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#Anfängerübung
fabiansteinhauer · 4 months
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Was ist dein Gehäuse?
Das von Hieronymus ist bekannt und bewährt. Meines ist das Zugabteil, da kann ich mindestens so gut arbeiten wie Hieronymus in seinem.
Das Flachland steht unter Wasser und ist vereist. Wo ist meine Kamera? Dabei! Wann hätte ich Zeit, das zu fotografieren? Nicht jetzt und dann ist es weg.Gemein! Nie kann ich alles haben!!!!! Den Apparat habe ich dabei, um in der Kunsthalle zu fotografieren. Muss ich auch. Aber alles hätt' ich schon auch gern, also auch gern die Zeit, vereistes Flachland im Januarmorgen zu fotografieren.
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airbrushlife · 1 year
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Airbrush Übung Schlingen brushen ist eine Anfängerübung zum üben
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healthandbeauty7 · 6 years
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Workout für Zuhause - 20 Min HIIT für Anfänger & Fortgeschrittene - Ganzer Körper trainieren
Workout für Zuhause – 20 Min HIIT für Anfänger & Fortgeschrittene – Ganzer Körper trainieren
Heute gibts das zweite Workout zu Reihe “Abnehm und Fitness Guide 2017”. Hier gehts zu den anderen Videos dieser Reihe: Bei den Übungen die keine Einblendung der Anfängerübung haben gibt es keine Anfängerversion, diese Übung kann auch von Anfängern so ausgeführt werden. Kommt in das BodyShape-Team ►►► http://www.Team-BodyShape.de…
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fabiansteinhauer · 3 months
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Krümel und Lulatsch erklären 'Hier und Da'.mp4
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Distanzschaffen
Anfängerübung, Aby Warburg und juristische Grundlagenforschung. Bevor Christoph Möllers in seinem 2015 erschienen Buch über die Möglichkeit der Normen den Begriff der Distanznahme als Kern seiner Rechtstheorie oder seiner Theorie der Normen definiert hat, hat Aby Warburg das getan. Alle diejenigen, die den Begriff der Norm an den des Symbols knüpfen, tun ähnliches, also nicht nur Möllers und Warburg. Das Symbol ist ein Bruchstück, eine Scherbe, es ermöglicht Entfernung, zum Beispiel über Entfernung zu kommunizieren. Man kann sich trennen und wieder verbinden, weil die Bruchkante der Scherben so verbunden werden können, das eine Identifizierung des Anderen möglich ist: sie passen zu- und aneinander. Dieser Vorgang der Trennung und Bindung kennzeichnet das Bruchstück, das man man Symbol nennt.
Aby Warburgs Entwürfe zu einem früheren Text tragen den Titel "Grundlegende Bruchstücke". Der Titel ist zweideutig. Er kann sich auf eine Schreibeweise Warburgs beziehen, er schreibt dort nämlich Zettel und macht kleine Skizzen, das wirkt für manche Leser auch ohne Auseinanderbrechen (den zusammengefügt war es ja nie) 'fragmentarisch', ihre Erwartung auf das Ganze bleibt ihnen unerfüllt. Der Titel "Grundlegende Bruchstücke" kann sich aber auch darauf beziehen, dass Warburg über Symbole schreibt, und zwar solche, die Gründe legen oder Gründe geben, wie das auch Normen tun können, etwa wenn sie in Verträge, Verfassungen oder Urkunden sich finden.
2.
Den Begriff Distanznahme streicht Warburg in seinen Notizen zu der Einleitung in den Atlas wieder aus und notiert statt dessen Distanzschaffen. Das Distanzschaffen, so begreife ich den Begriff bei Warburg, legt die Distanz, die es schafft, nicht ab und nicht zurück. Das Distanzschaffen richtet einen Umgang mit Kontraktion und Distraktion ein, mit Anziehung und Abstoßung, es lässt Distanz verkleinern und vergrößern und so sogar die Richtung ändern, lässt also von Annäherung zur Vergrößerung einer Entfernung umwenden oder umkehren. Sternenbilder dienen zum Beispiel dafür, eine Orientierung in Zeit und Raum zu bekommen und u.a. eine Vorstellung zu entwickeln, ob ein Termin näher rückt oder ob er schon wieder in die Ferne rückt. Dringlichkeiten werden messbar, sowohl in Bezug auf vorbereitende als auch nachbereitende Maßnahmen. Das Distanzschaffen soll pendeln lassen
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fabiansteinhauer · 3 months
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Bilderstreit
Es gibt die Behauptung Worte und Bilder würden sich dadurch unterscheiden, dass Worte demjenigen, was sie bezeichnen nicht ähnlich sehen würden und das Bezeichnete darum auch nicht abbilden würden, während Bilder beides täten. Das Wort Baum sei keinem Baum ähnlich und bilde keinen ab; ein Bild von einem Baum sehe aber einem Baum ähnlich und bilde ihn ab.
Mitchells Fußnote Nr. 10 aus dem Aufsatz "Was ist ein Bild?" geht auf diese Frage ein und verbindet sie mit den Inventionen des byzantinischen Bilderstreites, also mit dem Formen, Begriffen und Konzepten, die sich um 800 herum entwickelt haben. Der Begriff des Ikonodulen und der des Ikonoklasten beziehen sich auf diese Auseinandersetzung, in deren Verlauf auch juristische Gutachten geschrieben wurden.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Anfängerübung
Grundlagenforschung Anfängerübung. Wir üben immer wieder, das ganze Trimester lang, mit Grundlagenforschung anzufangen, indem wir uns anschauen, wie Grundlagenforschung im Alltag so anfängt.
Es gibt Grundlagenforscher, die behaupten, frûher hätten Bilder Juristen nicht beunruhigt, das fange erst jetzt an, weil Bilder sich plötzlich wie Geld, Bücher, Wasser oder Asylanten verhalten würden und Deutschland fluten würden, damit auch das deutsche Recht und die Rechtswissenschaft. Dieser Forscher fangen an, indem sie einen Anfang behaupten. Sie nutzen ein Muster: Früher war die Welt ruhig und stabil, da bot sie eine Heimat, dann kam etwas Fremdes und eine Welt wurde unruhig und instabil.
Am Anfang verweisen einige der Autoren darauf, dem Autor Mitchell sei zuerst eine historische Wende, eben die Flut und das Eindringen der Bilder aufgefallen. Weil er der erste gewesen sei, zitieren sie ihn am Anfang, u.a. mit dem Aufsatz Was ist ein Bild?, aber manchmal auch mit anderen Texten.
Dort steht am Anfang, früher habe es einen brisanten Bilderstreit gegeben, im Byzanz des 8. und 9. Jahrhunderts. Plötzlich wendet sich etwas, aus dem Anfang der Geschichte wird plötzlich ein anderer Anfang. Der Bilderstreit, von dem Mitchell spricht, wurde nicht nur um Recht und Gesetz geführt, sondern auch mit Recht und Gesetz, vor allem auch mit Juristen und Rechtswissenschaft, natürlich nicht im Sinne deutscher, moderner Rechtswissenschaft. Ein neuer Bilderstreit fängt plötzlich mit einem alten Bilderstreit an. Die Entfernung zum Anfang, das Maß der Distanz gerät in Bewegung, als würde etwas kippen, wanken oder pendeln zwischen neuen und alten Zeiten. Gibt es da nicht einen Widerspruch? Ja klar gibt es denn, aber solange man widersprechen kann, besteht auch noch Freiheit.
Mitchell behauptet nun wirklich an keiner Stelle, dass Juristen erst jüngst von Bildern beunruhigt würden. Schon ob er unter dem Begriff iconic turn eine historische Zeitenwende versteht, ist strittig. Ich behaupte: Nein, siehe Bildregeln 2009. Mitchell verorte ich selbst in einer bildrhetorischen Traditio, in der man bildlich über Bilder spricht und damit Schreiben, Sprechen und Bilden (Bildgebung) kreuzt. Meine These ist, dass die Rhetorik nicht nur eine Kulturtechnik ist, sondern auch eine historische Wissenschaft von Kulturtechniken und dass sie darum davon ausgeht, dass man ein Bild normativ, operativ und rekursiv definieren sollte, also nicht über sein Wesen oder nur seine Optik, sonder über die Technik, Bilder zu geben, zu teilen, zu formatieren, zu übertragen - und dass dafür auch Worte, Menschenkörper, Gesten, Gewänder oder Architekturen dienen können, weil ein Bild nicht unbedingt das Medium des Bildes sein muss, Bilder also nicht aus und in Bildern bestehen müssen. Die Rhetorik verbinde ich mit einem Nachdenken über das, was ich einmal Kreuzung genannt habe, was ich und viele andere (besonders schön Ino Augsberg) auch Falten nenne. Sogar das Scheiden, von dem ich aus Anlass einer Abtrittsvorlesung (!) gesprochen habe, beschreibe ich dort über Kreuzungen, vor allem das Kapitel Worte isolieren gibt dafür ein Beispiel, für ein Kreuzen, bei dem man zwar etwas unterscheidet, geichzeitigt aber etwas übersetzt und etwas unterschlägt und nur so auch etwas 'reinigt',wie Latour sagt. Vor dem Kreuzen war nicht reiner, nachher ist es das bedingt. Vor dem Kreuzen war nichts hybrider, nachher ist es das bedingt.
Dass es im Recht vor einem historischen Datum keine oder wenig Bilder, danach aber (mehr) Bilder gegeben hätte, das ist insofern immer noch vorstellbar, aber doch sehr situativ gedacht, sprich: Die Geschichte, die mit dem Ereignis anfangen soll, dürfte oder könnte klein, kurz und knapp sein, vielleicht eine Biographie Anekdote über einen Juristen, dem früher etwas nicht, dann aber aufgefallen wäre. Vielleicht die Geschichte eines Amtsgerichtes oder eines Bundesverfassungsgerichtes, die sich entschließen, Bilder an Wände zu hängen oder sogar, nun auch Glaswände als Bilder eines transparenten Gerichtes zu begreifen, nicht nur als natürliche Lichtquelle.
Der Wissenschaft ist grundsätzlich nicht zu trauen. Es noch nicht wissenschaftlich, Quellen zu zitieren, auch nicht, wenn man glaubt, einen Maßstab dafür zu haben, was eine wissenschaftliche Quelle sei. Wenn man die Quelle kritisch liest, kritisch wendet, analysiert, zum Beispiel mit anderen Quellen vergleicht und aus Widersprüchen und Übereinstimmungen Argumente entwickelt, dann werden Zitate allmählich wissenschaftlich. Vor allem kannan sich, wenn einem ein Zitat um die Ohren fliegt, nicht rausreden, der andere habe es eben gesagt, man habe das nur von dem. Ein Zitat will gut überlegt sein, man holt sich in gewisser Hinsicht einen Fremdkörper in seinen Text.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Bilder und Terror
Unter anderem gibt es die These, dass sich der Terrorakt dadurch auszeichnet, auch ein Bildakt zu sein. Gewalt, die gezeigt wird und deren Bild noch einmal sprengt, was ein Mord sein soll, das soll Terror sein. Hassan Eslaiah, Yousef Masoud, Ali Mahmud und Hatem Ali haben am 7. Oktober Fotos gemacht, die u.a. über die Agentur ap veröffentlich wurden. Gegen alle vier läuft seit ungefähr Mitte November 2023 ein Verfahren bei der Bundesanwaltschaft. Nicht nur dieser Fall, jeder Fall wirft auch prinzipielle Frage auf. Extreme Fälle und Ausnahmefälle werfen auch Fragen für solche Fälle auf, die nicht extrem und keine Ausnahme sein sollen. Die Frage stellt sich also zum Beispiel nicht nur für die Fotografen, sondern auch für diejenigen, die die Fotos verbreiten, also die Agenturen, die Plattformen im Netz und die einzelnen User. Eine Frage auszuweiten soll die Antwort nicht verunmöglichen, das soll Antworten schärfen.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Visualität
1.
Nicholas Mirzoeff ist einer der internationalen Schreiber (nicht unbedingt ein Autor), die Bilder so behandeln, dass ich sagen kann: sie behandelt sie als Grenzobjekte und normativ.
Wie man im deutschen Recht das Dogma findet, dass das moderne, bürgerliche Bildrecht mit dem Bismarckfall angefangen habe oder die These findet, dass erst mit jüngeren Bildern Juristen durch Bilder beunruhigt würden, anders gesagt: mit einer der vielen Thesen zum Anfang eines neuen Verhältnisses zwischen Bild und Recht hat auch Mirzoeff eine These zum einen Anfang, den er den Anfang der Visualität nennt oder: Visualities first domain. Das seien die Plantagen in den Sklavenwirtschaften gewesen: Der abwesende Souverän und Eigentumer habe so seine Herrschaft über die Sklaven ausgeübt. Mirzoeff assoziiert das Bild mit einem Effekt, den er dann weiter mit einem Begriff Autorität nennt. Visualität ist bei ihm eventuell eine autoritäre Fassung von Bild und Recht.
Wenn man das Bild normativ und operativ definiert, kommt man Mirzoeffs Vorstellungen nahe, aber im Detail gibt es Unterschiede. Darum etwas vorab, bevor ich Mirzoeff weiter lese: Normen sind nicht verbindlich, durch sie kann man mit Limits der Bindung umgehen, also sowohl mit Verbindlichkeit als auch mit Unverbindlichkeit. Normen tragen Konflikte aus, so, wie man auch Zeitungen austrägt: An Normen und durch sie wird etwas unterschieden, das läuft rekursiv, das heißt: Die Kontur der Norm und damit die Norm selbst erscheint durch die Trennungen und die Assoziationen, die man dank der Norm und durch die Norm vollzieht. Man kann das tautologisch und widersprüchlich nennen: Etwas erscheint dank und durch seine Erscheinung. Manche nennen das selbstreferentiell, ich nicht, weil in dem Vorgang etwas kreuzt - also zum Beispiel Rauschen und Information, Sprache, Laut, Ton, Krach, Sehen und Blindheit etwas austauschen, was zwar vom Selben durchzogen sein kann, aber nicht durchzogen sein muss - es kann kann von Fremden, von Alterität durchzogen sein. Was daran an diesem Vorgang offen ist, was daran geschlossen ist, was daran beschreibbar ist und was daran nicht beschreibbar ist, was daran begreifbar ist und was daran unbegreifbar - diese elementare Frage verschiebe ich einfach mal und sage: Man kann die Grenzen eines Bildes wie die Grenzen einer Norm nicht leugnen, sie sind nicht selbtgenügsam. Sowohl die Norm als auch das Bild betrachte ich als unbeständig.
