit Dirk Felsmann und Dr. Meinhoff aus Hannover unterwegs und im Gespräch mit dem Ziel, dem Odeon neues Leben einzuhauchen. Ein Abriss ist vom Tisch und auch das weiter vor sich hin gammeln auch. Eine gruselige Umgestaltung und eine Verschandelung ebenfalls. Stand heute wollen wir das Gebäude zunächst von seinem hässlichen Anbau befreien.
Das Gebäude selbst wird zu Wohnungen umgebaut und die historische – denkmalgeschützte - Fassade wird komplett erhalten. Das eigentliche Highlight wird aber der neu geschaffene Garten in der Mitte des Hauses. Wo bisher die Theatersessel standen, wird das Dach geöffnet und es entsteht ein Innenhof, für den der profane Name eigentlich viel zu wenig ist. 
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Die Wohnungen werden ihre Balkone nach innen, zum Hof hin, öffnen und ein Wohnen ermöglichen, wie es in Goslar an keiner zweiten Stelle möglich ist. Wohnen in einem Kulturdenkmal, wohnen mitten im Odeon und ganz stadtnah. Diese Nutzung und dieses Investitionen (deutlich höher als ein Neubau) trauen sich nur echte Fachleute zu; Menschen, die Denkmäler schätzen und schützen. 
Ich bin froh über diese Entwicklung, froh über eine neue Nutzung des ODEON-Theaters und froh darüber, dass sich nachhaltige und strategische kommunalpolitische Arbeit auszahlt. 
 Wie geht es nun konkret weiter? Nun, die potentiellen Investoren Felsmann und Dr. Meinhoff stellen ihre Pläne in zwei öffentlichen Ausschüssen des Rates vor (28. Februar/Betriebsausschuss GGM und 7. März/Bauausschuss). Bei positiver Vorberatung wird der Rat noch im Frühjahr dem Verkauf des Gebäudes und der angrenzenden Flächen zustimmen und zum 1. Juli 2019 hätte unser Odeon dann einen neuen Eigentümer. Dann beginnt die Arbeit: Baurecht, Abstimmungen mit dem Denkmalschutz...........
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Aber wir sind ja die Möglichmachverwaltung in Goslar. Wenn alles klappt steht in drei oder vier Jahren ein schickes neues Odeon mit fantastischen Wohnungen. 
Damit schaffen wir attraktiven Wohnraum, erhalten einen historischen Ort – ein wichtiges Denkmal an einem prominenten Ort und wir werden Geschichte und Seele des Hauses gerecht. 
Auf geht´s, ich freue mich auf die Entwicklung!
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dermontag · 2 years
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Für Wohngeldempfänger und Azubis Ampel einig: Heizkostenzuschuss wird verdoppelt 16.03.2022, 11:25 Uhr Beim Heizen leitet die Ampel-Regierung erste Maßnahmen ein, um den steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken. Einkommensschwächeren Haushalten wird unter die Arme gegriffen. Für Wohngeldempfänger, Studierende und Azubis gibt es künftig einen höheren Heizkostenzuschuss. Wohngeldempfänger sowie viele Studenten und Auszubildende sollen einen deutlich höheren Zuschuss zu den Heizkosten bekommen als bisher geplant. Die Ampelfraktionen einigten sich wegen der im Zuge des Ukraine-Kriegs explodierten Preise auf eine Verdopplung. Im Bauausschuss wurde am Vormittag ein entsprechender Beschluss gefasst. Unterstützung soll es für Wohngeldbezieher, für Studenten mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe geben. Wohngeldbezieher, die alleine leben, bekommen 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 70 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro. Nach früheren Angaben profitieren davon rund 2,1 Millionen Bürger, etwa Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen. Sie sollen das Geld ohne Antrag direkt auf ihr Konto überwiesen bekommen. Mehr zum Thema SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz begründete die Erhöhung mit der Preisentwicklung für Energie und Wärme. "Wir wissen, dass gerade einkommensschwächere Haushalte unter den steigenden Energiepreisen leiden", sagte sie der dpa. "Doch niemand sollte in einer kalten Wohnung leben müssen, darum bringen wir den Zuschuss noch in dieser Woche auf den Weg." Er soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Hubertz rechne mit einer Auszahlung spätestens zum Ende des Jahres, wenn die Nebenkostenabrechnungen anstehen. Es müssten allerdings noch weitere Entlastungsschritte folgen, etwa für Familien, die keinen Anspruch auf Wohngeld hätten und für Unternehmen, die unter hohen Energiepreisen litten.
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