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#Fachhochschul-Studiengesetz
martinstieger-blog · 4 years
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Österreich: Mastergrade in der Weiterbildung (MBA, MSc, MA, ...)
Österreich: Mastergrade in der Weiterbildung (MBA, MSc, MA, …)
Mastergrade in der Weiterbildung („Master of Business Administration“, Master in …“) werden nach Abschluss von
Universitätslehrgängen
an öffentlichen Universitäten[1] gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
an Privatuniversitäten[2]gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über…
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martinstieger-blog · 4 years
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Österreich: Studieren auch ohne Matura? Ja! Warum nicht gleich in einem Fernstudium einer deutschen Hochschule?
Österreich: Studieren auch ohne Matura? Ja! Warum nicht gleich in einem Fernstudium einer deutschen Hochschule?
Österreich:
Neben der klassischen Matura an einer AHS oder BHS berechtigen in Österreich auch die
die Berufsreifeprüfung[1] und
die Studienberechtigungsprüfung[2]
zu einem Studium an einer Universität[3], Fachhochschule[4] oder einer Pädagogischen Hochschule[5].
Berufsreifeprüfung:
Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfungablegen zu können ist die Absolvierung einer beruflichen…
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martinstieger-blog · 6 years
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Kein Selbsterhalterstipendium in Lehrgängen der Weiterbildung – nur für Studierende in Regelstudien - Finanzierungsmöglichkeiten?
Kein Selbsterhalterstipendium in Lehrgängen der Weiterbildung – nur für Studierende in Regelstudien – Finanzierungsmöglichkeiten?
Gemäß Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG[1]) gibt es Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – nur für ordentliche Studien und leider nicht auch für die Lehrgänge der Weiterbildung:
Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
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martinstieger-blog · 4 years
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(Privat-) Universitäten, (private) Fachhochschulen, (private) Pädagogische Hochschulen – ab kommendem Jahr gibt es in Österreich einen neuen Hochschultyp – die Privathochschule:
Als postsekundäre Hochschuleinrichtungen definieren die einschlägigen gesetzlichen  Bestimmungen (das Universitätsgesetz – UG, das Privatuniversitätengesetz – PUG, das Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG sowie das Hochschulgesetz – HG) jene Einrichtungen,
die Studien in der Dauer von mindestens drei Jahren anbieten,
zu denen man entweder aufgrund der allgemeinen Universitätsreife oder einer…
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martinstieger-blog · 4 years
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Dringende Forderung: Legaldefinition "Lehrgang (in) der Weiterbildung" für alle entsprechenden Lehrgänge an Universitäten, Privatuniversitäten, künftigen Privathochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
Dringende Forderung: Legaldefinition “Lehrgang (in) der Weiterbildung” für alle entsprechenden Lehrgänge an Universitäten, Privatuniversitäten, künftigen Privathochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
in Sachen Begutachtung – Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen erlassen wird und das Fachhochschul-Studiengesetz sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erlaube mir den Hinweis, dass mit den im § 2 Abs. 1 Z 4 Bundesgesetz über…
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martinstieger-blog · 4 years
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Österreich: künftig starten neue Privatuniversitäten jedenfalls als Privathochschulen und müssen dafür weitaus strengere Anforderungen erfüllen (z.B. zwei Vollstudien mehr anbieten) – Mehr ist also Weniger!
Österreich: künftig starten neue Privatuniversitäten jedenfalls als Privathochschulen und müssen dafür weitaus strengere Anforderungen erfüllen (z.B. zwei Vollstudien mehr anbieten) – Mehr ist also Weniger!
Der Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen erlassen wird und das Fachhochschul-Studiengesetz sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, hat es in sich.
Die Materialien dazu finden Sie hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00021/index.shtml
Privatuniversitätenmüss…
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martinstieger-blog · 5 years
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Die unterschätzte Weiterbildung: „Akademische Experten“ (associate degrees)
Die unterschätzte Weiterbildung: „Akademische Experten“ (associate degrees)
In Österreich wird die akademische Weiterbildung in Form von
Universitätslehrgängen (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002 – UG)[1]
Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG)[2] oder
Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, HG)[3]
angeboten.
Dabei gibt es zwei wesentliche Formate:
die Masterlehrgänge der Weiterbildung und
akademische…
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