Durch ein Bild, das normativ und operativ definiert wird, kommt zwar Wahrnehmung vor, dadurch wird etwas, nicht nur, aber auch das Bild wahrnehmbar (auch so, wie man Recht wahrnimmt, also bestreitbar und in gewisser Hinsicht ausübbar). Das Bild teilt aber auch die Wahrnehmung, teilt auch die Effekte. Das Bild ist nicht unbedingt autoritär, die Autorität wäre ein Teil des Effektes, ein anderer wäre etwa die Potentialität. Wie man im römischen Recht ab einer bestimmten Zeit auctoritas und potestas unterschieden hat (das wird für Warburgs Staatstafeln wichtig, weil der Unterscheid zwischen auctoritas und potestas später von einzelnen Autoren auch als Unterschied zwischen weltlicher und geistiger Macht übersetzt wird), so müsste man hier die Effekte des Bildes weiter unterscheiden. Wenn es eine Bildmacht gibt, dann ist das ein Effekt, der ebenfalls über Trennungen und Assoziation operiert, in dem Macht also zu nicht eine Ressource wird, die man hat oder nicht hat. Sicherlich kann man Macht nach denen unterscheiden, die sie ausüben und denen, sie sie erleiden, nur ist das nicht der Grundlage der Macht, nicht ihre Substanz, nicht ihr Bestand. Macht trennt und assoziiert dann auch den, der Machthaber oder Machtloser sein soll, auch in dem Sinne, dass die Macht ihn dann spaltet oder zerteilt - und ihm die Existenz einer Assoziation gibt, die man treffenderweise für eine unbeständige Angelegenheit hält.
Das Bild lässt Sinne wahrnehmen, weil es Sinne teilt, formiert, weil es Macht teilt, wenn nicht in die Formen, die man auctoritas und potestas nennt zum Beispiel die Formen, die andere Autoren konstitutionelle oder institutionelle Macht nennen (den Unterschied findet man zum Beispiel bei Vincent Descombe).
2.
Zurück zu Mirzoeff: Mirzoeffs schreibt nicht nur eine Gegengeschichte (gegen die anderen Geschichten stehen), er liefert auch Gegenbilder, gegen die andere Bilder stehen. Mirzoeffs Theorie des Bildes ist ein Dogma (den Begriff verwende ich nicht pejorativ, sondern als Synonym für Norm, die mit Bild einhergeht).
Mirzoeff arbeitet dabei auch an dem Bild, das ich ein römische Bild nenne und auf die Gründungerzählung von Plinius beziehe, mit der das Bild die Aufgabe habe soll, eine Abwesenheit zu überbrücken und einen Abgrund zu meistern oder zu bewältigen. Von da aus fasst Mirzoeff das Dogma der Visualität anhand des abwesenden Souveräns und Eigentümers, der mit dem Bild die Sklaven beherrscht.
Das will ich nicht widerlegen, ich will widersprechen, sobald das Dogma sich aus Situation löst, für das es gefasst wird; also sobald es sich vom Gebiet dessen löst, was Mirzoeff so schön bildllich eine first domain, eine fürstliches Anwesen oder eine herrschaftliche Domäne nennt. Aby Warburg hat eine andere Vorstellung vom Bild, die nicht von den Plantagen und Landbesitzern in den Kolonien kommt, sondern aus dem Bankgeschäft einer Hafenstadt und einer Familie, die sich in der Tradition von wandernden Wechslern sieht. Hamburger, Florentiner, Jude: pendelnd beschreibt sich Aby Warburg. Auch wenn er teilweise mit den Kulturtechniken arbeitet, mit denen die Verwalter auf den Plantagen arbeiten und sich diese Technik in seiner Geschichte und Theorie das Bildes fortsetzt, nämlich mit Verwaltungstechniken, die wiederum mit Akten, Tabellen, Listen, Protokollen und Kalendern arbeiten, kommt er doch zu einer anderen Geschichte und einer anderen Theorie - und das zeigt sich prinzipiell, also gerade an dem, was man dann als Anfang ins Spiel bringt. Auch Warburg definiert das Bild normativ und operativ, aber weiter noch darüber, dass bestimmte Regungen [Bewegungen] operationalisiert werden. Warburg befasst sich gleich am Anfang seiner Bild- und Rechtswissenschaft 8also ab 1896) zwar mit der mancipatio, also einem Akt, mit dem man (auch) Sklaven erwerben kann. Aber die mancipatio kommt weiter zum Einsatz (str. inwieweit), Warburg sieht in der Beziehung zwischen Herren und Sklaven nicht unbedingt etwas Negatives, vor allem aber markiert die mancipatio für Warburg nicht den Anfang der geschichte des Bildes. Im Atlas, der ab 1924 in Hamburg langsam entsteht, macht Warburg klar, dass er als erste, anfängliche Bilder Sternenbilder ansieht. Die mancipatio interessiert ihn, so lautet meine These, weil sie als Bild schafft, was Sternenbilder schaffen. In der mancipatio, die schon Gaius als Bild, sogar als eine Art wirbelndes Bild versteht ( "Est autem mancipatio, ut supra quoque diximus, imaginaria quaedam venditio...") sieht, das spitze ich jetzt zu, ein Vorbild und das ist das Sternebild, das um den Menschen elliptisch kreist, in dem doppelten Sinne, in dem etwas um etwas kreisen kann, also es damit umfassen kann, aber auch seine Krise Form und Formlosigkeit geben kann, also den Menschen logisch (sprachlich) begreifen und (krachend) kreischen lassen kann.
Kurz und mit den Begriffen für Warburgs Bibliothek gesagt: Wie Sternenbilder lässt die mancipatio Wort geben und sich ein Bild machen, lässt orientieren und handeln, alles kommt bei Warburg aber in Situationen auf, die alles andere als beherrscht sind. Weil da kein Wort ist, muss man eines geben, weil man nichts sieht, muss man sich ein Bild machen, weil man keine Orienioterung hat, muss man sie finden, weil man ohnmächtig ist, muss man handeln. Mirzoeff assoziert das Bild mit Beherrschung, Warburg mit unbeherrschten Situationen, sogar unbeherrschbaren Situationen. Es ist wohl kein Zufall, dass der Anarchist Edgar Wind in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre intensiv an Warburg gerät, eine wichtige Rolle bei der Rettung der Bibliothek spielt und in den ersten Jahren in London si viel anstösst, bis er selbst wohl zum Anstoß und, wie manche behaupten, zur Paria des Insitutes wird.
Warburg und Wind sind zwei der wenigen Figuren, die das Bild nicht an Macht ketten, nicht mit Macht verschmelzen und nicht mit Macht verlöten oder verschweißen, sich nicht dann damit beschäftigen, wenn es sich um Leitbilder handeln soll - und die das Bild doch normativ und operativ definieren. Nur definieren sie es weiter über Regung, die anarchisch erscheint, weil sie unbeständig, meteorologisch und polar ist, sie kommt und geht, mit ihr kommt und geht was, das alles bleibt schwer berechnbar bis unkalkulierbar, aber gerade dafür sollen Bilder interssant sein: Bei aller Rigidität des Unverbindlichen mit der Rigidität des Unverbindlichen umgehen zu können. Bei aller Austauschbarkeit sollen man mit dem Austausch umgehen können, bei aller Auswechselbarkeit mit der Auswechslung, bei aller Windigkeit mit dem Wind, bei aller Wendigkeit mit den Wendungen, bei allem Kippen mit dem Kippen, bei allen Kehren mit den Kehren. Warburg zu sagen, er sei nicht machtsensibel, das wäre wohl ein Hohn. Warburg sammelt Nachrichten über Gewalt, immer, egal ob es sich um Polizei, Soldaten und Kriminelle handelt, jede Ausübung von Gewalt stösst ihn an, manche sogar um. Aber das Macht nur Macht sei und nur Macht Macht, das glaubt er nicht. Schon darum führt er auf Tafel 78 zwei unterschiedliche Mächte vor und eine Grenze, die damit mitten durch die Macht geht.
3.
Es gibt einen Bedarf nach Theorieimport, Bedarf danach, auf Leute wie Mirzoeff zu verweisen. Es gibt Gründe dafür, warum solche Untersuchungen nicht an deutschen Fakultäten geschrieben werden, ich liefere sie aber nicht, gebe sie nicht, auch nicht weiter, weil ich diese Gründe für Quatsch und ärgerlich halte. Mirzoeffs Buch von 2011 erschließt einen Diskurs über Recht und Bild, versteht Rechtswissenschaft nicht als die Literatur, die Gerichtsentscheidungen und dazu noch die Literatur von staatlich anerkannten Rechtsautoritäten noch einmal zusammenfasst, kritisch kommentiert, systematisiert und dann vielleicht noch mit Zierleisten Philosophie versieht. Vor allem schreibt er ein Buch, weil andere es nicht tun, auch wenn er nicht behauptet, er sei der erste, der sich über das Thema Gedanken gemacht hätte. Ob und inwieweit Mirzoeff eine andere Vorstellung von dem Verhältnis zwischen Recht und Bild hat als ich oder als Aby Warburg, dazu habe ich bisher nur minimal etwas gesagt, nicht einmal den Fuß in die Tür gestellt, nur so ein bisschen angeklopft, ein paar kurez Passagen bei Mirzoeff und bei Warburg abgeklopft.
Eins kann ich eindeutig sagen, nämlich warum ich Mirzoeff hier vorstelle: Visualität ist bei ihm entweder das Sichtbare im Sinne von Cornelia Vismann, also eine Einrichtung oder Insitutierung von Sicht, die durch eine Sperre (englisch a bar), also eine Trennung und eine Assoziation (Vismann: "Cancellierung) erscheint. Das kann auch eine nackte Sichtbarkeit, nichts als Sichtbarkeit sein, aber die Nacktheit darin ist eben auch ein Akt, der wie ein Akte operiert, also auch über Sperren, Cancellierungen operiert (das beschreibt Vismann nicht im Aktenbuch, aber in ihrem Text "Vor ihren Richtern nackt"). In seiner Einleitung schreibt Mirzoeff "visuality is not the visible", ich würde das im Hinblick auf die Möglichkeiten der Übereinstimmung mit Vismann eventuell so übersetzen: Visualität ist zwar das Sichtbare, aber das Sichtbare ist eine gesperrtes, cancelliertes Sehen.
Entweder ist Visualität bei Mirzoeff also das Sichtbare im Sinne von Vismann, oder nicht, aber dann entwirft er immer noch eine Geschichte und Theorie der Visualität, in denen Sehen und die Sicht von Anfang an auch normativ und operativ verstanden werden, in dem Sinne: nicht so unschuldig wie Blümchen auf der Wiese, nicht als das, was noch frei und unbegrenzt wäre, bevor dann angeblich später erst das Recht käme. Mirzoeff füttert keine Phantasien über rechtsfreie Räume und unberührte, unlimitierte Sinne. Die Gründe, die mich Cornelia Vismann haben entdecken lassen, die sind insofern die gleichen Gründe, die mich Mirzoeff haben entdecken lassen. Heute bringe ich diese Gründe immer auf eine Formel: Immer dann, wenn etwas anfängt, dann fängt auch das Recht an, weil Anfangen eine juridische Kulturtechnik ist. Meine These lautet nicht, dass alles auf der Welt Recht ist, ich will aber an allem beobachten können, wie Juristen involviert sind - und entdecke bisher immer etwas.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Was ist ein Bild?
1.
Das Bild ist eine Norm und die ist eine Regung. So definiere ich das Bild, normativ und operativ. Bildregeln sind nicht nur Regeln von etwas anderem als einem Bild, die für das Bild gelten sollen. Das Bild ist ein Regler, denn es regt, sich und anderes, an, auf und ab.
Bildregeln sind auch das, was ein Bild regelt und diese Regeln können etwas regieren. Bildregeln können die Normen sein, die von Bilder ausgehen, sie ganz ohne Sätze auftauchen und trotzdem schon mit Sprache assoziiert sind und insoweit schon mit und ohne Sprache trennen und getrennt sind. Regeln müssen nicht in dem formuliert sein, was man im engeren Sinne Sprache nennt, also nicht mit Worten und Sätzen formuliert werden. Sie müssen nicht schriftlich formuliert werden. Sind sie im engeren Sinne sprachlich oder schriftlich formuliert, können sie immer noch sowohl ein Bild sein als auch etwas über Bilder sagen. Der Vater, der sich jeden Tag stumm an die Tafel setzt und damit das Signal gibt, dass die anderen sich jetzt auch an die Tafel setzen dürfen, dass kann eine stumme Bildregeln sein. Ein Türm die geöffnet wird und ein Zug von Richtern durch eine Tür, ihre Aufreihung hinter einer Stuhlreihe, der Umstand, dass sie ihre Kopfbedeckung absetzen und sich hinsetzen: Das kann eine Bildregel sein, die zum Beispiel markiert, dass ein jetzt Verfahren beginnt, das man mündlich nennt, als ob das ganze Gebäude, die Tische und Stühle, die Akten und Körper, die Kleidung, also ob all' das alles, das ganze Verfahrensgerüst Mund und nur Mund, ein riesiger Mund wäre.
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2.
Bildregime sind nicht nur Regime, die von außerhalb des Bildes und von etwas anderem als das Bild das Bild bestimmen sollen. Bildregeln und Bildregime; das sind zusammengesetzte Worte, sie können aber auch eine Assoziation bezeichnen, die man kurz und knapp Bild nennt. Sie können das nicht nur bezeichnen; das Bild kann das Zeichen sein, dass man als Bildregel bezeichnet. Bilder können die Bilder sein, die man als Bildregime bezeichnet. Ein Bild das regelt, das zum Beispiel den Regler bestimmter Affekte nach oben oder nach unten schiebt, also jemanden aufregt und wütend macht, ihn zittern und änglichst sein lässt, ihn begeistert und euphorisch macht, ihn lieben und begehren lässt, ihn an die Decke oder zu Boden gehen lässt, ihn klagen, versöhnen oder befriedigen lässt, das kann eine Bildregel, ein Bildregime sein - durch etwas, von dem man dann auch überlegen kann, ob man es als Objekt oder Subjekt oder als Akt (eventuell Handlung), Medium oder sonstwie betrachten sollte. Bildregeln können Bilder sein, müssen aber keine Bilder sein, es können auch Worte und Begriffe sein, die einem Bild gegeben und einen Bild assoziert werden und die Assoziation, die ein Bild ohnehin ist, mitbestimmen sollen. Aber dann sind dem Bild assoziiert, sie "durchqueren" es eventuell, wie Louis Marin einmal gesagt hat, beschneiden es oder lüften es, auf das es mehr Raum einnehmen und mehr Zeit haben kann.
2.
