Tumgik
#Anke Pfeifer
hoerbahnblog · 5 months
Text
"Paul Celan – Die rumänische Dimension" von Petre Solomon - Rezension von Anke Pfeifer - Literaturkritik.de
  “Paul Celan – Die rumänische Dimension” von Petre Solomon – Rezension von Anke Pfeifer – Literaturkritik.de Hördauer 10 Minuten https://literaturradiohoerbahn.com/wp-content/uploads/2023/12/Literaturkritik-de_Paul-Celan_MP-Upload.mp3 Celans Dichtung als Ausdruck des Schicksals – Ein Zeitgenosse erinnert sich Der rumänische Dichter Petre Solomon über seine Begegnungen mit Paul Celan in…
Tumblr media
View On WordPress
0 notes
politik-starnberg · 2 years
Text
Verteilter Radverkehr - sonst Nichts ...
16:58 Uhr und erst ein Viertel der Ausschussmitglieder anwesend. Das ist schon etwas schwach. Noch sind wir nicht beschlussfähig.
17:00 Uhr - so langsam tröpfeln weitere Stadträtinnen und Stadträte ein ...
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
Die Zweite Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Ausschuss ist beschlussfähig. 
TOP 2 Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen
Es gibt nichts bekanntzugeben.
TOP 3 Förderung von Fahrradinfrastruktur in Starnberg: Sachstand und Priorisierung von Maßnahmen 2022
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, von dr. thosch u. U. gekürzt)
Sachverhalt
Die Förderung des Fahrradverkehrs ist ein wichtiger Belang der Stadtentwicklung. Bereits vor Veröffentlichung dieser Ergebnisse mit Blick auf den unzureichenden Bestand bildete sich – auf Initiative einer Ehrenamtlerin – eine Arbeitsgruppe aus Politik, Stadtverwaltung und Ehrenamt um den Fahrradverkehr in Starnberg strukturiert zu stärken und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:
Patrick Janik, CSU, UWG, SPD, BLS, Erster Bürgermeister 
Dr. Thorsten Schüler, UWG, Verkehrsreferent
Dr. Franz Sengl, Bündnis 90/ Die Grünen, Verkehrsreferent 
Eva Pfister, BMS, Stadträtin
Anke Henniger, FDP, Stadträtin
Ludwig Beck, Geschäftsleitung
Stephan Weinl, Stadtbauamt, Stadtbaumeister
Sylvie Pfeifer, Stadtbauamt, Stabstelle Sonderaufgaben
Jakob Bauer, Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung 
Andrea Schmölzer, peak pr, Stadtradeln, Ehrenamtlerin
Gesetztes Ziel der Gruppe ist es, konkrete Maßnahmenpakete zu eruieren, zu priorisieren und schließlich schrittweise praktisch umzusetzen. Im Grundsatz soll die Sicherheit und Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer erhöht werden. 
Die konkreten Maßnahmenvorschläge mit ersten, groben Kostenansätzen und einer Verortung sind der Maßnahmentabelle in der Anlage zu entnehmen. Grundsätzlich mögliche Maßnahmen sind die Einrichtung von Fahrradschutzstreifen, Gehwegverbreiterungen, Fahrradzonen / Fahrradstraßen, Radwegen sowie die Anpassung von Straßenbelägen. 
Die vorliegende Tabelle stellt im Ergebnis Priorisierungsvorschläge der beteiligten Stadträte und der Ehrenamtlerin für das Umsetzungsjahr 2022 dar.
Die Beschlüsse von Haupt- und Finanzausschuss (22.11.2021) zur Ablehnung des Radverkehrsbeauftragten sowie die Kenntnisnahme des Bauausschusses der Projektprioritäten im Bauamt (21.10.2021) führen zu einem Kapazitätsengpass seitens der Verwaltung in Hinblick auf die Umsetzung der Projekte. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde zudem der zur Verfügung stehende Haushaltsansatz deutlich gekürzt.
Es wird daher vorgeschlagen, die Projekte, welche aufwändigere Planungsarbeiten bzw. höhere Kosten für die Umsetzung erfordern, in 2023 erneut zu prüfen. Alternativ müssten laufende und geplante Projekte zurückgestellt bzw. gestrichen werden.
Grundsätzlich sollen für 2022 die folgenden Projekte zur Planung und Umsetzung vorgesehen werden:
Tempo 30 Hanfelder Straße: Im gesamten Straßenzug wird derzeit die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 aufgrund des Lärmschutzes geprüft. Sobald der Stadtverwaltung die Zustimmung des Landratsamtes vorliegt, kann die Geschwindigkeits- beschränkung angeordnet werden.
