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#unklare verkehrslage
raniehus · 21 days
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Bei unklarer Verkehrslage besteht ein Überholverbot, § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO. Diese ist anzunehmen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug bei einem angezeigten Rechtsabbiegen in ein Grundstück (unter Verstoß gegen § 9 Abs. 1 S. 2 StVO: rechts einordnen) nach links ausholt. Der Überholende hat mit einem weiteren Ausscheren nach links vor dem eigentlichen Abbiegen zu rechnen oder damit, dass der rechte Fahrtrichtungsanzeiger nur versehentlich statt dem linken gesetzt wurde.
Kommt es zu einer seitlichen Kollision zwischen dem unter Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO bei unklarer Verkehrslage Überholenden und dem nach rechts in ein Grundstück einbiegenden, der zwar den rechten Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt hat, sich aber (zur besseren Einfahrt) zur Straßenmitte einordnet um schließlich direkt vor der Einfahrt noch einmal weiter nach links ausholt, ist eine Haftungsquotelung zu Lasten des Überholenden mit 60% zu 40% gerechtfertigt, §§ 17 Abs. 1 und 2, 18 Abs. 3 StVG.
OLG Schleswig, Urteil vom 06.02.2024 - 7 U 94/23 -
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rakotz-blog-blog · 5 years
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Verkehrsunfall - Überholen bei unklarer Verkehrslage - Haftung
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Verkehrsunfall - Überholen bei unklarer Verkehrslage - Haftung
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LG Osnabrück, Az.: 10 S 86/16, Beschluss vom 17.05.2016 Die Kammer beabsichtigt, die gegen das am 19.01.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg – 4 C 541/15 – eingelegte Berufung des Klägers durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung […] ...
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mobilectrl · 6 years
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Unfälle und Blitzer in Google Maps melden. Eine gute Idee, allerdings lässt Google diese Meldung nur während der Fahrt zu. Was irgendwie auch problematisch ist…
Dass Google Maps wohl zu den besten Navigationslösungen gehört, ist kein Geheimnis. Allerdings fehlen der App noch die einen oder anderen Features. So besitzt Maps bis heute keine integrierte Erfassung der Geschwindigkeit und einen entsprechenden Abgleich mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der aktuellen Straße. Das lässt sich allerdings mit einer App nachrüsten, die ich schon vor längerer Zeit vorgestellt hatte: Velociraptor.
https://mobilectrl.de/app-geschwindigkeitsbegrenzungen-google-maps/
  Was in Gooogle Maps allerdings ebenfalls nicht bietet, ist eine Integration von Nutzer-Meldungen für Einschränkungen auf dem Weg. Nachdem man Waze gekauft hatte, deren Dienst zum größten Teil auf dem Input von Nutzern basiert, hatte man sich lange gefragt, wann diese Features auch in Google Maps integriert werden. Und nun ist es offenbar mit den ersten zusätzlichen Funktionen soweit: auf Reddit melden die ersten Nutzer, dass sie während der Navigation die Möglichkeit haben, einen Unfall und eine Radarfalle zu melden:
Nur während der Navigation zu einem Ziel erscheint bei einer wohl noch kleinen Testgruppe von Nutzern ein zusätzlicher Button in der linken unteren Ecke in Maps, über den sich eine Karte einblenden lässt, die es erlaubt, die beiden Punkte zu melden. Die hier eingeblendeten Geschwindigkeitsanzeigen stammen übrigens von der oben erwähnten App Velociraptor.
Während man schon lange die aktuelle Verkehrslage auf den Straßen einbindet um zu zeigen, wo sich der Verkehr vielleicht nur sehr zähflüssig bewegt und Funktionen integriert hat, die einen noch während man unterwegs ist darauf hinweist, dass es eine alternative und schnellere Route gibt, die eben auf diesen Daten basiert, sind die Möglichkeiten, Unfälle und Radarfallen zu melden ein zusätzlicher Input, um weitere Informationen für die Navigation aller zu liefern.
Dass man diese Meldungen aber nur tätigen kann, wenn man gerade selber navigiert (also fährt) ist allerdings schon irgendwie problematisch – denn man soll ja eben nicht während der Fahrt am Smartphone fummeln. Außerdem meldeten Nutzer, die das Feature bereits sehen, dass wenn sie an einem Punkt vorbeifahren, wo ein andere Nutzer zuvor etwa eine Radarfalle gemeldet hatte, es eine zeitlang einen Dialog gibt, der abfragt, ob diese noch dort steht. Aber auch diese Möglichkeit der Meldung erscheint eben nur während der Fahrt und auch nur für einige Sekunden. Schlauer wäre vielleicht, den Dialog länger vorzuhalten, um dem Fahrer die Chance zu geben, etwa zu melden, dass die Blitze abgebaut wurde, wenn er an der nächsten Ampel zum Stehen kommt.
