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#Prüfungsfrist
gutachter · 5 months
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Auftraggeber muss für mangelfreies Vorgewerk sorgen!
1. Hat der Auftraggeber das Bauwerk bezogen, liegt darin nach Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist eine konkludente Abnahme, wenn sich aus dem Verhalten des Auftraggebers nichts Gegenteiliges ergibt. 2. Die Dauer der angemessenen Prüfungs- bzw. Bewertungsfrist orientiert sich an den Umständen des Einzelfalls. Sie darf nicht beliebig verlängert werden, sondern muss auch die Interessen des…
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aktionfsa-blog-blog · 4 years
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Mehr direkte Demokratie in Berlin
Kleine Verbesserungen bei Volkabstimmungen
Mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass es künftig in Berlin einige Verbesserungen für zivilgesellschaftliche Gruppen bei der Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden geben wird. Der große Wurf ist dem Berliner Senat allerdings nicht gelungen, denn an eine Änderung der Landesverfassung hat er sich nicht herangewagt, um die zentralen Baustellen der direkten Demokratie wie z.B. Abstimmungsthemen, Quoren oder die Verbindlichkeit anzugehen.
"Mehr Demokratie" listet auf ihrer Webseite die Details der Neuregelung mit Verbesserungen, Anmerkungen und leider auch Verkomplizierungen auf. Wir wollen hier nur ein paar Highlights nennen:
Der Verwaltung wird eine Frist von 2 Monaten für die Kostenschätzung gesetzt. Bei nachträglicher Änderungen der Vorlage durch die Initiatoren kann die Frist um einen Monat verlängert werden. Ein Hinauszögern des Volksbegehren ist damit nicht mehr oder weniger möglich.
Der Verwaltung wird eine Frist von 5 Monaten für die Zulässigkeitsprüfung gesetzt. Die Trägerin bekommt weitgehende Planungssicherheit, was den zeitlichen Ablauf des Volksbegehrens angeht.
Die Trägerin kann während der Zulässigkeitsprüfung in größerem Umfang inhaltliche Änderungen vornehmen und Mängel beseitigen, als dies bisher möglich war. Grundcharakter und Zielsetzung dürfen dabei nicht verändert werden. Werden mehr als nur redaktionelle Änderungen vorgenommen, verlängert sich die Prüfungsfrist um 2 Monate.
Der Bürgerentscheid wird mit einer Wahl oder einem anderen Bürgerentscheid zusammengelegt, sofern dieser Termin in einem zeitlichen Korridor von 3 bis 8 Monaten nach Zustandekommen (Veröffentlichung des Ergebnisses) des Bürgerbegehrens liegt. ... Dies ist wichtig, um die erforderliche Wahlbteiligung zu erreichen.
Die Trägerin wird nach Feststellung der Zulässigkeit im zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses angehört.
Es wird eine öffentliche Erstattung nachgewiesener Kosten in Höhe von je 35.000 Euro nach Volksbegehren und Volksentscheid eingeführt.
Laufende Bürgerbegehren können nicht mehr so einfach vom Senat ausgehebelt werden:  Nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens setzt nach Ablauf eines Monats eine Sperrwirkung für Eingriffsrechte sowie den Entzug der bezirklichen Zuständigkeit nach AZG und AGBauGB ein.
Gerade der letzte Punkt ist uns noch gut in Erinnerung bei dem Volksbegehren zur Nicht-Bebauung des Tempelhofer Feldes, wo FDP und CDU immer wieder versucht haben die mehrheitliche Entscheidung der Menschen durch entgegenlautende Vorlagen an den Berliner Senat zu kippen.
Eingeschränkt wurde in den neuen Vorschriften welche Personen ein Volksbegehren einreichen dürfen
Die Vertrauenspersonen einer Volksinitiative / eines Volksbegehrens müssen zukünftig mindestens 16 / 18 Jahre sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Erstwohnsitz in Berlin haben.
Wie oben bereits festgestellt, sind grundlegende Forderungen für die Verbesserung der direkten Demokratie noch nicht angefasst worden, aber wir sind eine kleinen Schritt weiter. Auch die finanzielle Unterstützung von Initiativen bei der Planung und Durchführung von Volksbegehren (nach der Zulässigkeitsprüfung!) wird hilfreich sein.
Mehr dazu bei https://bb.mehr-demokratie.de/berlin/reform-volksbegehren-berlin/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7422-20201015-mehr-direkte-demokratie-in-berlin.htm
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raniehus · 2 years
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Sofortiges Anerkenntnis und voregrichtliche E-Mail-Aufforreung
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Reagiert ein Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall nicht auf mehrere (hier: zwei) vorgerichtliche Zahlungsaufforderungen, gibt er grundsätzlich Veranlassung zur Klage; auf die dem Versicherer einzuräumende Prüfungsfrist kommt es in diesem Fall nicht an.