Fahrradzone im Bereich Von-der-Tann-Straße, Mühlbergstraße: Hierzu wurde im Jahr 2019 der Beschluss gefasst, dass die Tempo 30-Zone im Bereich der Von-der-Tann-Straße in eine Fahrradzone umgewandelt werden soll, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (vgl. Beschlussvorlage 2019/478). Hierdurch soll die Radwegeverbindung Bahnhof Nord – Maisinger Schlucht verbessert werden. Die gesetzlichen Grundlagen liegen nun vor. Dies wird in den folgenden Absätzen genauer erläutert.
Fahrradzone im Bereich Uhdestraße/Perchastraße: Die bestehende Fahrradstraße Perchastraße soll auf die Uhdestraße erweitert werden. Hierdurch wird die Verbindung des Alltagsradroutennetzes zwischen Percha und der Innenstadt verbessert und ein Anschluss an die geplanten Fahrradinfrastrukturmaßnahmen des Staatlichen Bauamts Weilheim in der Gautinger Straße geschaffen.
Fahrradzone/Fahrradstraße im Abschnitt der Josef-Jägerhuber-Straße zwischen Unterführung Perchastraße und Einmündung Kaiser-Wilhelm-Straße: Aufgrund der Trennung durch die Unterführung zur Perchastraße soll entweder eine Fahrradstraße angeordnet werden oder die unter 3. aufgeführte Zone (Perchastraße/Uhdestraße) erweitert werden. Dadurch wird die Radverbindung des Alltagsradroutennetzes des Landkreises von Percha in die Innenstadt gestärkt.
Bei der Einrichtung von Fahrradzonen fällt der planerische Aufwand vergleichsweise geringer aus, wodurch die Herstellung noch für 2022 eingeplant werden kann. 
Bisher konnte die Einrichtung von Fahrradzonen nicht umgesetzt werden, da die rechtlichen Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung nicht vorlagen. Mit der Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vom 08.11.2021 wurde die Fahrradzone als weiteres verkehrsrechtliches Werkzeug aufgenommen. Die Fahrradzone ist grundsätzlich vergleichbar mit einer Tempo 30-Zone. Auch in einer Fahrradzone soll ein Zonenbewusstsein vermittelt werden, wodurch Autofahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit verleitet werden sollen.
Fahrradzonen können innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Gebieten mit hoher Fahrradverkehrsdichte eingerichtet werden. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte setzt dabei nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. 
Zu berücksichtigen ist, dass auch nach den erleichterten Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße/Fahrradzone die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend gewürdigt werden müssen. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungs- pflichtige Radwege umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf die Zone grundsätzlich nicht befahren. Durch entsprechende Zusatzzeichen kann aber der Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden. Eine Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr ist auch bei allen geplanten Fahrradzonen notwendigerweise vorgesehen.
Nach der Einrichtung gilt für den Fahrverkehr innerhalb der Zone eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der eKFV ist erlaubt.
Da sich die Anordnung einer Fahrradzone nicht mit der Anordnung einer Tempo 30-Zone überschneiden darf, müssen teilweise bestehende Tempo 30 Zonen durch Fahrradzonen ersetzt werden.
Zu den einzelnen Fahrradzonen werden die Fachstellen im Verfahren beteiligt.
Die Debatte
Herr Pfister (BMS): Er hat einen Antrag gestellt, mehr Punkte aufzunehmen. Es sind Maßnahmen, die einfach umzusetzen sind. Das ist teilweise “Harakiri” auf der Max.-v.-Dziembowski-Straße. 
Herr Dr. Schüler (UWG): Er schlägt vor, die neuen und bestehenden Fahrradzonen noch deutlicher kenntlich zu machen, zum Beispiel durch rote Streifen auf dem Asphalt am Beginn und am Ende von Fahrradstraßen und -zonen. Er empfindet das Radfahren seit 20 Jahren nicht als selbstmordgefährdend. Bzgl. der zusätzlich beantragten Maßnahmen ist er noch skeptisch.
Herr Jägerhuber (CSU): Die bisherigen Vorschläge sind ein Kompromiss. Die heute beantragten Maßnahmen sollten erst im nächsten Ausschuss beschlossen werden, damit die von der Verwaltung entsprechend vorbereitet werden können. 
Herr Zirngibl (CSU): Die Anwohner sollen auch gefragt werden. Wenn Parkplätze wegfallen, gibt das immer Ärger. 
Herr Bauer: Bei Fahrradschutzstreifen ist immer die Straßenbreite zu prüfen. Parkplätze könnten auch wegfallen. Bei den Fahrradzonen sollen schon entsprechend markiert werden.