Da das Feature aktuell nur einer ausgewählten Gruppe von Nutzern angeboten wird, ist völlig unklar, ob Google die Testphase in den nächsten Wochen noch erweitert und mehr Nutzer einbezieht, oder die Funktion noch einmal zurücknimmt und überarbeitet und dann erst in einigen Monaten ausrollt. Google hat immerhin eine recht lange Geschichte von Funktionen und Features, die gefühlt jahrelang in der “Testphase” waren…
    via androidpolice
Bei Radarfallen und Unfällen: Google Maps testet Nutzer-Meldungen Unfälle und Blitzer in Google Maps melden. Eine gute Idee, allerdings lässt Google diese Meldung nur während der Fahrt zu.
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trevorbmccalli · 7 years
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A 1: Ein Toter bei Massenkarambolage
Stand: 14.01.2017 15:42 Uhr
Bei einer Massenkarambolage auf der A 1 ist am Sonnabendnachmittag ein Mensch ums Leben gekommen – 13 weitere wurden verletzt, davon drei schwer, wie ein Polizeisprecher sagte. Zwischen dem Kreuz Bargteheide und der Anschlussstelle Bad Oldesloe (Kreis Stormarn) stießen mindestens 23 Fahrzeuge zusammen. Es gab Unfälle in beide Fahrtrichtungen. Laut Polizei war plötzlich auftretende Glätte – möglicherweise durch einen Hagelschauer verursacht – Grund des Unfalls. Am Stauende sei es später zu einem weiteren Unfall zwischen zwei Autos gekommen. Dabei wurden zwei Menschen verletzt, so der Sprecher.
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Insgesamt waren 27 Fahrzeuge an den Unfällen beteiligt.
Feuerwehr und Polizei sind aktuell mit einem Großaufgebot vor Ort. Es sind zahlreiche Rettungsfahrzeuge und zwei Hubschrauber im Einsatz. Die Autobahn ist in diesem Bereich zur Zeit in beiden Richtungen gesperrt. Wie lange Rettungs- und Aufräumarbeiten noch dauern werden, ist unklar. Infos zur aktuellen Verkehrslage im Norden finden Sie hier.
Weitere Informationen
Im Süden Schleswig-Holsteins ist kräftig Schnee gefallen. Die Folge: viele Unfälle auf glatten Straßen. Das dichte Schneetreiben sorgte für starke Behinderungen im Berufsverkehr. mehr
Glatte Straßen, Schneeschauer und Wind: Das schmuddelige Winterwetter mit Frost in den Nächten hält am Wochenende an. Nach Tief “Egon” zieht nun “Caius” über den Norden. mehr
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 14.01.2017 | 16:00 Uhr
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A 1: Ein Toter bei Massenkarambolage
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raniehus · 5 months
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Ist an einem Traktorgspann der linke Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt, begründet dies eine unklare Verkehrslage nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO und ein Überholen ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn für den Überholer eine Feld- oder Hofeinfahrt, in die das Gespann abbiegen könnte, nicht sichtbar ist.
Ereignet sich bei diesem Abbiegevorgang ein Unfall, sind die wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge sowie die Betriebsgefahr der Fahrzeuge gegeneinander abzuwägen, § 18 Abs. 1 StVG. Auf Seiten des Traktorgespanns ist ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO (kein Abbiegen in eine Einfahrt, wenn Dritte gefährdet werden können) und auf Seiten des Überholers ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO zu berücksichtigen; unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsgefahr führt dies zu einer Haftungsteilung (50 : 50).
Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom  26.07.2023 - 7 U 42/23 -
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rakotz-blog-blog · 5 years
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Verkehrsunfall - Kreuzungsunfall mit Gegenverkehr bei unklarer Verkehrslage
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Verkehrsunfall - Kreuzungsunfall mit Gegenverkehr bei unklarer Verkehrslage
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Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 7 U 53/15, Urteil vom 17.12.2015 Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.03.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 17. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.067,00 € festgesetzt. Gründe I. Die Klägerin […] ...
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rakotz-blog-blog · 11 years
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Wer bei unklarer Verkehrslage überholt, handelt grob fahrlässig und zahlt seinen Schaden selbst!
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Wer bei unklarer Verkehrslage überholt, handelt grob fahrlässig und zahlt seinen Schaden selbst!
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OLG Rostock Az.: 8 U 72/03 Urteil vom 06.08.2003 Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich!): Überholt ein Autofahrer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne und verursacht hierbei einen Unfall, so handelt er grob fahrlässig und muss den entstandenen Schaden selbst bezahlen. Sachverhalt: Der B......
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