Das Bild ist eine Norm, an ihm und durch das Bild wird Differenz operationalisiert, zum Beispiel entschieden, was wahrnehmbar sein soll und wie wahrnehmbar sein soll und was nicht wahrnehmbar oder wie etwas nicht wahrnehmbar sein soll. Bilder sind in dem Sinne nicht nur visuell, sie sind auch nicht-visuell. In dem Sinne zeigen sie nicht nur etwas, sie verstecken auch etwas. Sie lassen blicken und sie blenden. Die Wahrnehmung der Bilder betrifft nicht nur das Auge. Bilder lassen auch Tasten und Hören, Greifen und Tanzen. Alle höheren und niederen Sinnen, alle Sinne noch vor ihrer Einteilung und Abschichtung danach, ob sie höher oder niedriger sind, sind durch das Bild aktivierbar, alles an Sinnen kann durch passioniert werden. Aby Warburgs Bildwissenschaft ist u.a. am Sehen und Greifen interessiert, also an den Sinne, die über das Auge und die Hand laufen. 1896 beginnt er, sich explizit mit dem Recht, mit dem römischen Recht zu befassen und beschäftigt sich mit der mancipatio, einem Geschäft, einer Handlung (sic!) oder einem Akt, mit dem ein römnischer Bürger, ein Quirit, das Eigentum an einem Sklaven erwerben kann. Gaius nennt die mancipatio ein Bild, imago, genauer gesagt eine Art bildlichen Verkaufes. Dieser Akt involviert das Sehen und das Greifen, manche Autoren assoziieren den begriff der mancipatio mit dem Begriff manus, das heißt Hand. Bilder müssen nicht unbedingt gesehen werden, auch die Hand in ihnen zum Einsatz kommen, die Hand kann etwas zum Bild machen.
2.
Auf den Staatstafeln zeigt Aby Warburg auf der ersten Tafel (Tafel 78) das Protokoll eines diplomatischen Protokolls, das teilweise als lebendes Bildes (tableau vivant) beschrieben wird. Bilder können aus Menschenkörpern und Architekturen bestehen, aus Zügen oder Aufzügen, aus Auf- und Abritten - und aus den Bewegungen, Gesten und Gebärden, die dort vollzogen werden. Nicht nur das Auge und die Hand, auch die Knie und die Kniebeuge können Bilder fassen oder erfassen. Es kann Bilder gegeben, die ohne Worte und Klang, ohne Musik und Krach nicht wahrnehmbar sein sollen. Bilder können Zeremoniell sein. Die systenmtheoretische Forschung hat historisch zu der These geführt, nämlich bei Milos Vec, es gäbe keine Zeremonielwissenschaft mehr und kein zeremoniales Wissen mehr, weil das Recht sich ausdifferenziert hätte. Ich halte die Systemtheorie und den Einfluss auf die historischen Thesen auch insoweit für falsch. Aus, aus, aus, die Differenzierung ist auf, Deutschland ist Weltmeister? Selbst wenn das einmal der Fall sein sollte, sellbst wenn sich einmal in Bielefeld Meister finden, so what? Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Differenzierung ist nie aus und geht nie aus, sie fängt immer wieder von vorne an, ist immer wieder anfänglich. In diesen verhälntissen etwas zu vereinfachen und zu sagen, sicherlich könnten Bilder alles möglich sein, normalerweise seien sie aber dies und nicht das oder der gewöhnliche Juriste würde aber darunter und nicht das verstehen, das kann man machen, die Juristen machen es ja andauernd. Und reproduzieren damit den Bilderstreit, sie sagen es ja, weil offensichtlich gesagt werden muss, weil sonst noch jemand das nicht so sieht.
Die französische und die anglo-amerikanische Rechtswissenschaft, in Deutschland nur die Ansätze von mir (Bildregeln) und Vismann (Bildregime) setzen nicht mit der Unterscheidung zwischen Wort und Bild ein und machen die Unterscheidung zwischen Wort und Bild nicht zu einer prinzipiellen, kategorialen, ersten, zentralen Unterscheidung. Bei Daniel Damler bin ich mir nicht sicher. In früheren Arbeiten gab es Ansätze, den Unterschied zwischen Bild und Wort zu einen Unterschied zu machen, der die Methode trägt. In späteren Texten rücken Überlegungen zur Synästhesie ins Zentrum.
Ich halte auch die Deutung von Vismanns Arbeiten in dem Band Neue Theorien des Rechts für verzerrend, die Herausgeber ziehen sie in den systemtheoretischen Kontext, der bei ihr meines Erachtens weniger wichtig ist, als es die Luhmannzitate hier und da nahe legen. Die Unterscheidung zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit spielt bei Vismann nicht die Rolle einer großen Trennung, auch nicht die zwischen Wort und Bild. Bei mir spielen beide Unterscheidung nicht die Rolle einer großen Trennung. Meine Texte sind nicht nutzbar und nicht plünderbar, um zu sagen, Bilder seien mächtiger als Worte oder um zu sagen, Schrift sei stabiler als mündliche Sprache. Sie sind nicht ausbeutbar um zu sagen, dass Bilder besser Gedächntisleistung ermöglichen würden. Stabilität und Gedächtnis sind zweischeidige Angelegenheiten. Wenn man mit Bildern sich besser bestimmte rechtliche Konstellationen merken können soll, wie manche behaupten, dann ist das limiert hilfreich, weil sich Recht ändert. Was ich von meinem Studium zivilrechtlich noch erinnere, würde mich heute vor Gericht lächerlich machen und im Examen vermutlich durchfallen lassen. In der Rhetorik gibt es den mnemotechnischen Einsatz von Bildern; in der Warburgforschung ist die Mnemotechnik ein wichtiges Gebiet geworden; aber Mnemotechnik hat dort Geschichte und Geschichten. Die sogenannten imagines (das ist u.s. ein Begriff aus mnemotechnischen Passagen der rhetorica ad herennium) liefern Formen für das die Rede (die Sprache und Aufführung, also auch Zeremoniell und Protokoll ist), die immer anders gefüllt werden müssen, die also unbeständig sind, weil sie Bestandwechsel organisieren.
Thomas Vestings Argument, der Schall würde bei der Aussprache zerfallen, die Schrift würde aber stehen bleiben, das überzeugt mich für Aussagen über Kontinuitöt und Diskontinuität oder über die Erweiiterung und Verkürzung von reflexiven Möglichkeiten nur limitiert (um nicht zu sagen: kaum), weil beides, Schall und graphische Spur, zum Distanzschaffen eingesetzt werden, beides Muster erzeugt und beides für das Symbolische eingesetzt wird.
Ich weiß, dass man das Material mit dem Sinn verwechselt, das hat auch Witz (über den Vismann in Texten über Versäumnisurteile auch witzig geschrieben hat). Aber die Lesart der kanadischen Medientheorien, die Mitte des 20 Jahrhunderts und auch mitten im kalten Krieg die Mediengeschichte als eine Abfolge aus Schritten und Sprüngen schilderte, die eine Architektur des Geistes aufgebaut haben sollen und immer wieder Abstände vergößert haben sollen, sowohl zur eigenen Vergangenheit als auch zu den Dingen und zu sich selbst, die also Reflexion und Distanz und damit Theorie und Geist immer größer gemacht haben sollen und schließlich zu dem geführt haben sollen, was Goody (kritisch) die große Trennung nannte, was später sogar zu einer Geschichte großer Anreicherung und Bereicherung wurde, das überzeugt mich nicht.
Warum? Weil Warburg eine andere Geschichte erzählt, in der das Distanzschaffen die Distanz, die es schafft, nicht zurücklegt und im Distanzschaffen die Distanz größer und kleiner gemacht werden kann. Schon Medien zu trennen und dann zu reinigen und zu isolieren, scheint mir seltsam. Dass man versucht, einen reinen Bildbegriff zu fassen, der nicht Bildsprache sondern, wie jüngst eine Autorin schrieb, nur über "bildliche Bilder" spreche, und nicht über sprachliche Bilder spreche, scheint mir gelinde gesagt seltsam. Man will über Bilder sprechen und dass sie gleichzeitig nicht an die Sprache geraten. Dass Bilder und Sprache limitiert sind, das will ich nicht bestreiten. Warum aber ausgerechnet Juristen oft so streiten, als ginge kein Riss durch den Gegenstand und als sei er umbestreitbar, das ist doch nur ein Trick. Dass sie so über Dinge sprechen, als hätten sie mit den Dingen nichts zu tun, dass sie das Subjekt so sauber vom Objekt abtrennen wollen, das scheint mir seltsam.
Die Trennung zwischen Wort und Bild kann eine Rolle spielen, muss sie aber nicht, sie wird in allen Fällen mit einer Assoziation zwischen Wort und Bild einhergehen. Wie Bruno Latour einmal schrieb: Die Reinigung wird mit einer Vermischung, die Vermischung mit einer reinigung einhergehen. Ich habe früher von Kreuzungen gesprochen: Bildregeln sind Kreuzungen. Das Bild ist eine Kreuzung, es ist prinzipiell sowohl eine Assoziation als auch eine Trennung. Das muss keine große Trennung sein, vor allem nicht im Sinne Jack Goodys. Ich widerspreche den Thesen, dass man die Unterscheidung zwischen Wort und Bild zur Grundlage der Unterscheidung ganzer Gesellschaften machen sollte, also zum Beispiel Goodys und Ongs Schriftgeschichte nutzen sollte, um einen Vorsprung westlicher, literater Gesellschaften vor illiteraten Gesellschaften zu behaupten. Das man mit Schrift mehr Distanz zu sich und den Dingen gewinne als ohne Schrift, das halte ich für eine gewagte These, die also vague wahr sein kann und in eben dem Maße auch vague unwahr sein kann. Wie ein Nußschale wird die Wahrheit dieser Aussage in einer Brandung der Möglichkeiten tanzen, untergehen, hochkommen und sich verkehren. Dass Bilder emotionaler wirken würden als Schrift ist so wahr wie die Vorstellung, dass es nachts kälter ist als draußen.
Dass man Gesellschaften danach unterscheiden kann, wie die Bilder besprechen, wie sie mit denen umgehen - dass glaube ich auch. Ich glaube, dass man Museen in Russland schon an der Art und Weise erkennt, wie die Besucher sich dort verhalten. Wird man in ein russischen Museum gebeamt, sagt einem niemand, man sei jetzt im Russischen Museum in St. Petersburg - und sieht man dann, wie dort Eltern den Kindern Bilder erklären und diese Bilder nicht unbedingt so behandeln, wie Besucher der documenta die jüngsten 423 Bilder von Gerhard Richter, aber Bilder unbedingte wie Dokumente und Zeugnisse von Wahrheiten, Wichtigkeiten, Ideen und Moralitäten, Siegen und Verlusten, Scheitern und Glück behandeln, dann weiß man auch ohne Ortsangabe: man ist im Osten, in Russland eventuell, einer Gesellschaft mit einer anderen Bildkultur. Ich bion mir nicht sicher, aber Erfindungen des byzantinischen Bilderstreites könnten durchaus Begriffe geliefert haben, die hilfreich sein können, solche Unterschiede auch heute zu beschreiben, Unterscheide, die nicht nur das Verhältnis von Feindschaft und Freundschaft zu Bildern betreffen, sondern auch die Bereitschaft zur Übersetzung oder aber zum Beharren auf Unübersetzbarkeit.
Die Unterscheidung zwischen westlichen Gesellschaften und nicht-westlichen Gesellschaften würde ich trotzdem nicht auf die Linie der Unterscheidung eines Mediums legen. Der Inhalt eines Mediums, das bleibt mir von McLuhan immer als erstes im Gedächtnis, ist nämlich immer ein anderes Medium. Anders gesagt: Sie sind auch Form, vor der und hinter der, über der und unter der andere Formen auftauchen, und wenn medien etwas vermitteln, dann über Trennungen und Assoziationen, also mit und ohne andere Medien, mit und ohne andere Formen.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Was ist ein Bild?
1.
Wir schlagen für den Anfang vor, das Bild nicht als dasjenige zu definieren, das sichtbar oder visuell wäre. Wir schlagen vor, dass Bild als Norm zu definieren - nämlich als Stelle, an der Differenz operationalisiert wird, indem man Sichtbarkeit und Unsichtbarkeit, Wahrnehmbarkeit und den Entzug von Wahrnehmbarkeit einrichtet. Das heißt weiter, dass wir die Norm nicht als dasjenige definieren, das verbindlich ist. Wir definieren die Norm als die Stelle, an der Differenz operationalisiert wird, also Verbindungen und Unverbindlichkeiten eingerichtet werden, anders gesagt: Norm ist das, an dem und durch das getrennt und assoziiert wird.
Warburg, auch das wollen wir übernehmen, verbindet die Vorstellung von Bildern und Normen mit einer Technik, die er Distanzschaffen nennt. Auch das Distanzschaffen, so behaupten wir, operiert mit Normen, die nennt Warburg Symbole, durch die etwas getrennt und assoziiert wird. Norm und Symbol sind insoweit bei Warburg Synonyme. Wir weichen also von anderen Definitionen ab und widersprechen ihnen. Wir widerlegen sie nicht. Wir definieren nämlich das Bild und die Norm technisch, künstlich und übernehmen dafür selbst die Verwantwortung. Uns hilft die Vorstellung nicht, dass eine Norm verbindlich und darin eteas zwingendes liege. Wenn anderen diese Vosretllung hilft, solllen sie sie haben. Uns hilft die Vorstellung, dass die Norm das ist, an dem und durch das man trennen assoziieren kann. Ist die Norm ein Satz und lautet der Satz Du sollst niemanden ermorden, dann ermöglich der Satz den Streit darum, wie weit ich mit meinen Tötungshandlungen gehen soll und ab wann ich sie unterlassen soll. sie ermöglichden Streit darum, wer und was zur Assoziation des Tötbaren gehört und wer zur Assoziation des Verschonbaren gehört, ermöglicht den Streit darum, ab wann aus der Beendigung und Verhinderung von Leben ein Mord wird.
Wir, pluralis maiestatis: Das Bild verpflichte ich nicht darauf, sichtbar oder visuell zu sein. Ich verpflichte es darauf, normativ und ein Norm zu sein. Ich verpflichte die Norm nicht darauf, verbindlich zu sein, sondern darauf, eine Differenz zu operationalisieren, also zum Beispiel eine Unterscheidung möglich zu machen. Andere Begriffe des Bildes widerlege ich nicht, andere Definitionen der Norm widerlege ich nicht. Was ich wiederlege, wäre die Behauotung, dass man das Bild oder die Norm nicht so definieren kann. Ich habe es nämlich gerade getan. Es ging.
Dafür habe ich gute Gründe. Denn das ermöglicht mir, das zu beobachten, was sich mir aufdrängt, also die Fragen zu schärfen, die sich mir stellen und die Antworten zu geben, die man meines Erachtens geben sollte. Ich glaube nicht, dass man aus dem Streit und aus der Unverbindlichkeit aussteigen kann, man kann nicht aus der Möglichkeit der Affirmation und nicht aus der Möglichkeit der negation aussteigen. Aus der Kontigenz kann man nicht aussteigen, nicht aus der Relation, nicht aus der Limitierung.
3.
Aby Warburg hat noch einen besonderen Bildbegriff. Der, so lautet sich die These, verbindet die Vorstellung des Bildes mit der Vorstellung von spezifischen Bewegungen oder Regungen, nämlich unbeständigen, meteorologischen und polaren Bewegungen oder Regungen. Obwohl der Begriff weniger gebrächlich ist, aber weil er dem Begriff des Rechts, der Regierung, dem Regime und der Regie schonn assoziiert wurde, spreche ich lieber von Regung als Bewegung. Bilder regen, sie regen sich und regen dann andere auf, andere ab: Immer dann, Bilder die einen Aufregen und die anderen abregen oder die anderen sich nur aufregen, weil andere sich über Bilder aufregen und sie selber in diesen Bildern kein Grund zu Aufregung sehen, dann ist iconic turn. Dann ist Bilderstreit, werden Bildern von unterschiedlichen Seiten in doppeltem Sinne bestritten.
