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#hinweisbeschluss stellungnahme
raniehus · 3 years
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Erheblichkeit der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung eines Fristverlängerungsantrages
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Erteilt das Berufungsgericht einen Hinweis nach § 522 ZPO, wonach es die Berufung zurückzuweisen gedenkt, kann der Berufungsführer innerhalb einer dazu gesetzten Frist Stellung nehmen. Bei einer fristgerechten Stellungnahme hat das Berufungsgericht unter Berücksichtigung derselben zu entscheiden, ob es die Berufung nach § 522 ZPO tatsächlich zurückweist.
Die Frist zur Stellungnahme kann nach § 224 ZPO verlängert werden. Entscheidet das Berufungsgericht trotz eines vorliegenden Antrages auf Fristverlängerung (z.B., da dieser von der Geschäftsstelle nicht vorgelegt wurde) und weist es die Berufung nach § 522 ZPO zurück, so handelt es sich um eine entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG. 
Weitere Voraussetzung für die Entscheidungserheblichkeit der Verletzung des Art. 103 GG ist, dass der Vortrag, der erfolgt wäre, wenn die Frist verlängert worden wäre, nach berufungsgerichtlichen Prüfungsmaßstäben (§ 529 ZPO) möglicherweise eine andere Entscheidung veranlasst hätte, weshalb im Rahmen der Rüge des Verstoßes gegen Art. 103 GG auch dieser hypothetische Vortrag fiktiv vorzunehmen ist.
BGH, Beschluss vom 28.09.2021 - VI ZR 946/20 -
zum Bericht und Beschluss: Recht kurz gefasst
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rakotz-blog-blog · 4 years
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Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit
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OLG Oldenburg – Az.: 5 U 109/12 – Beschluss vom 24.10.2012 I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss und Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Berufung unter Kostengesichtspunkten binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses. Gründe II. […] ...
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rakotz-blog-blog · 4 years
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Zahnextraktionseinwilligung - Widerruf der Einwilligung
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OLG Oldenburg – Az.: 5 U 101/13 – Beschluss vom 03.02.2014 Gründe I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss und Entscheidung […] ...
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rakotz-blog-blog · 5 years
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Schlaganfallhervorrufung durch ruckartige Mobilisierung des Kopfes eines Patienten
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OLG Oldenburg, Az.: 5 U 71/13, Beschluss vom 26.01.2015 I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss und Entscheidung über die Aufrechterhaltung […] ...
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rakotz-blog-blog · 4 years
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Private Krankenversicherung - Beratungspflicht des Versicherers bzgl. Beihilfeberechtigung
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Private Krankenversicherung - Beratungspflicht des Versicherers bzgl. Beihilfeberechtigung
OLG Oldenburg – Az.: 5 U 88/13 – Beschluss vom 16.06.2014 Gründe I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss und Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Berufung unter Kostengesichtspunkten binnen zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses. II. Der Senat […] ...
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rakotz-blog-blog · 5 years
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Hausratversicherung: Wertgrenzenklausel bzgl. Bargeld - Wirksamkeit
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Hausratversicherung: Wertgrenzenklausel bzgl. Bargeld - Wirksamkeit
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OLG Oldenburg, Az.: 5 U 162/16, Beschluss vom 13.01.2017 Gründe I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen, unanfechtbaren Beschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss und Entscheidung über die Auf......
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