Frau Henniger (FDP): Sie ist für die Beratung der neu beantragten Punkte in der nächsten Sitzung. Es fahren ja auch Jüngere mit dem Fahrrad und nicht nur Erwachsene.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Fahrradfahrer auf der Hanfelder Straße abwärts könnte man schon aufheben. Alle Maßnahmen dienen auch der Sicherheit. Punkt 1 und 3 des Antrags sollte umgesetzt werden. Andere Sicherheitsmaßnahmen werden oft höher bewertet.
Frau Wahmke (ADFC): Sie gibt eine Stellungnahme im Namen des ADFC ab. Der ADFC wurde im Rahmen der heutigen Beschlussvorlage nicht einbezogen. Der ADFC ist für Fahrradschutzstreifen in der Possenhofener Straße. 
Frau Kammerl: Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist die Straße teilweise aus zu schmal erachtet worden (Anm. d. Verf.: Wahrscheinlich, weil für eine gesicherte Führung auf beiden Seiten ein Fahrradschutzstreifen notwendig ist und nicht nur einer stadtauswärts.)
Herr Heidinger (BLS): Bitte keine Spitzen gegen die Feuerwehr mehr. Das wird auch Herr Sengl “noch kapieren”. Warum soll die Uhdestraße eine Fahrradstraße werden? Gibt es dann einen Plan Richtung Süden und Norden?
Herr Bauer: Das ist die Verlängerung für den Radverkehr in Richtung Gautinger Straße. 
Frau Dr. Lauer (B90/Grüne): Es sollte alles umgesetzt werden, um wie in München mit guten Beispiel voranzugehen. Das wäre ein gutes Signal. 
Frau Kammerl: Es ist unbestritten, dass weitere Maßnahmen folgen werden, wenn die Finanzen passen. 
Herr Jägerhuber (CSU): Er möchte die Punkte aus dem Antrag von der BMS als Unterpunkte von Punkt 3 der Beschlussvorlage sehen. Ohne Kostenvorschlag möchte er heute keine weitere Maßnahme beschließen. Das ist seine Brücke für den Antrag.
Frau Henniger (FDP): Wird regelmäßig geprüft, was es für Fördertöpfe gibt? Ist da aktuell “Etwas zu holen”.
Frau Schaller: Das wird immer für das kommende Jahr im Herbst geprüft.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 auf der Hanfelder Straße anzuordnen, wenn eine Zustimmung durch das Landratsamt Starnberg erfolgt ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die oben aufgeführten Fahrradzonen bzw. Fahrradstraßen für 2022 unter Beteiligung der Fachstellen zu planen und diese umzusetzen, wenn die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Projekte aus der aktuellen Maßnahmenliste zur Abstimmung der Priorisierung für 2023 im Herbst 2022 erneut vorzulegen. Die Punkte des Antrags der BMS werden bis zum Mai 2022 geprüft und dem UEM im Mai 2022 vorgestellt. - Prüfung von Tempo 30 auf der Riedelselstraße und Fahrradschutzstreifen zwischen Wankstraße und Hadorfer Straße - Prüfung Fahrradschutzstreifen auf der Possenhofener Straße - Prüfung Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Söcking.
angenommen: einstimmig
(Anm. der Verf.: Oh mann, das war ja eine Debatte, bei der zwar die klammen Kassen bei allen im Bewusstsein waren, die vorhandenen Kapazitäten der Verwaltung aber nur bedingt. Und es ist der “ewige Kampf der Verkehrsmittel”.)
TOP 4 Radwegeführung im Umgriff des Kreuzungsbereichs Gautinger Straße/Petersbrunner Straße/Leutstettener Straße
(Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Starnberg, von dr. thosch u. U. gekürzt)
Sachverhalt
Nach dem Abschluss des Kreuzungsumbaus Gautinger Straße/Leutstettener Straße/Petersbrunner Straße sowie des gesamten Straßenverlaufs der Petersbrunner Straße im Jahr 2020 wurde von Seiten des Landratsames auf die Berücksichtigung von Radwegeverbindungen im Umgriff der Kreuzung hingewiesen. In Zusammenarbeit mit den Fachstellen wurde im Jahr 2021 ein Konzept zur Radverkehrsführung an der Kreuzung erarbeitet. 
Generell sieht das Konzept vor, dass die straßenbegleitenden Wege im gesamten Umgriff der Kreuzung als Gehwege mit Freigabe für Radfahrer ausgewiesen werden (Beschilderung mit dem Verkehrszeichen "Fußgänger" mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei"). Der Vorteil dieser Regelung gegenüber der Beschilderung als gemeinsamer Geh- und Radweg ist, dass Radfahrer zwischen der Nutzung des Gehwegs oder der Fahrbahn auswählen können. Weiterhin müssen Radfahrer bei einer Freigabe des Gehwegs besonders Rücksicht auf Fußgänger nehmen und bei Bedarf Schrittgeschwindigkeit fahren.