Warburg schildert seine Wissenschaft wiederholt als Wissenschaft von Bildern, durch die Regung vorkommt. Die Regung schildert er immer wiede als das, was ihn interessiert. In der Dissertation von 1892 ist es das sogenannten bewegte Beiwerk, flatternde Kleider und Haare, Wind, die ihn interssieren. Die Reise von 1895/ 1896 führt in zum Tanz. Die Regung, aus der heraus Warburg seine Wissenschaft ist entwickelt ist spezefisch, wie gesagt: unbeständig, meteorologisch und polar. Ist sie nicht unbeständig, nicht meterologisch und nicht polar, bedrängt sie Warburg nicht; dann überlässt er die Beschäftigung auch gerne anderen.
Unbeständig heißt unter anderem, dass die Bewegung alles an ihr ändert, von der Richtung über die Geschwindigkeit, von den Ursachen, Anstössen, den Triebkräften über die Bahnen bis hin zu den Zielen, von den Fahrzeugen bis zu den Wegen. Nach eine Vollbremse wäre eine Bewegung, weil die Vollbremse Bewegung ändert. Meterologisch heißt, dass Körper involviert sind, sie kommen und gehen und deren Erscheinen und Verschwinden schwer berechenbar bis unkalkulierbar ist. Ich orientiere mich bei denmegriff der Meterologie (den Warburg nicht zentral entfaltet, implizit erschließe ich das) vor allem an zwei Autoren, nämlich Thomas Hobbes und Rene Descartes, also an zwei Autorenm die an der Schwelle der Neuzeit den Begriff der Meterologie in naturwissenschaftlicher und gesellschaftstheoretischer Hinsicht verwenden. Polar ist schließlich eine Regung, in der Kehren, Kippen oder Wenden vorkommen. Die Drehung der Erde, das ist das einfachste Beispiel, ist polar, weil damit Positionen von Himmelskörpern wiederkehren, Jahreszeiten, Lichtverhältnisse wiederkehren, sich zwischendurch aber auch umkehren. Polar sind regungen, die sich um Achsen oder Scharniere drehen. Mal ist es hell, dann dunkel, dann wieder hell, dann wieder dunkel: Die Regung ist polar. Mal sieht man etwas, mal nichts: das ist eine polare Regung.
Das Bild ist eine Norm, die Norm eine Regung. Wie dabei Differenz operationalisiert wird, wie dabei etwa unterschieden wird, wie dabei assoziert wird, das ist eine der zentralen Fragen der Rechtswissenschaft, für die ich Verantwortung übernehme. Das halte ich auch für subjektiv, deswegen aber nicht für nicht objektivierbar. was subjektiv ist, kann objektivierbar sein. Was objektiv ist, kann subjektivierbar sein. Ich entwickele diese Vorstellungen aus der Beschäftigung mit Aby Warburg heraus, behaupte aber nicht, dass Warburg das auch so sieht. Fragen können wir ihn nicht mehr. Obschon sein Wille launisch gewesen sein soll, verspreche ich, seinen Willen ernst zu nehmen und nicht brutal oder grob zu behandeln.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Wozu iconic turn?
Immer dann, wenn Bilder aufregen und Bilder regiert werden sollen, dann ist iconic turn. Immer wenn Bilder die einen an- und die anderen abturnen, dann ist iconic turn.
Wir definieren für eine Anfängerübung die juristische Grundlagenforschung als Forschung an der Geschichte und Theorie von Grenzobjekten oder boundary objects. Das sind Objekte, an denen die Rechtswissenschaft und das Recht an Grenzen stoßen und sich etwas teilt, unter anderem das Wissen, aber auch alles andere, also auch der Glauben, das Handeln, die Emotionen und Sinne oder, abstrakt gesprochen: die Operationen. Sie teilen sich durchgehend auf, man muss sagen: sie zerteilen sich auch. Hat man es mit Sprache zu tun, teilt sich die Sprache durchgehend auf, so daß man es mit einer eigenen Sprache und einer fremden Sprache zu tun bekommt und weiter noch. Teilt und zerteilt man die Sprachen, unterscheidet man sie nicht nur nach eigener und fremder Sprache. Man teilt dann auch zwischen Sprache, Laut, Krach, Geräusch, Stummheit oder Sprachlosigkeit. Sprache zu teilen und dann auf der einen Seite die Sprache zu lassen, auf der anderen Seite die Bildsprache, das ist schon so eine Operation, die an Grenzobjekten stattfindet.
In der Anfängerübung beschäftigen wir uns konkret mit zwei Sorten von Grenzobjekten: Mit Aby Warburg, einer Person, anhand derer die Frage, ab wann jemand als Rechtswissenschaftler qualifiziert ist, eventuell nicht im Konsens beantwortet werden kann. Das wird eventuell strittig werden, sein und bleiben - und umstritten zu sein, ist eventuell keine Katastrophe, denn das ist Art. 1 I GG oder § 433 BGB auch, sondern eine produktive Unsicherheit. Die zweite Sorte sind die beiden Staatstafeln, Tafel 78 und 79 aus dem Mnemosyneatlas, auch das sind Grenzobjekte. Wir befassen uns mit Bildern als Grenzobjekten und so wird in dieser Anfängerübung die Geschichte und Theorie des Bildes zu einem Grundlagenfach der Rechtswissenschaft. Wir stellen den iconic turn nach, wiederholen ihn mal wieder und sind nicht die erste, der wird seit mindestens 2500 Jahren wiederholt. Man kann sagen: Es sind nicht die Bilder, die plötzlich dort eindringen, wo sie vorher nicht gewesen sein sollen. Der Bilderstreit kehrt zurück, immer wieder zurück. Den Anfang des Forschungsprojektes, das schließlich 2009 zu der Publikation Bildregeln führte, markiert ein Skizze und Ideensammlung, die ich 2005 in dem von Kent Lerch herausgegebenen Band Sprachen des Rechts III veröffentlicht habe: Die Rückkehr des Bilderstreites ins Recht. Den Autoren, die das Verhältnis zu Bildern so schildern wollen, wie das Verhältnis zu Flüchtlingen und Flüchtigem, liefert dieser Aufsatz keine Munition. Wer Bilder so betrachtet, als seien das unzuverlässige und nicht besonders vertraunswürdige Gestalten aus dem nahen und fernen Osten, die man besser kontrolliert, den dürfte dieser Aufsatz irritieren. Wer glaubt, er sei der originellste und erste, der über das Verhältnis von Recht und Bildern nachdenkt, der dürfte diesen Aufsatz äußerst enttäuschend finden. Machen Sie einen Bogen um diesen Aufsatz, der ist nix für sie, wenn Sie an ihren Standpunkten festhalten wollen und es nicht so kompliziert haben wollen mit dem Recht und den Bildern. Wenn sie sagen wollen, dass früher alles rein war und pltözlich Bilder das Recht stören, dass Bilder schneller, wichtiger, schwerer, mächtiger als Rechtsbegriffe seien: gucken Sie bloß nicht in diesen Aufsatz, er hilft ihnen nicht, um zu glauben, was sie glauben.
2.
Wozu iconic turn? Vor wenigen Tagen gab es Aufregung um eine Anzeige des Unternehmens h&m. Der Anzeige wurde Sexismus vorgeworfen, sie wurde zurückgezogen. In dem Fall sind Bilder zum Streitgegenstand geworden, bevor es in der Öffentlichkeit ein juristisches Verfahren gab, wurden die Bilder zurückgezogen. Die Klage blieb juridisch, die Lösung blieb juridisch. Man hat das Problem ohne Juristen und ohne Recht gelöst, das geht nämlich auch.
Der Konflikt ähnelt (vorsichtig gesagt) einem Konflikt um eine Fotografie, die der amerikanische Fotograf Helmut Newton 1978 von der Künstlerin Grace Jones gemacht hat und das auf dem Cover einer deutschen Zeitschrift auftauchte. Damals wurde daraus ein juristisches Verfahren, der Verlag wurd verklagt, man sprach damals von der Sexismus-Klage. Klägerin war Alice Schwarzer, sie schreibt in der Emma später:
"Ihr sollt euch kein Bild von mir machen. - Der alttestamentarische Gott erließ nicht zufällig dieses Gebot. Er wusste, dass, wer sich ein Bild vom anderen macht, sein Bild dem/der anderen überstülpt. In der Geschichte der Menschheit haben Bilder zweifellos das Bild vom Menschen stärker geprägt als Worte. Und wir leben in einer Zeit, in der die Macht des Bildes erneut zunimmt. Gerade Frauen können ein Lied davon singen. Gerade sie sind tausendfach fixiert in Werbung, Medien, Film und Kunst: als Hure oder Heilige, als Körper ohne Kopf, als Objekt, das benutzt oder zerstört werden kann - ganz nach Lust und Laune des Betrachters. Es gehört zum Backlash, dass das "starke Geschlecht" die Definitionsmacht über das "schwache Geschlecht" nutzt, bis zum Anschlag. Im Namen der so genannten "Freiheit der Kunst" ist mit Frauen alles möglich Diese Bildermacht ist so allgegenwärtig, dass viele sie noch nicht einmal mehr als solche wahrnehmen. Eine Reaktion darauf ist die andauernde Empörung über das Frauenbild der Werbung. Ach, wenn es nur das wäre ... Längst hat die Bilder-Propaganda vom Untermenschentum der Frauen ihren Triumphzug durch Medien und Kunst angetreten. Im Namen der sogenannten "Meinungsfreiheit" oder "Freiheit der Kunst" ist alles möglich - mit Frauen sogar das, was, würde es Ausländer oder Juden treffen, längst Gegenstand öffentlicher Empörung und staatlicher Verbote wäre. Der Tat geht der Gedanke voraus. Bevor man es tut mit dem/der anderen, führt man ihn oder sie in der Phantasie vor: als solche, mit denen man es machen kann und denen es nur recht geschieht. Das war in der jüngeren deutschen Vergangenheit nicht anders. Die viehischen Transporte jüdischer Menschen an die Stätten ihrer seriellen Vernichtung waren ja nicht nur Resultat eines seit Jahrhunderten verwurzelten Antisemitismus. Sie wurden auch gezielt vorbereitet von einer mit allen Mitteln der Kunst betriebenen Wort- und Bild-Propaganda gegen "den jüdischen Untermenschen": So sieht einer/eine aus, den/die ihr anspucken, vertreiben, töten dürft... Der 1920 in Berlin geborene Großbürgersohn Helmut Newton hatte einen jüdischen Vater. Seine von ihm verehrte Fotolehrerin Yva wurde in Auschwitz ermordet. Er selbst flüchtete rechtzeitig nach Australien. Doch das Herrenmenschentum nahm er mit, in ihm lebt es weiter. Seine Phantasiewelt ist bevölkert von Tätern in Uniform oder Nadelstreifen und Opfern, deren besondere Anziehung meist darauf basiert, dass sie stark sind und erst noch gebrochen werden müssen: hochgewachsene blonde Gretchen, glänzende schwarze Sklavinnen und lüsterne Herrinnen, die ihren Herrn suchen."
Ob man dem zustimmt oder nicht: Die Passage ist so treffend, weil sie deutlich macht, dass um Bilder offensichtlich normativ und rechtlich mindestens seit dem gestritten wird, seitdem es monotheistische Religionen gibt. In der kurzen Passage macht Schwarzer deutlich, dass der Streit um Bilder ihr ein Streit um Herrschaft und die Spitze der Herrschaft, um Schöpfung und wahre, richtige, schöne Schöpung ist, um die Teilung der Geschlechter und die Teilung der Sinne, also auch darum, was hoch und und was niedrig sein soll. Schwarzer bringt Tabu, ich sage das explizit ohne bestimmten oder unbestimmten Artikel. Es wird Leser geben, die zustimmen, die das abwegig finden, die es übertrieben oder noch milde ausgedrückt finden.
In jüngerer zeit hat der Streit um Bilder im Kontext der Auseinandersetzung um die Teilung der Geschlechter, Fragen des richtigen Menschenbildes und des richtigen oder falschen Begehrens, um Gewalt und Lust Satzungen, Verträge, Artikel, Gesetesinitiativen und juristische Dissertationen hervorgebracht. Unter anderem Berit Völzmann hat darüber (ihre Dissertation) veröffentlicht: Geschlechtsdiskriminierende Wirtschaftswerbung. Zur Rechtmäßigkeit eines Verbots
geschlechtsdiskriminierender Werbung im UWG, Baden-Baden 2015.
3.
Bilder sind also aktuelle Grenzobjekte, man kann sagen: Wir beschäftigen uns mit aktuellen Fragen, mit geschichte und Theorie jetzt und in der Praxis. Meine These ist, dass die Dissertation von Berit Völzmann einen Streit führt, um den es auch schon in der Dissertation von Aby Warburg über Sandro Botticelli von 1892 geht, um den es später in dem Streit um die Anzeige von h&m geht, in dem es auch bei der sog, Sexismus Klage von Alice Scharzer gegen den Stern ging und um den es tatsächlich, wie Schwarzer treffend darstellt, wohl schon in der Antike und im Buch Genesis ging. Die These lautet: Das ist ein Bilderstreit, der seit 2500 Jahren auch mit schriftlich überlieferten Quellen geführt wird.
Wie einheitlich oder homogen, wie unterscheidlich und heterogen dieser Streit ist, damit wird man sich auseinandersetzen müssen. Wie kontinuierlich oder diskontinuierlich dieser Streit geführt wird, damit wird man sich befassen müssen. So einfach, wie manche von tausendjährigen oder zweitausendjährigen Werten ausgehen und glauben, die seien das Heile, Ganze einer Kultur, das iszt hier schwer möglich, denn das ist die geschichte eines Streites, pathetischer gesagt: eines Kampfes, weniger pathetisch gesagt von Auseinandersetzungen und Zusammensetzungen, abstrakter gesagt: von Trennungen und Assoziationen, von Differenz und Wiederholung.
Wir definieren für die Anfängerübung das Bild als ein Grenzobhekt der Rechtswissenschaft, wir definieren es auch als ein minores Objekt. Eine Reihe von Autoren beschreiben das Bild als ein Medium das emotionaler, instabiler, unbeständiger, bewegter sei als andere Medien, etwa als Begriffe. Sie beschreiben Bilder so, wie andere wiederum Frauen beschrieben haben, die angeblich auch emotionaler, instabiler und unbeständiger als Männer und darum besser kontrolliert werden müssten. In jüngeren Texten dreht sich das Argument weiter: Junge Frauen würden von Bildern eher krank, u.a. magersüchtig, und seien darum schutzbedürftiger.