Bestreitet der Versicherer den Erhalt der Zahlungsaufforderung nach einem Verkehrsunfall, trägt er nach § 93 ZPO im Falle eines Anerkenntnisses nach Klageerhebung die Beweislast dafür, dass er diese nicht erhalten hat (negativer Beweis). In diesem Fall obliegt dem geschädigten Kläger die erweiterte subsidiäre Darlegungslast, dass er die Zahlungsaufforderung abgesandt hat.
Wird vom Kläger behauptet, sein Anwalt habe die Zahlungsaufforderungen mit E-Mail an den Versicherer gesandt, hat er die in einem Geschäftsbetrieb und einer Rechtsanwaltskanzlei übliche Dokumentation der abgesandten Mails vorzulegen, wozu der Ausdruck und die Überlassung der gespeicherten Mails (aus denen sich die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger sowie Datum und Uhrzeit der Versendung ergeben) gehören. Können sie (wegen Löschung) nicht vorgelegt werden, ist davon auszugehen, dass sie den Empfänger (Versicherer) nicht erreichten und dieser vorgerichtlich nicht zur Zahlung aufgefordert wurde.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.12.2021 - 9 W 35/21 -
zum Bericht und Beschluss: Recht kurz gefasst
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sv-buero-sofort · 3 years
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Grundsatzbeschluss des OLG Dresden zur Prüfungsfrist für einen Kfz-Haftpflichtversicherer Im ewigen Streit um die Länge der Prüfungsfrist bzw. den Eintritt von Verzug meldet sich das OLG Dresden 4 W 640/20 vom 26.10.2020 mit folgenden Leitsätzen zu Wort:   Veranlassung zur Klage nach einem Verkehrsunfall gibt der Haftpflichtversicherer erst dann, wenn er sich im Zeitpunkt der Klageerhebung in Verzug befindet; hierfür bedarf es nicht nur einer Schadensaufstellung, sondern auch einer sich anschließenden Mahnung. Unabhängig hiervon ist dem Versicherer mit Zugang der Schadensmeldung eine angemessene Prüffrist zuzubilligen, die regelmäßig vier bis sechs Wochen beträgt, abhängig von den Umständen des Einzelfalls aber auch länger laufen kann.   Bietet der Geschädigte dem Versicherer an, ihm Einsicht in eine bei ihm vorliegende Ermittlungsakte zu verschaffen, ist der Lauf der Prüffrist solange gehemmt, bis diese Akte dem Versicherer vorliegt. Mit dem vorliegenden Beschluss reiht sich das OLG Dresden in die Gruppe „versicherungsgünstig“ ein. Mehr Tempo verlangen die OLG Frankfurt a. M., München und Düsseldorf und früher auch Saarbrücken. Nicht max. vier Wochen, sondern im Regelfall vier bis sechs Wochen, so das OLG Dresden und etliche andere Gerichte, z. B. OLG Celle. Schon aus Gründen anwaltlicher Vorsicht sollte ‒ auch oder gerade deshalb in Corona-Zeiten ‒ zumindest eine sechswöchige Prüfungsfrist nach ordnungsgemäßer Bezifferung der Schäden abgewartet werden. https://www.instagram.com/p/CJAw6BxpfUF/?igshid=14zt2cae7x7vw
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rakotz-blog-blog · 4 years
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Verkehrsunfall - angemessene Prüfungsfrist der gegnerischen Haftpflichtversicherung
Ein neuer Artikel wurde veröffentlicht auf https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-angemessene-pruefungsfrist-der-gegnerischen-haftpflichtversicherung.htm
Verkehrsunfall - angemessene Prüfungsfrist der gegnerischen Haftpflichtversicherung
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LG Würzburg – Az.: 62 O 2323/13 – Urteil vom 23.07.2014 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht […] ...
weiterlesen: https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-angemessene-pruefungsfrist-der-gegnerischen-haftpflichtversicherung.htm
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(dpa-AFX) Roche hat einen wichtigen Punktsieg erzielt. Die US-Gesundheitsbehörde FDA hat dem Mittel Ocrevus zur Behandlung von Multipler Sklerose (MS) die Zulassung erteilt, wie die Roche-Tochter Genentech in der Nacht auf Mittwoch mitteilte. Nachdem die Prüfungsfrist Ende Dezember noch verlängert w...
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gutachter · 5 years
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Gebäude sechs Monate bewohnt: Architektenleistung abgenommen!