Für den Radfahrer soll als Alternative zur bestehenden Nutzungspflicht des gemeinsamen Geh- und Radwegs die Möglichkeit bestehen, alternativ die Fahrbahn bis zur Einmündung Schwaige zu nutzen. Daher soll der straßenbegleitende Weg als Gehweg mit "Radfahrer frei" ausgewiesen werden.
Wenn der Radfahrer aufgrund der Wahlmöglichkeit die Fahrbahn nutzt, wird er mit entsprechender wegweisender Beschilderung in die Schwaige und anschließend unter der Unterführung auf den gemeinsamen Geh- und Radweg Richtung Leutstetten geleitet.
Eine lückenlose und eindeutige Radwegeführung kann erreicht werden, indem entlang der Leutstettener Straße durchgängig die Regelung "Fußgänger" mit "Radfahrer frei" angeordnet wird. Hierzu soll die Beschilderung entsprechend angepasst werden, da Abschnitte teilweise als gemeinsamer Geh- und Radweg oder grundsätzlich nicht beschildert sind. Die notwendigen Gehwegbreiten von 2,50 m bis 3,00 m liegen in fast allen Abschnitten entlang der Leutstettener Straße vor.
Einzig der kurze Abschnitt an der Leutstettener Straße zwischen Gautinger Straße und Zufahrt zum Edeka weist im Bestand Breiten von maximal 2,00 m auf. Der Gehweg soll unter teilweiser Hinzunahme des anliegenden Grünstreifens verbreitert werden, um Breiten von 2,50 m bis 3,00 m zu erreichen. Die bauliche Herstellung soll durch die von der Stadt beauftragte Straßenunterhaltsfirma durchgeführt werden. Die Maßnahme wurde bereits in der Maßnahmenliste der Straßenbaufirma für 2022 berücksichtigt. 
Führung des Radverkehrs entlang der südlichen Gautinger Straße:
In der südlichen Gautinger Straße soll jeweils ein Fahrradschutzstreifen pro Fahrtrichtung angelegt werden, wodurch die Radwegeverbindung zwischen B2 und der Kreuzung mit der Leutstettener Straße/Petersbrunner Straße verbessert wird. Die Umsetzung der Schutzstreifen ist allerdings abhängig von der weiteren Planung des Kreuzungsbereichs Gautinger Straße/B2/Uhdestraße Radwegeführung Uhdestraße/Gautinger, welche noch final mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim abgestimmt werden muss.
Die Debatte
Herr Dr. Schüler (UWG): Er unterstützt den Vorschlag und findet die Wahlfreiheit für die Radfahrer sehr gut.
Herr Pfister (BMS): Auf der Gautinger Straße sollte noch ein kurzer Fahrradschutzstreifen mit Aufstellfläche ergänzt werden.
Herr Bauer: Für die Zuführungen zu den Aufstellflächen sind die Straßenbreiten zu schmal. 
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt die aufgeführten Anpassungen zur Vereinheitlichung der Radverkehrsregelungen und zur Gewährleistung einer durchgängigen Radverkehrsverbindung im Kreuzungsbereich Gautinger Straße/Leutstettener Straße/Petersbrunner Straße in Zusammenarbeit mit den Fachstellen umzusetzen.
angenommen: einstimmig
TOP 5 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Er weist daraufhin, dass es auch diese Jahr wieder in Starnberg das “Stadtradeln” stattfindet und baut darauf, dass dieses Jahr mehr als 13 der 31 Stadträte sich dort anmelden und in den drei Wochen Ende Juni ein paar Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegen.
Herr Zirngibl (CSU): Er fragt nach einer der ältesten Eiche, die gefällt wurde. Warum wurde die gefällt? Er fragt nach dem Bericht für mögliche Flächen für Windkrafträder. 
Herr Janik: Beim Landratsamt kann man das Googeln. Und der Baum war in der Spitze krank.
Frau Kammerl: Es werden mit zwei Gemeinden aktuell über eine Fläche diskutiert. 
Frau Henniger (FDP): Die Freigabezeit für den Linksabbieger in den Petersbrunner Straße ist aktuell sehr knapp. 
Frau Kammerl: Wir fragen in Weilheim nach.
(M)ein Fazit: 
Die Debatte war jetzt noch etwas länger als erwartet. Es ist immer wieder “der wenige Kampf der Verkehrsmittel”. Und in München lebt vielleicht eine andere Klientel als in Starnberg, die dann auch ein etwas anderes Verkehrsverhalten an den Tag legt.
Und ein bisschen wurden auch partielle Animositäten heute sichtbar. Insgesamt immer noch sachlich - auch nach knapp zwei Jahren. Das lässt doch für die nächsten Jahre positiv hoffen.
0 notes