Dass wir in der Anfängerübung das Aby Warburg, zwei Tafeln und das Bild als Grenzobjekte vorstellen, hat subjektive und objektive Gründe, konkrete und abstrakte Gründe. Man könnte so eine Anfängerübung ganz anders angehen, muss man aber nicht. Unter anderem sollte man von Anfang an auch üben, Konflikte zu übersetzen und zu vergleichen - sich also zu überlegen, wie treffend im Detail etwa Alice Schwarzers Argumente sind. Von einer Anspruchgrundlage oder eine stragrechtlichen Norm, von einer öffentlich-rechtlichen Norm oder von Grundrechten habe ich noch nichts erwähnt. Auf etwas wird Alice Schwarzer zurückgriffen haben, um ihre Klage in eine juristische Klage zu übersetzen. Nicht nur Juristen klagen, andere zun es auch. In solchen Fällen, wenn andere machen, was Juristen machen oder wenn etwas anderes dem Recht ähnlich ist und doch dem Recht nicht unbedingt eigen oder exklusiv zugehörig sein soll, wenn es nicht durch eine Garantie dem Recht gesichert erscheint, wollen wir von Juridismus reden. Eine Klagen können also juridisch oder juristisch geführt werden - die oben abgedruckte Passage kann man eine juridische Klage nennen, die würde auch ganz ohne staatliches Recht, ohne staatliche Gerichte so geführt werden. der eine oder andere Rabbi, der eine oder andere Spezialist des Talmud oder des kanonischen Rechts könnte freilich wiedersprechen, und sagen, das sei schon mehr als eine juridische Klage, das sei eine juristischer Klage und die Grundlage der Klage sei klar genannt: Das Buch Genesis - und das sei eine Rechtsquelle.
Noch einmal: Ich glaube, dass man auch in Warburgs Dissertation schon den Streit findet, den Schwarzer oder Völzmann führen. Der Nachweis muss übersetzen - er ist noch nicht geführt.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Vor dem Gesetz
Kommen sie vom Land oder aus einer Stadt, wollen sie was von Recht und Gesetz wissen? Vor dem Gesetz und vor dem Recht steht etwas, es könnte jemand, aber auch nur etwas sein.
Eine Anekdote: Das Forschungsprojekt über Warburgs Staatstafeln habe ich inzwischen mehrfach vorgestellt, auch vor Juristen und Rechtswissenschaftlern. Das heißt, dass ich teilweise 90 Minuten mit Hilfe der beiden Tafeln von Aby Warburg gezeigt habe, wie, warum, mit welchen Medien und Techniken er die Unterzeichnungen der Lateranverträge, die Ratifikation der Urkunden und die Gründung eines neuen römischen Staates protokolliert (so auf Tafel 78) und wie er das alles kommentiert, nämlich auf Tafel 79. Es passiert dann ab und zu, dass die erste Frage der Juristen und Rechtswissenschaftler lautet: Was hat das mit Recht zu tun? Können Sie noch einmal kurz wiederholen, was das jetzt mit Rechtswissenschaft zu tun hat?
Lateranverträge, Staatengründungen: Offensichtlich kann so etwas nichts mit dem Recht zu tun haben. Kann sein, dass Verträge und Staatengründungen nur scheinbar was mit Recht zu tun haben. Mein Eindruck ist: je größer die Koryphäe, desto eher schien ihr, ich hätte bisher nicht ein Wort von Recht und seiner Wissenschaft verloren, alles sei nur äußerlich gewesen, alles nur Worte und Bilder, alles nur Schall und Rauch. Es gibt manchmal den Zug bei Experten, zu denken, sie wüßten Bescheid und würden alles kennen. Wenn die es nicht kennen und verstehen würden, könnte es nichts mit dem Gegenstand zu haben.
Die unsicheren, unreifen, unfertigen Wissenschaftler, die nur unvollständig qualifizierten Wissenschaftler können nicht ausschließen, dass die Lateranverträge rechtliche Verträge sind und die Gründung eines römischen Staates ein Rechtsakt, dass Protokolle und Kommentare juristische Techniken sind; dass das Dogma der katholischen Kirche auch Recht ist und dass die Kommunion auch ein rechtliche Seite hat; sie können nicht ausschließen, dass das Verzehren auch eine juristische Technik sein kann. Vielleicht wußten sie es nur noch nicht. Aber es gibt fertige Wissenschaftler, die sind sich sicher, dass das alles nicht sein kann, denn sie hätten noch nie davon gehört, es selber noch nie so gesehen, noch nie von Aby Warburg gehört. Darunter gibt es sogar solche, die von ihm gehört haben, die wissen eventuell, wie schon gezeigt wurde, dass Aby Warburg nichts mit Recht und Rechtswissenschaft zu tun hätte: Er sei doch Jude oder aus einem jüdischen Haus, ein Fremdling, die Juden würden ohnehin wie verrückt interpretieren, das sage sogar das römische Recht; und Warburg habe nicht nur wie verrückt interpretiert, sondern es gäbe eine medizinische Diagnose, die bewiesen hätte, dass er nicht normal, dass er pathologisch verrückt gewesen wäre. Überhaupt seien Geschichte und Theorie Phänomene des Elfenbeinturm, sie selbst würden viel realer und realistischer arbeiten; andere könnten sagen, der käme aus der Bank, das seien doch Betrüger, das habe nichts mit ernsten Recht und ernster Rechtswissenschaft zu tun: alles nur Überbau und Illusion, alles nur der Form nach Recht und nicht das Recht selbst.
Das sei alles Phantasma. Ich wette, dass sie ihren Standpunkt behalten können, auch wenn ich 100 mal 90 Stunden argumentiere. Das Recht bleibt limitiert und nicht nur das: es hält sich nur durch Trennungen, nur über Distanz und nur über Differenz. Ich komme nicht rein, ohne gleichzeitig am Außen haften zu zu bleiben.
Meine These: das ist nicht mein privates Problem. Anderen geht nicht besser und nicht schlechter. Unter anderem erklärt sich so vielleicht, warum man Robert Alexy 23 Ehrendoktorwürden verabreicht, es reicht nie, er bräuchte noch tausend damit er Anerkennung findet, endlich Anerkennung. So erklärt sich vielleicht, warum C 4 Professoren neidisch oder gekränkt reagieren, wenn andere bekommen oder werden, was sie nicht bekommen oder werden und warum sie glauben, sie seien Außenseiter und Underdogs, dürften nicht mehr sagen was sie wollen, wenn die einmal nicht zu einer Talkshow eingeladen werden, keinen Hegelpreis bekommen, kein Bundespräsident werden oder ein paar Aktivisten im Vorlesungsaal randalieren. Sie bekommen von der Volkswagenstiftung ein Opus Magnum Stipendium, aber wenn das Buch dann nicht oft genug rezensiert wird und genug gelobt wird, glauben sie, sie seien total draußen, wie die Ratten würden sie behandelt - und der nächste Nazivergleich und Stalinistenvergleich ist nie weit, nicht in Deutschland.
Wie, man muss immer noch was beweisen, sich immer noch durchsetzen, immer noch gibt es Widerstände und Insistenzen? Ja klar, das ist das Recht. Niemand und nichts hängt an der Referenz, ohne von ihr getrennt zu sein. Die Selbstreferenz hält nicht dichter und stabiler, ist nicht besser verlötet, verschweisst, verschmolzen, verbunden oder veknotet als die Fremdreferenz. Referenzen gibt es durch Trennungen, das sind Entfernungsmittel, Symbole, die man zum Distanzschaffen braucht. Das Recht kann sich nicht durch fremde Kräft begründen und durch eigene auch nicht, ohne gleichzeitig zu wanken und zu kippen, nicht ohne Gründe, Grund und Boden unter den Füßen zu verlieren.
Anekdote, nichts als Anekdote. Offensichtlich haben die 90 Minuten Auseinandersetzung mit Lateranverträgen und Staatsgründungen nicht dazu geführt, dass der eine oder andere Jurist, der eine oder ander Rechtswissenschaftler auch nur etwas vom Recht, nur ein Fitzelchen vom Recht mitbekommen hat.
Alles was wir über das Recht erfahren, wissen wir nämlich über Formen, Medien, Techniken: Worte und Bilder, die zumindest eine äußerliche Seite haben und denen darum immer gesagt werden kann, nur äußerlich zu sein. Alles nur Worte und Bilder über das Recht und immer noch nicht drin. Es ist ein bisschen wie im kalten Krieg, wenn die einen Krieger im Westen sagen, die im Osten würden von Recht sprechen, aber kein Recht meinen und die Krieger im Osten sagen, die im Westen würden von Recht reden, aber kein Recht meinen.
Die Anekdote ist eine Anekdote, und doch teilt sie etwas sehr ernstes mit. Man ist nie drin, kommt nie rein, nicht ohne etwas zu bestreiten und bestritten zu werden, nicht ohne umstritten zu sein und nicht am Äußeren haften zu bleiben. Daniel Damler, der seit einigen Jahren über Recht und Bilder forscht, muss sich von Systemtheoretikern vorhalten lassen, nicht zu beachten, dass das Recht sich nur aus eigener Kraft und mit sich selbst begründen zu können, aber Bilder seien dem Recht nicht eigen und gehörten nicht zur Selbstreferenz. Es gibt die Idee, und die könnte auch bei Luhmann schon angelegt sei, die Selbstreferenz habe ein eigenes Medium und ein Bild sei das nicht. So kann man eben auch streiten, in dem man Eigenes verteidigt und Fremdes verdammt.
2.
Es gibt die Geschichte des Liebesbeweises. Beweis mir Deine Liebe! Man bringt Blumen und kann sich sagen lassen, es seien doch nur Blumen. Man kann Liebesbriefe schreiben und sich sagen lassen, das seien doch alles nur Worte über die Liebe. Man kann einen goldenen Ring bringen und sich sagen lassen, sei doch nur materiell. Man kann ein Leben miteinander verbingen und wenn es hochkommt eine zweistellige Anzahl von Kindern miteinander zeugen und sich sagen lassen, es seien alles nur fleischlische Gelüste, Hormone und Körperfunktionen gewesen. Man wird auf das Begehren zurückgestoßen, sowohl das Begehren, den Beweis zu bekommen als auch das Begehren, ihn zu erbringen. Man kann sagen: die Liebe ist ein Begehren. Das kann man auch über das Recht sagen, Aby Warburg ist einer derjenigen, der das unter anderem nahelegt, ich komme später dazu. Cornelia Vismann hat das in ihrem Buch über Akten auch behauptet (und dazu im Kontext einer Interpretation von Franz Kafkas Parabel Vor dem Gesetz auf zwei französische Autoren, nämlich Gilles Deleuze und Felix Guattari verwiesen).
Wenn der Vorschlag von Klaus Röhl, die Unterscheidung zwischen Bilder im Recht und Bildern über das Recht Sinn macht, dann nur durchgehend, sprich: an jedem Detail, jedem Begriff, jedem Element und Merkmal, jedem Grund, jedem Bild bricht dieser Unterschied auf. Alles, was man liefert, um ins Recht zu kommen, stapelt man über das Recht. Nicht stillt Differenz, nichts stillt die Notwendigkeit, Differenz operationalisieren zu können. Die Unterscheidung macht nur dann sind, wenn sie bis ins Innerste und bis ins Äußerte Sinn macht.
3.
Noch einmal: Röhls Vorschlag macht überhaupt nur dann Sinn, wenn er durchgehend Sinn macht. Und dann gehen die Grenzen des Rechts mitten durch das Recht, noch durch sein 'Innerstes'. Anders gesagt: Der Vorschlag macht Sinn, indem er nichts schließt, nichts schließen und beschließen lässt und in dem er nichts öffnet, nicht öffen lässt. Er ermöglicht nur, Differenz zu operationalisieren, Trennungen mitzumachen, Scheidekünste zu üben, in dem Fall mit zwei Begriffen: intern/ extern, mit zwei Vorstellungen, denen eines Innen und eines Außen. Was im Kino läuft, ist ein Film über das Recht, der ein Film im Recht sein kann: Er kann Streitgegenstand werden, etwa weil an ihm Rechte strittig werden: Grundrechte, Zivilrechte oder Strafrecht. Pierre Legendre hat einen Film gedreht, das ist ein Film über das Recht und ein Film im Recht, denn dieser Film ist Teil von Legendres Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, nicht anders als die Bücher die er schreibt und nicht anders als die Bücher wird er im Unterricht zu Ausbildung von Juristen gezeigt. Der Vorschlag, den Röhl macht, der ist lächerlich, aber auch komisch und witzig. Und wäre er nicht zu bestreiten, wäre nicht etwas dran, was abgewiesen und zurückgewiesen werden muss und nicht gleichzeitg etwas dran, auf das man sich einlassen muss, weil es ein Problem mit sich bringt, das man nicht einfach wegerklären sollte, dann hätte ich Klaus Röhl gar nicht erwähnt.
Das Problem, dass der Vorschlag mitbringt ist grundlegend: An jedem Detail muss das Recht seine Grenzen finden, weil es diese Grenzen nicht hat, nicht so, wie man im Tresor etwas hat. Hätte das Recht diese Grenzen, müsste man sie nicht mehr finden, nicht mehr formulieren, nicht mehr um- und reformulieren, müsste sich nicht wiederholen und nichts anderes versuchen. Das Recht, so schlage ich vor: ist nicht beständig, es ist unbeständig. Es muss nicht unbedingt stabilisieren, muss keine Verhaltenserwartungen, muss gar nichts stabilisieren, kann auch destabilisieren. Wenn es nie beständig war, dann muss das Recht seine regungen und Bewegungen nicht beibehalten, es kann alles an der Regung ändern. Es muss nicht leben, nicht wie das Leben funktionieren, muss nicht etwas sein, was seit 2500 sich autopoietisch so reproduziert, wie die Hunde, die Karnickel oder Tiere, die auf einer roten Liste stehen und bei denen man sich sorgt, dass sie aussterben. Es kann sein, dass das Recht gar nicht lebt, das die Theorie der Autopoiesis falsch ist. Aby Warburg etwa geht von einem anderen Begriff als dem an biologischen Theorien des Lebens entwickelten Begriff der Autopoiesis aus. Nach Warburg lebt die Antike nicht, lebt also auch das römische Recht nicht im gegenwärtigen Recht. Warburg spricht vom Nachleben, das ist etwas, was auch in dem Sinne nach dem Leben liegt, wie es im Tod liegt. Nicht alle gehen davon aus, dass Recht autonom und nur autonom, rein und nur rein ist. Das kommt im Alltag vor, der Alltag im Recht. Es gibt Literatur im Recht und Recht in der Literatur, Kunst hier und da, Recht da und hier: Wenn es Systemreferenzen gibt, sind sie austauschbar und ersetzbar, übersetzbar. Im Hinblick auf die bekannte 'grenzpolizeiliche Befangenheit' nationaler Wissenschaften, die sich darum sorgen, dass etwas Fremdes eindringt halten wir das systemtheoretische Vokabular eher für einen Fluch als ein Segen. Die Nachteile überwiegen.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Anfängerübung
Zum Anfang einer Forschung zu den Grundlagen des Rechts schlagen wir darauf vor, auf eine Vorstellung nicht zu beharren, sogar es einmal ohne sie zu versuchen, auf sie also zu verzichten: nämlich dass die Welt, die Wirklichkeit, das Universum oder das Sein einen hierarchischen und stabilen Aufbau hätte.