Koblenz : 1. Wird ein Architekt nicht mit der Objektbetreuung (Leistungsphase 9) beauftragt, wird seine Planungs- und Überwachungsleistung dadurch (schlüssig) abgenommen, dass der Bauherr in das fertig gestellte Gebäude einzieht, die Honorarschlussrechnung des Architekten vollständig begleicht und innerhalb einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistung rügt (Anschluss…
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sv-buero-sofort · 4 years
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Zeitspiel wird bestraft ‒ bei fortgesetztem Schweigen Klageveranlassung Ob und inwieweit Haftpflichtversicherer mit vorgerichtlichen Reaktionen auf den letzten Drücker ihre Kostenlast abwenden können, ist Gegenstand einer umfangreichen, kaum noch überschaubaren Rechtsprechung. Ein Beschluss des OLG Karlsruhe belegt die Unsicherheit der Gerichte ‒ war doch die Kostenlast in I. Instanz genau umgekehrt verteilt worden.   Sachverhalt und Relevanz für die Praxis Vorfahrtverletzung mit eindeutiger Haftungslage. Außergewöhnlich war, dass sich der Schädiger noch am Unfallort erschossen hat. Damit ließ sich aber das wochenlange totale Schweigen auf drei Anwaltsschreiben nicht rechtfertigen. Der Geschädigte bzw. sein Anwalt habe wenigstens eine Zwischennachricht innerhalb von max. zehn Tagen erwarten können, so das OLG. Mit einer Mail am Tag des Datums der Klageschrift konnte der Versicherer das Blatt nicht mehr wenden. Denn nach Beweislastgrundsätzen war zugunsten des Klägers davon auszugehen, dass sich Absendung der Klageschrift und Eingang der Mail gekreuzt haben. Fazit: Volle Kostenlast auf Beklagtenseite (§ 91a Abs. 1 ZPO). Das OLG bringt die Dinge so auf den Punkt: Leitsatz: OLG Karlsruhe 27.9.19, 9 W 37/1 1. Reagiert der Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall auf mehrere Anwaltsschreiben des Unfallgegners nicht, gibt er regelmäßig Veranlassung zur Erhebung einer Klage. Ein sofortiges Anerkenntnis kommt in diesem Fall im Prozess nicht mehr in Betracht. 2. Auf die Frage, welche Prüfungsfrist dem Haftpflichtversicherer zuzubilligen war, kommt es in diesem Fall nicht an. Denn der Geschädigte kann bei einer fehlenden Reaktion auf mehrere Anwaltsschreiben nicht mehr darauf vertrauen, dass der Haftpflichtversicherer zu einer zügigen Schadensregulierung in der Lage und bereit ist. Die einzelfallabhängige Frage nach der Dauer der Prüffrist war für das OLG Karlsruhe irrelevant. Begründung: Anlass zur Klage habe die Beklagte nicht dadurch gegeben, sich zu viel Zeit für bestimmte Prüfungen genommen zu haben, sondern dadurch, dass sie auf drei Anwaltsschreiben innerhalb der gesetzten Fristen nicht reagiert habe. https://www.instagram.com/p/B8ntDizqbYl/?igshid=kdog8q07mc3i
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raniehus · 5 years
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Erledigung der Hauptsache, § 91a ZPO: Zu frühe Schadensersatzklage kann zur Kostentragung führen
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Dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer ist eine angemessene Prüfpflicht (von in der Regel 4 bis 6 Wochen) zu gewähren. Die Frist beginnt erst mit Zugang des spezifizierten Anspruchsschreibens zum Grund und zur Höhe des Anspruchs. 
Der Zugang des spezifizierten Anspruchsschreibens bei dem Versicherer ist (auch im Rahmen eines sofortigen Anerkenntnisses, § 93 ZPO) vom Anspruchsteller darzulegen und zu beweisen. 
Zahlt der Versicherer nach Zustellung der Klage und erklärt der Anspruchsteller (Kläger) daraufhin die Hauptsache für erledigt, sind gem. § 91a ZPO dem Kläger die Kosten aufzuerlegen, wenn es vor Klagezustellung nicht zu einer (nachgewiesenen) Spezifizierung des Schadens gegenüber dem Versicherer kam und dieser nach Zustellung der Klage, in der die Forderung spezifiziert wurde, innerhalb der Prüfungsfrist zahlt. Im Rahmen des § 91a ZPO sind die allgemeinen kostenrechtlichen Regelungen der §§ 91ff ZPO zu beachten, wozu auch § 93 ZPO gehört, der entsprechend bei der unverzüglichen Zahlung nach Klagezustellung anzuwenden ist.
Saarländisches OLG, Beschluss vom 17.05.2019 - 4 W 4/19 -
zum Bericht und Beschluss: Recht kurz gefasst
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