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#Infektionsvermeidung
korrektheiten · 1 year
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Anti-Journalismus: Wie DPA die Ergebnisse der jüngsten Studie zur Masken-Wirksamkeit wegcheckt
Norbert Häring: »3. 02. 2023 | Eine Studie kommt zum Ergebnis, das Maskenpflichten in der Praxis wenig bis keine Infektionsvermeidung bewirkt haben. Das stellt die Fortgeltung der Maskenpflicht für Besucher (nicht für Personal) in medizinischen Enrichtungen in Frage. Grund genug für die regelmäßig im Sinne der Obrigkeit agierenden „Faktenchecker“ von dpa, aktiv zu werden. Bei der fraglichen […] http://dlvr.it/Shv06N «
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my-life-fm · 4 years
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"Welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen muss, ist allerdings immer abhängig von einer Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Arbeitsplatz."
» [...] jeder Arbeitgeber [hat] gegenüber seinen Beschäftigten eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Er muss während der Corona-Pandemie zum Beispiel dafür sorgen, dass die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz möglichst gering ist.
... | ... Welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen muss, ist allerdings immer abhängig von einer Gefährdungsbeurteilung am jeweiligen Arbeitsplatz. Die [SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua)] legt dann zum Beispiel fest, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten gewahrt werden muss. Wo diese Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und andere Mittel wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung zum gegenseitigen Schutz tragen. ... | ... Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer Schutzmaske am Arbeitsplatz an, so ist das vom Weisungsrecht gedeckt - und Beschäftigte müssen sich dann daran halten [...]. Wer sich verweigert, riskiert eine Abmahnung - und im wiederholten Fall eventuell sogar eine Kündigung. ... | ... Verpflichtet ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz dazu, bei der Arbeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, so muss er diesen auch bereitstellen oder dafür bezahlen ... | ... Eine persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe oder einen Helm muss der Arbeitgeber dagegen in jedem Fall bezahlen - und sofern der Mund-Nasen-Schutz zur Infektionsvermeidung erforderlich ist, gehört er [...] ebenfalls in diese Kategorie. [...] «
dpa/tmn  ::  ZEIT Online  ::  30.09.2020  ::  Arbeitsrecht: Das gilt für die Maskenpflicht am Arbeitsplatz  ::  https://www.zeit.de/news/2020-09/30/arbeitsrecht-das-gilt-fuer-die-maskenpflicht-am-arbeitsplatz
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holgerhoningsthings · 4 years
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Corona-Tracing-App und Mitbestimmung
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Seit heute ist eine staatliche Corona-Tracing-App verfügbar. Auch Betriebsräte sind nun mit Fragen konfrontiert »Ob und unter welchen Voraussetzungen darf ihr Einsatz im betrieblichen Kontext erfolgen?« und »Wie können wir sinnvoll den Einsatz der App zur Infektionsvermeidung regeln?«. Um eine zweite Infektionswelle zu vermeiden und dennoch die sozialen Kontaktbeschränkungen lockern zu können, hat die Bundesregierung eine Corona-Warn-App entwickeln lassen. Die Nutzung dieser App erfolgt freiwillig. Funktionsweise der Corona-Tracing-App Die Corona-Tracing-App identifiziert Kontakte mit Infizierten über Bluetooth. Dafür tauschen Smartphones, die sich in gegenseitiger Reichweite befinden, temporäre, sich ständig erneuernde Identifikationsnummern (IDs) aus. Im Falle einer Infektion kann der Betroffene die IDs seiner App nach einer Authentifizierung auf Servern der Gesundheitsbehörden hochladen. Die IDs seiner Kontakte werden aber nicht hochgeladen. Die Apps aller Nutzer gleichen ständig ab, ob eine Übereinstimmung zu einer ID besteht, mit welcher in den vergangenen 14 Tagen ein Kontakt stattgefunden hat. Je nach Dauer und Nähe eines Kontaktes gibt die App eine Warnung aus, der Nutzer erfährt aber nicht, durch wen er infiziert worden sein könnte. Nach der Warnung sollten sich die Betroffenen mit den Gesundheitsbehörden in Verbindung setzen und sich beispielsweise auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen oder in häusliche Quarantäne begeben. Read the full article
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