Wir schlagen vor, auf die Vorstellung der Hierarchie und sogar die die Heterarchie am Anfang nicht zu beharren, auf die sogar am Anfang zu verzichten, eventuell sogar von Anfang an. Ob etwas an sich, eigentlich oder ursprünglich über dem anderen oder darunter stehe, ob es vor oder nachher auftauche, ob es daneben, auf einer Ebene oder einer anderen Ebene auftauche, ob es drinnen oder draußen sei, auf diese Vorstellung soll am Anfang nicht beharrt werden, mehr noch: es soll am Anfang darauf verzichtet werden. Und auf die Vorstellung, dass etwas eigentlich beständig sei, auch darauf soll verzichtet werden. Dass es gründlichere und weniger gründliche Dinge gäbe, dass die einen Aussagen immer und überall, die andere nur an manchen Orten und manchmal gelten würden, dass es eine Hierarchie und einen Gerüst gäbe, nachdem man den Bestand der räumlich und zeitlichen Geltung einer Aussage bemessen könne: Auf dieser Vorstellung soll man am Anfang nicht beharren, auf sie sogar verzichten.
Wir versuchen, Grundlagenforschung als Grenzwissenschaft zu betreiben. Wir versuchen, die Grundlagen selbst als Grenzen zu verstehen. Das tun wir, in dem technisch denken: Grund ist, was begründet wird und so als Grund effektiv ist. Und um zu begründen und Gründe effektiv sein zu lassen, braucht man juristisch und in der Rechtswissenschaft Operationen, die Differenz operationalisieren, das heißt einen wiederholten Umgang mit Differenz ermöglichen sollen. Um zu begründen und Gründe effektiv sein zu lassen, muss man unterscheiden können, man muss (ab-)schichten können (also zum Beispiel Reihenfolgen beachten oder das eine auf das andere stellen können) und man muss mustern können, d.h. auf komplexe Weise wie etwa mit der Zentralperspektive, der Gesichtserkennung oder statistischen Verfahren und Gestaltungstechniken Wahrnehmbarkeiten einrichten und nutzen können.
Scheiden, Schichten und Mustern: Man kann die Kulturtechniken, mit denen Recht reproduziert wird, mit diesen drei abstrakten Begriffen umfassend beschreiben. Carl Schmitt hat zum Begriff des Nomos (der teilweise als Gesetz, teilweise als Normativität übersetzt wird) behauptet, man könne den Nomos über drei Vorgänge beschreiben: nehmen, teilen, weiden. Nicht deswegen sage ich, dass man die Kulturtechniken des Rechts über das Scheiden, Schichten und Mustern beschreiben kann. Ich will aber durchaus daraauf aufmerksam machen, dass es nicht völlig abwegig ist, mit ungewohnten Abstraktionen die Grundlagen des Rechts zu beschreiben. Wer das dann nicht mehr als Rechtswissenschaft, sondern als Kulturwissenschaft verstehen will, der soll das tun, wird sich aber mit mir auseinandersetzen müssen, falls wir aufeinanderstoßen. Ich übe, zu boxen.
Begründen heißt teilweise argumentieren, aber nicht nur. Man kann Differenz auch anders operationalisieren. Man kann ohne Worte und Begriffe einen Zaun ziehen, oder aber, das Beispiel findet sich unter anderem bei Cornelia Vismann, mit einem Ochsen und einer Kuh eine Furche in einen Acker ziehen und ohne weitere Argumente Rom gründen. Man kann das tun, wie die, die wir Juristen nennen, aber auch so, wie die, die wir Terroristen nennen. Es können aus den einen andere werden, nicht unbedingt, weil sie ihr Verhalten, sondern wir unseren Standpunkt ändern. Die wuseligen Reichsbürger machen auf etwas auferksam: Der Anfang der Legalität liegt am Ende der Illegalität.
Ich spreche von Operationen, nicht von Argumenten und nicht von Kommunikation, nicht von Handlungen. Ich brauche einen abstrakten, fremdartigen Begriff, weil ich einen Begriff brauche, der sich auf die Möglichkeit bezieht, eine Grenze einrichten zu können und der insoweit am besten nur teilweise verstanden, teilweise anschaulich, teilweise vertraut, teilweise begriffen ist. Sobald ich merke, dass die Teilhmerinnen und Teilnehmer der Lerhveranstaltung diesen Begriff vollständig begriffen hätten, er ihnen muttersprachlich oder vom Vater her schon vertraut wäre, diesem Begriff würden sie sicher vertrauen, stünde ich vor einem Dilemma und müsste eventuell ein anders Wort wählen, eines, das eigenes und fremdes mitragen kann und Grenzbegriff bleibt.
Soweit Operationen etwas kommunizieren, kann das ohne Sprache, sogar ohne Information passieren: krachend, rauschend. Es geht sogar ohne Kommunikation, ein Schuss, eine Bombe, eine Betonmauer operationalisieren auch Differenz. Dass der Krach, das Rauschen oder das Stumme der Sprache und der Kommunikation vorausgehe, dass sie in dem Sinne ursprünglicher oder weitere Begriffe, gar allgemeiner Begriffe seien, auf diese Vorstellung soll verzichtet werden. Nicht aber auf die Vorstellung, Differenz zu operationalisieren und auf die Vorstellung, dass das ein technischer, artifizieller, künstlicher oder kunstvoller Vorgang ist, einer, der sogar in und mit der Natur vorkommt. soweit das Recht menschlich ist, halten wir den Menschen von Natur aus für phantasiebegabt und technisch begabt; sogar die Natur halten wir von Natut aus für phantasiebegabt und technisch begabt. Die Natur geht der Kultur nämlich mangels Hierarchie und mangels Beständigkeit nicht voraus, wo sie erscheint, erscheint ihr anderes. Der Tod geht nicht dem Leben voraus, das Leben nicht dem Tod. Dass das Leben erst nicht existiert hätte, nach großer Zeit aber entstanden wäre: Auf diese Vorstellung soll in der Anfängerübung verzichtet werden. Es soll mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass der Tod und das Leben gleichursprünglich sind und es zwischen beiden keine Hierarchie gibt.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Anfängerübung
Warum gibt es das Recht? In der Anfängerübung, die dazu anstoßen soll und dazu befähigen soll, zu den Grundlagen des Rechts zu forschen, kann man fragen, warum es das Recht gibt und nicht vielmehr kein Recht.
Erfüllt das Recht zum Beispiel eine Funktion, die nur das Recht erfüllen kann, wird es darum benötigt oder gebraucht, ist es darum unverzichtbar, unaustauschbar, unverwechselbar? Ich widerlege diese Vorstellung nicht, teile sie aber auch nicht und verzichte darauf, den Umstand, dass es Recht gäbe zu begründen und zu begründen, warum es es nicht kein Recht gibt. Warum? Kurz, aber auch unpräzise gesagt war das Recht schon da, bevor man sich diese Frage gestellt hat. Fast genauso kurz, aber präziser gesagt: Die Frage nach dem Recht kursierte schon, bevor man sich selbst die Frage gestellt hat. Sie kursierte schon, bevor man sich selbst, in seiner Sprache, mit seinen eigenen Begriffen, mit seinen eigenen Ideen, seinem eignenen Weltbild und seinen Menschenbild, in seiner eigenen Sprache und mit seinen eigenen Werten und Insitutionen, mit seinen eigenen Angehörigen, mit seinen eigenen Medien und Archiven, seiner eigenen Geschichte und in seiner eigenen Umgebung, seiner eigenen Umwelt diese Frage gestellt hat.
Das Recht gab es schon, bevor man sich selbst diese Frage gestellt hat. Dieser Satz ist kurz, man kann sagen, dass er etwas unpräzise ist, und dass die Formulierung, dass die Frage nach dem Recht schon kursierte, bevor man sich selber mit allen gegenwärtigen Eigenheiten diese Frage stellte, schon kursierte. Man kann aber auch sagen, dass die Behauptung, das Recht sei schon da gewesen, bevor man sich diese Frage stellte, hohl sei. Nicht ganz von der Hand zu weisen ist das. Aber, so unterstelle ich: alle längeren Ausführungen, alle gründlicheren Bergündungen dafür, dass es Recht gäbe, behalten diesen Mangel. Nichts wird den Mangel füllen, nichts wird die Eröffnung, die eine Frage und diese Frage macht, verschließen oder versiegeln.
2.
Dafür, dass es das Recht geben soll, gibt es keine Gründe. Man kann das deutlicher, radikaler, frecher sagen: Es gibt an sich gar kein Recht. Die Existenweise des Rechts ist es, nicht gegeben zu sein, sondern gegeben werden zu müssen, mit Gaben eingerichtet und wahrnehmbar gemacht werden zu müssen. Das Recht schuldet und s gar nichts, wir ihm alles. Ob es Recht gab oder gibt, das ist umstritten. Recht muss bestritten werden, das ist seine Existenz.
Vor ein paar Jahren ist etwas passiert, eine Anekdote. Die halte ich aber für wichtig. Das Max-Planck-Institut hatte eine Tagung organisiert, für junge Rechtshistoriker um über alternative Forschung zur Rechtsgeschichte zu sprechen, also zum Beispiel über neue Themen, abwegige Themen, über Themen, über die in Deutschland niemand, aber am anderen Ende der Welt doch jemand forschen würde. Ich sollte dort über Forschung in Weimar berichten, von den Abwegen um's Eck. Dort am Lehrstuhl für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken an einer Fakultät für Medien, also außerhalb juristischer Fakultäten und Fachbereiche, forschten wir u.a. zu Recht und Bild. Es kam zu den erwartbaren Diskussionen, etwa dem Einwand, das Recht sei aber eine Textwissenschaft und selbst wenn einmal Bilder ins Recht eindringen würden, müssten sie in Worte, Begriffe und Sprache übersetzt werden - und dabei durch etwas anders als Bilder ersetzt werden. Die Vorstellung vom Eindringen kursierte natürlich, wie so oft Bilder bei deutschen und protetantischen Rechtswissenschaftlern so erscheinen, als seien das Flüchtlinge, die aus dem Osten über das Mittelmeer kämen und ins sauber sprachlich organisierte deutsche Recht eindringen würden; sie seien flüchtiger, heißt es oft, nicht so stabil, zuverlässig und eindeutig wie deutsche Begriffe, seien überhaupt nicht deutsch, sondern allenfalls fremdsprachig oder würden über keine Sprache verfügen.
Von der Spitze des Institutes wurde die Idee einer Spitze der Rechtswissenschaft ins Spiel gebracht, auch das ist erwartbar und in gewisser Hinsicht die Aufgabe von Spitzen, nämlich Spitzen zu reproduzieren. Da hieße es, es gäbe zwar Bilder, aber letzlich und schließlich müßten sie sich Worten und Begriffen fügen, an der Spitze gäbe es nur Worte und Sprache, und das seien keine Bilder. Das ist Bilderstreit. Wird man mit der Expertise zum Bilderstreit eingeladen, weiß man, dass es wieder um Bilderstreit gehen wird und man immer wieder, immer wieder die Argumente durchkauen muss, wie etwa Kants Vorstellung, dass Begriffe ohne Anschauung und Anschauung ohne Begriffe nicht funktionieren würden oder aber wie das Argument, dass die Schrift ein Schriftbild hat und selbst schon visuell und graphisch ist - und damit jedem Inhalt äußerlich eine Form. Die französische und die angloamerikanische Rechtswissenschaft hat die Unterscheidung zwischen Wort und Bild nicht ins Zentrum gerückt. In beiden Ländern ist der Begriff des Emblems zentraler. In Deutschland ist das auch bei mir so und bei Vismann war das auch so. Ob wir Randerscheinungen oder Mindermeinungen sind? Für denjenigen, der eine Meinung hat, dürfte es keine Rolle spielen, ob sie minder oder mehr ist. Es ist seltsam, als Alternative irgendwo eingeladen zu sein und als jemand präsentiert zu werden, der nicht normal arbeiten würde. Aber man freut sich ja über jede Einladung und weiß es tapfer zu tragen und höflich zu beweisen, dass man auch normal sein kann.
Das war ein hartes Wochenende. Die Pointe kommt aber erst jetzt. Als wir unsere Koffer aus dem Tagungshaus geschoben haben, kam die Köchin auf mich zu und fragte, was wir eigentlich machen und wer wir sind. Ich sagte, wir seien Rechtshistoriker, wir würden uns mit Rechtsgeschichte beschäftigen. Die Köchin sagte mit ernsten Gesicht, wie aus der Pistole geschossen kam das: Rechtsgeschichte? Es gibt doch keine Rechtsgeschichte. Snobby, versnobt dachte ich, die Köchin wisse eben nicht, dass es auch solche Berufe gäbe. Die sagten aber gleich hinterher: Die Geschichte hat kein Recht. Und dann erzählte sie sehr schnell, sehr klar, sehr scharf die geschichte ihrer Familie und wie sie selber um ihre Erbe betrogen worden sei und nicht ein Jurist, nicht ein gericht ihr habe helfen können. Sie hatte eine fundamentale Unrechtserfahrung gemacht, sprach wie Michael Kohlhaas, nur ohne Gewaltexzess, aber die Rage war durchaus deutlich. Die wußten nicht weniger als ich über das Recht und die Rechtsgeschichte, die wußte mehr. Die hielt die Vorstellung, dass es Recht gibt, im recht wiederum lauter Gründe und für alle Gründe einen Grund, der wiederum Rechtsgrund sei, für einen Witz. Selbst wenn nichts ohne grund ist, selbst wenn es stimmt, was der Satz vom Grund sagt (nihil est sine ratione), dann ist offen, ob das Recht ist, ob das menschlich ist und uns wertvoll, vernünftig, gerecht und ordentlich erscheint.
Man kann von der Köchin, deren Namen ich leider nicht mehr erfragt habe (Schande über mich, es ging alles so schnell, sie rauschte gleich wieder ab) soviel lernen wie von Ridely Scotts Alien: Das Recht sitzt auf, aber nur einem kleinen Objekten, der Erde, im übrigen rast es durch das All, durch ein Außen, in dem, wie es auf dem Plakat von Alien heißt, dich niemand schreien hört. Sogar das Medium Luft fehlt, um Schreien und Krach wahrnehmbar zu machen, von Sprache ganz zu schweigen.
Das war einerseits eine Anekdote, aber eine bessere, vor allem kürzere Lehre habe ich selten bekommen. Die Köchin hat in ca. 25 Sekunden erzählt, was vielleicht auch Walter Benjamin im Sinne hatte, als er seine Geschichtsphilosophischen Thesen auf Zetteln notiert hat, nur zu den messianischen Stellen ist sie nicht mehr gekommen.
3.
In der Anfängerübung verzichte ich auf die Vorstellung, ob und wie es für Recht einen Grund gibt, der dasjenige wäre, was die Philosophie prima causa nennt. Ich verzichte auf die Vorstellung einer Erstheit, von etwas, an dem die Unterscheidung zwischen dem, was dem Recht eigen sein und was ihm fremd sein soll, abgesichert oder abgeschlossen werden könnte. Ich verzichte auf die Vorstellung einer Garantie und einer großen, nämlich das ganze Recht überragenden und absichernden Referenz. Ich gehe steht dessen von dem aus, was Maren Lehmann und Peter Plener die Rigidität des Unverbindlichen nennen. Archäologisch gedacht gehe ich davon aus, dass das Recht aufsitzt: anderem Recht, völlig anderem Recht, einem Recht, dass mit dem, was wir uns gegenwärtig unter Recht vorstellen, nichts verbindet - und dem aufsitzt, was überhaupt noch nie in Betracht kam und unter keinen Umständen jemals als Recht in Betracht kommt. Das Recht sitzt insoweit auch einer Rigidität des Unverbindlichen auf. Kurz gesagt: Verbindlichkeit wird geschafft, wird gemacht und hergestellt, weil, gerade weil Unverbindlichkeit vorgeht. Alles das, was Rechtsbegriffe bezeichnen, verteilt sich auf einer Immanenzebene, verläuft auf einer Immanenzebene, verläuft sich auf einer Immanenzebene. Nichts steigt aus dem Kosmos aus, nicht steigt aus dem aus, was auch ohne Recht schon vorkam und ohne Recht vorkommen wird. Nirgendswo öffnet sich ein Türchen zu ewigen Reich des Rechtes. Dass das Recht trotzdem nicht in der Immanenz versackt, dass es trotzdem immer wieder auf eine Art und Weise sich ändert, die den einen erschütternd, den anderen revolutionär, den dritten wie ein Wunder und den vierten wie eine Apokalypse erscheint, dass liegt daran, dass das Recht in Formen und Formeln limitiert ist und darin noch dem aufsitzt, was keine Form ist, was formlos und was informell sein kann.
2.
Keine Antwort stillt den Fragenden. Das Recht gäbe es, weil es die Natur vernünftig wäre, weil wir einen Bund mit Gott und er uns Gesetze gegeben hätte, weil die Leute daran glauben würde, weil es Leute beschließen und Polizisten sowie Soldaten darüber wachen würden, weil die Leute sich daran halten würden, damit es ohne Recht nicht teurer, gefährlicher und schwieriger würde: Keine der Antworten stillt und beruhigt den Fragenden. Man kann an alles und nicht glauben, stiller und ruhiger wird auf der Ebene, die Allgemein und prima cause sein soll nicht, lauter und krachender auch nicht. Darum ist die Frage nach den Gründen des Rechts keine schlechte Frage, sondern eine gute Frage. Fragen die gestellt werden, müssen nämlich beantwortet werden. Rhetorische Fragen darf man mal machen, als Witz oder Spiel, Bluff oder Stärkung am Rande. Sagen wir so: jeder hat 3 rhetorische Fragen offen. Aber dann müssen, auch dann müssen alle Fragen beantwortet werde. Gerade die Fragen, für die es keine Antwort gibt, die müssen beantwortet werden. Gäbe es die Antwort, müsste man sie nicht geben.
Auf eins verzichten wir in der Anfängerübung nicht: auf Unruhe und Unbeständigkeit. Wir werden dazu bald sogar schon uns mit zwei Randgebieten der Rechtswissenschaft beschäftigen, nämlich der Meteorologie (die unter anderem schon bei Thomas Hobbes im Leviathan auftaucht) und der Polarforschung (die im Kontext von Aby Warburgs Rechtswissenschaft auftaucht). Meteorologie und Polarforschung sind die Zweige einer Grundlagenforschung, die sich mit Situationen befassen, die kommen und gehen und immer wieder verkehren, umkehren und wiederkehren und doch prima causa bilden und das Recht garantiert nicht identifizierbar, sondern nur austauschbar machen.
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fabiansteinhauer · 3 months
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Distanzschaffen
1.
Das Forschungsprojekt zu Warburgs Staatstafeln ist im Moment auch ein Lehrprojekt.
In einer Lehrveranstaltung an der Bucerius Law School lehre ich Grundlagenforschung. Grundlagenforschung ist kurz gesagt Forschung im Bereich der Geschichte, Theorie und Philosophie. Möchte man einen gründlichen Eindruck davon haben, was an deutschen Universitäten und Fachbereichen im Bereich der Rechtswissenschaft als Grundlagen gelehrt wird empfehle ich mindestens zwei Bücher: Rechtstheorie, ein Lehrbuch von Thomas Vesting und einen Sammelband von Julian Krüper über Grundlagen des Rechts. Es sollen mindestens zwei Sachen sein, die man liest, um sich von Anfang an daran zu gewöhnen, dass die Dinge unterschiedlich betrachtet werden, schon weil sie unterschiedlich sind. Ambitionierten Studentinnen und Studenten würde ich empfehlen, unbedingt in ausländische und fremdsprachige Literatur oder aber in Lehrbücher einer Zeit zu schauen, von der man glaubt, sie sei weit entfernt und schon vorbei. Auf die eine oder andere Weise sollte man zwar einen Kanon kennen, aber auch von Anfang am eine Fremdheitserfahrung mitmachen, darüber staunen, dass selbst Grundlagen kommen und gehen, naheliegend und fernliegend sein können - und nichts einem abnimmt, dazu selbst eine Position zu entwickeln. Kein Gott, kein Papa und keine Mama, keine Mitgliedschaft in irgendeiner Partei, einem Verein, einer Gemeinde, keine Angehörigkeit, zu keiner Familie, keiner Kultur nimmt einem ab, diese Position zu entwickeln: Die Fähigkeit, zu etwas entweder ja oder nein sagen zu können und dafür die Verantwortung zu übernehmen. Man nicht einfach sagen, man sei Jurist, Mann, Katholik, ein Steinhauer, weiß, deutsch, links, rechts oder mittig, groß oder klein, ganz oder kaputt und darum müsse man so denken, wie man denke, so urteilen, wie man urteile und nur das wissen, was was wisse. Es gibt keine Ausreden, nichts, auf das abschieben ließe, was man denkt, sagt, urteilt und wissen will.
An den Grundlagen gibt es keinen Status keine Garantie. Insofern verstehen wir die Metapher der Grundlage wie einen staubigen Boden, schon Heimatboden, Weg, Straße oder Bürgersteig, erst recht Salonparkett oder Tanzfläche wäre zu viel gesagt für das, was in dem Sinne Grundlagen sind. Gunther Teubner hat einmal einen Text geschrieben unter dem Titel hit the bottom , das kommt von einem Straßenweisheit, die Süchtige teilen. Erst wenn man am Boden sei, beginne die Hilfe. So ein bottom, das kommt der Art und Weise, wie ich Grundlagen verstehe, schon näher.
Wer in diesem Bereich einen Schwerpunkt setzt muss die beiden erwähnten von Thomas Vesting und Julian Krüper (Mit einer Reihe von Autoren) gut kennen.Um sie gut zu kenne muss man sie mehrfach lesen und in seinem eigenen Zettelkasten verarbeiten. Das ist Hausarbeit, nix für Liveveranstaltung und Zoom, Cobra übernehmen sie.
Mein Lehrveranstaltung soll primär lehren, zu forschen und nur insoweit auch Wissen vermitteln. Sie soll lehren, mit den Grenzen des Wissens umzugehen, mit Unwissen und Unsicherheit umzugehen: denn das ist Forschung, man schwimmt oder schwebt, stolpert oder stottert.
2.
Ich verzichte darauf, die Grundlagenforschung als Forschung an oder Suche nach demjenigen zu verstehen, was am Recht ursprünglich, der Kern, universal, allgemein oder systematisch wäre. Ich verzichte darauf, die kleinsten Elemente oder die größten Unterscheidungen vorzustellen. Grundlagen verstehe ich nicht als die tiefsten und stabilsten oder die höchsten und idealsten Elemente des Rechts.
Unter Grundlagen verstehe ich im Kontext der Grundlagenforschung (!) Grenzobjekte, sog. boundary objects (Susan Leigh Star). Das sind Objekte, an denen die Rechtswissenschaft oder Juristen ihr Wissen teilen und man auf etwas stößt, das den Juristen entweder nicht eigen, sondern fremd ist, was diesem juristischen Wissen nicht entspricht, vom juristischen Wissen nicht gefasst ist, dieses Wissen negiert, ihm ausweicht, sich ihm entzieht, es anstösst, ihm anstössig ist oder aber diesem Wissen widerspricht. Man gerät ans Außen, ins Außen.
Juristen widersprechen sich doch ohnehin dauernd. Stimmt. Die Grenzen des Recht laufen nämlich mitten durch das Recht. Wenn es für das Recht so etwas gibt, was zentral sein soll, dann ist auch das schon durchsetzt von anderem als Recht. Wären das zum Beispiel Begriff dann sitzen diese Rechtsbegriffe anderem auf; sie auch bestehen aus anderem, sind Übersetzungen, Kreuzungen oder, wie Ino Augsberg sagt: Verfaltungen. Man muss an solchen zentralen Begriffen nichts ändern, ihre Stellung und ihre Form nicht ändern, und sie bezeichnen dann kein Recht, sondern etwas anderes, zum Beispiel Unrecht, aber auch etwas, in dem die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht keine zentrale, keine tragende Rolle spielt. Sind es keine Begriffe, hält man aber Organisationen für zentral, zieht sich mitten durch solche Organisationen, mitten durch Gerichte, Parlamente, Ministerien oder Kanzleien das, was ihnen äußerlich ist und ihnen so eigen wie fremd sein kann. Cornelia Vismann hat das anhand von Akten beschrieben, Bruno Latour anhand des Conseil d' Etat in Paris.
Grenzobjekte liegen auf der Straße, Grenzobjekte tauchen alltäglich auf. Sie mögen im Bereich des Rechts dem einen oder anderen so wirken, wie Wunder im Bereich der Religion oder Revolutionen im Bereich anderer Wissenschaften und der Gesellschaft. Das heißt, dass Juristen an Grenzobjekten zu Nichtjuristen werden können; Rechtswissenschaft kann an Grenzobjekten aufhören, Rechtswissenschaft zu sein. Und anfangen kann beides dort auch.
An Grenzobjekten kommt die Rechtswissenschaft und kommen alle epistemischen Weisen der Juristen, also ihr Wissen, ihr Denken, ihr Glauben, ihr Fühlen, ihr Ahnen an Grenzen. An Grenzobjekten teilt sich das Wissen, es bricht sich oder reißt auf. An Grenzobjekten ist das, was Juristen schreiben, dasjenige, was Friedrich Nietzsche in Also sprach Zarathustra in einem Kapitel über alte und neue Tafel (also zum Beispiel alte und neue Gesetzestafeln oder aber alte und neue Bilder) 'halbgeschrieben' nennt. Referenzen sind an Grenzobjekten Halbreferenzen: es ist unsicher, ob und inwieweit sie dort Selbstreferenz oder Fremdreferenz sind. An Grenzobjekten stimmt etwas nicht, sie haben sogar nur teilweise eine Stimme, etwas anderes an ihnen hat für den Juristen nur Laut, macht ihm nur Krach oder scheint ihm stumm. Über Grenzobjekte haben Juristen teilweise Informationen, gleichzeitig rauschen diese Objekte.
Die Differenz, die Juristen operationalisieren, um mit Differenz umgehen zu können, behält an Grenzobjekten ihre Unruhe, sie bleibt ungestillt, ebenso wie die Operationalisierung selbst. Die Differenzierung geht dort nicht aus und nicht auf.
Metaphorisch gesprochen: An Grenzobjekten ist das Wissen nervös und unruhig, es flimmert wie ein Magen, wenn man entweder Schmetterlinge im Bauch hat, ein langer aufgeschobener und nun unvermeidbarer Zahnarzttermin oder gar die Wahlen in Thüringen anstehen.
Man kann sagen, dass das Wissen der Juristen an Grenzobjekten deutlich mangelhaft ist - muss aber einräumen, dass das kein Nachteil sein muss, sondern auch ein Vorzug sein kann, zumindest resultiert daraus Produktivität, zumindest Antrieb oder Anstoß. Hoffentlich banaler gesagt: An Grenzobjekten müssen sich Juristen bewegen oder stemmen, an Grenzobjekten müssen sie etwas tun, Aufwand betreiben. Grenzobjekte sind alles andere als selbstverständlich. An Grenzobjekten entzündet sich hoffentlich ihre Neugierde, an ihnen wollen sie etwas wissen oder müssen sie etwas wissen wollen. An Grenzobjekten ist die Widerständigkeit und Insistenz des Normativen nicht zu ignorieren. Grenzobjekte haben Juristen nicht im Griff, die wollen sie vielleicht im Griff haben. Sie haben sie nicht im Blick, die huschen vielleicht durch den Blick.
An Grenzobjekten stoßen Juristen nicht ins Leere oder Freie, dort liegt nicht einfach und endlich der Ausgang in Freiheit, Emanzipation und Transzendenz. Das Wissen wendet sich dort, windet sich ohne weiter Qualifikation - und wir unterstellen der Einfachheit halber, dass hinter Grenze ein anderes, vielleicht entgegengekehrtes, vielleicht verkehrtes Wissen liegt.
Seitdem die Gesellschaft ihr Wissen so schön sortiert und die Wissenschaften ihre Grenzpolizisten aufstellen, die darüber wachen, dass nur Recht Recht und Recht nur Recht ist, Politik nur Politik und nur Politik Politik, Kunst nur Kunst und nur Kunst Kunst, Meteorologie nur Meteorologie und nur Meteorologie Meteorologie, Polarforschung nur Polarforschung und Polarforschung Polarforschung ist, ist die Bestimmung von Grenzobjekten einfacher geworden. Seitdem kann man schlicht und fröhlich sagen, dass Rechtswissenschaftler sich an Grenzobjekten das Wissen mit anderen Wissenschaftler teilen müssen, dass sie dort ihre Normen mit anderen Wissenschaftlern teilen müssen, dass sie dort Normen übersetzten müssen, Begriffe übersetzen müssen, Bilder, Objekte und überhaupt alles mögliche übersetzen müssen. Seitdem kann man einfach sagen, dass Juristen dort, an den Grenzobjekten, ihr Wissen teilen und übertragen müssen, was schön gesagt ist, weil es so klingt, als sei dieses Wissen eigentlich ganz und müsste jetzt nur wie ein Kuchen, den man teilen und doch ganz haben kann, übergeben.
2.
Juristen sagen zu allem in der Welt etwas. Sie sagen dazu, was der Mensch ist, wann er anfängt und aufhört, wann er lebt und stirbt, wie Männer und Frauen sich unterscheiden sollen, was ein Kind ist und was ein Tier ist, was biologisch angebauter Weizen sein soll, was ein Verkehrsunfall oder eine Ehe sein soll, was ein Unternehmen oder eine Gesellschaft sein soll, was Kunst oder Religion sein soll. Sie pusten ihr Wissen über alles und jeden und beschichten und belegen alles und jeden damit. Fast jeder hat einen Pass, die anderen müssen sich sagen lassen, sie hätten keinen. Kaum versieht sich das Neugeborene, wird es irgendwo zu einen Angehörigen oder Mitglied, durch welchen Rechtsakt und in welcher Rechtsform auch immer. Und den Rest der Welt qualifizieren Juristen ebenfalls mit, sogar zu der Frage, ab wann ein Himmelskörper ein Planet sein soll, gibt es Verträge und Satzungen, Beschlüsse und Entscheidungen. Man überzieht auch das astronomische Wissen mit Rechtsform.
In dem Augenblick, wo andere Wissenschaftler aber etwas über das Recht sagen, wenn also ein Rechtswisenschaftler nicht sagt, was ein Bild sein soll, sondern ein Bildwissenschaftler wie Aby Warburg sagt, was Recht sein soll, schaltet eine große Anzahl von Rechtswissenschaftler um: Der sei ja gar kein Rechtswissenschaftler und könne gar nicht sagen, was Recht sei. Am besten nimmt man das mit Komik, ernst nehmen soll man es nicht. Nicht in meinen Lehrveranstaltung zur Grundlagenforschung.
3.
Eine der Autoritäten zu Bild- und Rechtswissenschaft in Deutschland schreibt in einem Buch über Pictorial Law: Writing creates distances. Die Passage ist typisch. Der Autor zitiert dort nämlich berühmte Medienwissenschaftler. An anderen Stellen zitiert er berühmte Bildwissenschaftler. Aber eins ist seltsam. Wenn Juristen Juristen zitieren, dann taucht im Fußnotenapparat früher oder später "a.A." auf, eine Ausscheidung. Früher oder später taucht auf, dass Juristen immer unterschiedlicher Meinung sind. Kein Wunder, Juristen sind dafür da, Unterschiede zu bearbeiten, sie sind für Unterschiede und Auseinandersetzungen zuständig.
Schlechte Grundlagenforschung, die oft als interdisziplinär beschrieben wird, erkennt man daran, dass die Autoren andere Wissenschaftler so zitieren, als sei deren Bereich unumstritten. Wenn Juristen Bildwissenschaftler so zitieren, als wüßten Bildwissenschaftler mehr und sicherer, unbestrittener und widerspruchsloser Bescheid über Bilder und als kämen sie widerspruchslos und ohne Streit der Wahrheit des Bildes näher als Rechtswissenschaftler, dann handelt es sich um schlechte Grundlagenforschung. Das ist nämlich ein billiger und durchschaubarer Trick. Vielleicht behaupten deswegen einige Rechtswissenschaftler, Rechtswissenschaft sei keine Bildwissenschaft, nämlich damit sie im nächsten Zug behaupten können, Bildwissenschaftler würden nicht wie Rechtswissenschaftler darüber streiten, was ein Bild sein soll.
Als würde das Bild an einer Stelle aufhören, normativ zu sein, aufhören, ein Effekt von Kulturtechniken und operativer Ontologie zu sein - und ab da würde es natürlich wie ein unberührte Blumenwiese oder ein völlig unumstrittener und von allen geliebter Hundewelpe oder ein von allen gehasster halbflüssiger Kuhfladen. Die oben in dem abgebildeten Text zitierten berühmten Autoren sind in der Medienwissenschaft umstritten. Walter Ong und Jack Goody sind umstritten: dem einen, Ong, wird ein verkappter Hegelianismus vorgeworfen (er schreibt von der Erweiterung des Geistes durch die Schrift) , der andere, Jack Goody, zaudert in seinen Schreiben ohnehin schon deutlich, hadert mit sich selbst und entwickelt darauf eine wunderbare Kritik an etwas, was er eine große Trennung nennt (dazu später mehr).
Writing creates distance: Das ist umstritten. Vor allem zitiert man nicht einfach. Man zeigt nicht einfach Sätze, man muss schon sagen, was man dann unter writing versteht und unter creating distance. Ist writing Graphik, ist also auch Choreographie und Photographie writing? Schafft man eine Distanz auch dann, wenn man eine Distanz kleiner macht, als sie vorher war? Oder nur dann, wenn man sie größer macht, als sie vorher war? Oder schöpft man die Distanz aus dem Nichts, ist das also eine reine Erfindung, der in der Welt sonst gar nichts entspricht, ist Distanz pure Phantasie, pure Fiktion oder weltfremde Dogmatik?
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fabiansteinhauer · 3 months
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Haufenweise
Die Literatur zur Bild- und Rechtswissenschaft ist nicht rar und knapp, es gibt haufenweise Literatur zur Bild- und Rechtswissenschaft. Es entspricht einer bedingt gültigen und relativ überzeugenen Diskursregel, sich als origineller Autor zu geben und zu behaupten, man schreibe etwas, weil dazu noch nichts geschrieben wäre. Seit 1895, seit Hugo Keyssners 'Das Recht am eigenen Bild', folgen die Mehrzahl der deutschen Rechtswissenschafter dieser Regel und behaupten, sie würden überhaupt erst damit anfangen, mit einer Bild- und Rechtswissenschaft. Hugo Keyssner schreibt damals über das Recht eines sog. Urbildes an seinem Bildnis und sich mit dem ius imaginum nicht auseinander, sagt gar nichts dazu, statt dessen behauptet er, Juristen hätten noch nie darüber nachgedacht. Er prägt den Begriff des eigenen Bildes, und insofern steckt im Begriff des eigenen Bildes schon eine Unterschlagung.
Unter anderem das Werk von Marta Madero und das von Pierre Legendre werden in der jüngeren Literatur regelmäßig übergangen, also ausgerechnet die Werke der zwei, die international als Rechtswissenschaftlerin und Rechtswissenschaftler anerkannt sind. Dass man anderen Wissenschaftler abspricht, Rechtswissenschaft zu betreiben, ist leicht, auch wenn es seltsam ist, darauf zu beharren, dass nur spezifisch qualifizierte Juristen qualifiziert über das Recht, seine Techniken, seine Ressourcen und Assoziationen sprechen könnten. Es ist leicht, aber auch faul, zu sagen, dass Kantorowicz' Auseinandersetzung mit der politischen Theologie keine Rechtsgeschichte, sondern Geschichte politischer Theologie sei. Das ist leicht und faul, weil man aufhört darüber etwas zu sagen, was politische Theologie vom Recht und für das Recht übersetzt und was Recht von und für die politische Theologie übersetzt. Es ist ebenso leicht und ebenso faul, zu Horst Bredekamps Bücher über die Kunst als Medium sozialer Konflikte, über den Leviathan, über den schwimmenden Souverän oder über den Bildakt als Kunstgeschichte und damit nicht mehr als Rechtswissenschaft zu klassifizieren, weil das eine nicht andere sei und das eine nicht ins andere übersetzbar sei. Die Theorie der Ausdifferenzierung und die Theorie der Selbstreferenz, die Theorien von Anschlussfähigkeit, Autopoiesis und Autonomie mögen einmal anspruchsvoll entworfen worden sein, im Alltag der Wissenschaften tauchen sie als Fluch auf: Als Ausreden für entweder einfallslose ode untalentierte oder schlicht faule Wissenschaftler, die tun, was sie tun, um eine Ausrede dafür zu haben, das man etwas anderes nicht tut. So sehr ich Luhmann bewundere: Den Erfolg der Worte Anschlussfähigkeit und Ausdifferenzierung kann ich ihm nicht verzeihen. Da hat er Idioten Munition geliefert.
Und so hält sich auf ärgerliche Weise das Gerücht, Rechtswissenschaft sei keine Bildwissenschaft, es gäbe über die Beziehung zwischen Recht und Bild bisher kaum Literatur. Man braucht Kinder, sie sagen, dass der Kaiser nackt ist. Die deutsche Rechtswissenschaft braucht immer wieder so ein Kind, das laut sagt, dass sie sich mit einer Reihe von Thesen über das Verhältnis zwischen Bildern und Worten und über das Verhältnis zwischen Bild- und Rechtswissenschaft nackt und lächerlich macht. Es sind nicht nur die haltlosen Thesen über die Grenzen des Rechts und des Bildes, die lächerlich sind. Es sind auch die Thesen, dass Bilder emotionaler, wichtiger, schneller, wirksamer, mächtiger als Worte und Begriffe seien, die lächerlich sind. Die Generalisierung ist lächerlich. Die Verallgemeinerungen, die Behauptungen, dass bestimmte Qualifikationen von Bildern oder von Worten systematisch zu denken wären, das ist lächerlich. Der Figur, dass ein Bild mehr sagt als tausend Worte, das ist lächerlich. Das Argument, dass Bilder demjenigen ähnlich seien, was sie bezeichnen würden, während Worte und Begriff keine Ähnlichkeit zu dem aufweisen würden, was sie bezeichnen (das Argument findet man bei Röhl und Boehme-Neßler) muss sich den Gegenargumenten stellen, also unter anderen Nelson Goodmans Theorie der Notation und es Symbols. Man muss etwas dazu sagen, was man mit Ähnlichkeit und mit Bezeichnung meint. Ein A ist zum Beispiel einem A äußert ähnlich. Bildet ein A darum ein A ab? Bilde ich meinen Bruder ab, dem ich ähnlich bin? Bildet das A einen Laut ab? Bezeichnet es einen Laut? Das Wort Auto ist dem Begriff Auto äußert ähnlich. Bildet das Wort also einen Begriff ab? Es gibt endlos Literatur zu diesem Thema. Wenn man sich als Jurist auf Grundlagenforschung einlässt, dann sollte man das richtig tun und nicht in dem Moment, wo es kompliziert wird, seinen Status als Jurist vorschieben um zu sagen, man sei aber nur an der juristischen Seite des Problems interessiert. Wenn man das tut, dann wird Geschichte und Theorie zur Zierleiste, wie in den Texten von Mitabeitern, die, weil sie noch die venia legendi für Rechtsphilosophie wollen, einen Text zum Urheberecht mit einem kurzen Absatz zu Wittgenstein ergänzen und mit ihrem Publikationsverzeichnis dann sagen können, die hätten auch was in Rechtsphilosophie veröffentlicht. Passiert, ist Mist.
Noch einmal scharf gesagt: die Thesen von Röhl und Boehme-Neßler sind haltlos. Es sind die meistzitierten Autoren, kein Wunder, weil beide die ohnehin im Alltag kursierenden plumpen Ideen über den Unterschied von Worten und Bildern akademisch wie mit Mehl verdickt wiedergeben. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, sie schreiben es immer wieder, das was so wahr ist wie Morgenstund hat Gold im Mund oder wie Kräht der Hahn auf dem Mist ändert sich das Wetter oder es bleibt so wie es ist. Andere sagen es ja auch, und schwupps läuft die Zitatenkette weiter. Ein Begriff sagt auch mehr als tausend Worte, darum findet man schon im kleinen Handkommentar mehr als tausend Worte zum Begriff der Menschenwürde, mehr als tausend Worte zum Begriff des Menschen und zu dem dem der Würde, mehr als tausend Worte in Böckenfördes Text über das menschenbild der verfassung zum Menschenbild der verfassung. Sogar mehr als tausend Worte in Büchern zur Geschichte der Schrift und zur Geschichte der Morpheme zu jedem Buchstaben und zu jedem Laut. In Grimms Wörterbuch finden sich schon mehr als tausend Worte zum Buchstaben A. Es gibt mehr aös tausend Worte zum Begriff des Wortes, mehr als tausend Worte zum Begriff des Begriffes. Das einzige, das die Situation rettet, ist Komik. Die Leute retten sich eben in Bilder von Bildern und Worte über Worte, um ihren Ordnungen irgendwie Halt zu geben. Wenige wollen in der Unordnung leben, niemand im Wahnsinn. Und so wir eben gesagt, dass Bikder schneller wirken würden als Worte, aber eine Angabe darüber, wieviel Millisekunden ein Foto von Barbara Klemm schneller sei als Art. 2 Abs. 1 GG liefert man am St. Nimmerleinstag nach. Und was heißt eigentlich schneller? Ist Lektüre so etwas wie ein Ziellauf, fängt Lektüre irgendwann bei null Sekunden an und kommt dann ins Ziel? Ist das wie die Deutsche Bahn und muss die Lektüre oder die Wahrnehmung pünktlich eintreffen? Was ist, wenn lektüre oder Wahrnehmung sich verspätet? Bin ich fertig mit meiner Lektüre von Art 1 I GG? Ist der Artikel jetzt in meinen Kopf? Oder hechelt er noch dem Holbein hinterher, den ich letzte Woche in Städel entdeckt habe und der flugs die Begriffe, Worte und Sätze von Tag davor oder der Stunde davor überholt hat, weil er schneller wahrgenommen werden soll? Ist der schon fertig verarbeitet und sitzt irgendwo auf einer Gehirnbank in Rente, während Art. 1 I GG noch arbeitet? Schon einmal Marin lesen? Schon mal darüber nachgedacht, was er meint, wenn er sagt, das Worte das Bild durchqueren? Schon mal Kant zu Begriff und Anschauung gelesen? Schonmal über Assoziationen, etwa das von Warburg erfundene Wort Ikonologie nachgedacht? Schon mal ein Sekunde an Überlegungen zur Ekphrasis, zur Bildbeschreibung, zum Emblem, zur Rhetorik, zu den Bildbegriffen der frühen Neuzeit, zu Übersetzungen verwendet? Muss man nicht, aber wenn man Expertise zeigen, fachmann und Autorität seinwill, sollte man das. Also schon mal gelesen? Vielleicht nicht, zumindest wird nichts davon zitiert, weder bei Röhl (der absurderweise ausgerechnet im Handbuch für Rhetorik nicht einen kanonischen Text der Rhetorik zitiert und sich nicht darauf einlässt, dafür aber dauernd sich selbst und seine Schüler zitiert). Noch bei Boehme-Neßler.
International anerkannten Autorinnen und Autoren wie Madero oder Legendre, wie Goodrich oder Hayert, wie Marin oder Warburg, wie Kantorowicz oder Wind zu unterschlagen, das hat einerseits Chuzpe, aber vielleicht steckt auch nur piefig miefige Regionalität und Unkenntnis dahinter. Ich verberge es nicht: Mich ärgert, mit welcher Nachlässigkeit die Rindviecher wiederkäuen. Ich mache viele, viele Rechtschreibfehler, das ist auch ziemlich ärgerlich und peinlich, aber wenigstens bricht mit jedem Rechtschreibfehler etwas in der Routine ein, jedes mal kommt etwas Sand ins Getriebe, jedes mal gibt es Flecken auf dem Hemdchen Text und eine Zerknitterung im Anzug Wissenschaft. Die tumben Behauptungen über die Bildfreiheit der Vergangenheit, über die Bilderflut der Postmoderne, über eindringende Bilder, über die Macht der Bilder und die lieben und sorgevollen, machtlosen und machtdistanzierten und nicht an Macht interessierten, sondern immer nur vor Macht schützenden Juristen rattern derweil wie geschmiert durch.
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