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Wenn Sie einen Diesel fahren und Wertverluste und Fahrverbote fürchten, besuchen Sie die Website von Rechtsanwalt Dr. Schweers.
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Dieselbesitzer kämpfen an vielen Fronten
Dieselbesitzer kann ein Fahrverbot treffen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte bereits im Februar 2018 den Weg frei gemacht und entschieden, dass Kommunen Fahrverbote erlassen dürfen, wenn Grenzwerte überschritten werden (BVerwG, Urt. v. 28.02.2018, Az. 7 C 26.16 u. 7 C 30.17, Vorinstanzen: VG Düsseldorf - 7 C 26.16 und VG Stuttgart 7 C 30.17). In Hamburg ist im Mai das erste Fahrverbot erlassen worden. In diesen 37 Städten werden die Grenzwerte überschritten, so dass ebenfalls Fahrverbote drohen: München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Hamburg, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Darmstadt, Ludwigsburg, Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Freiburg im Breisgau, Oberhausen, Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Frankfurt am Main, Solingen, Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Mannheim, Augsburg, Hannover, Ludwigshafen am Rhein, Osnabrück, Halle (Saale), Leonberg, Nürnberg, Gießen, Essen und Regensburg. Fahrverbote sind dabei nicht nur für die Bewohner dieser Städte, sondern auch für Pendler von Bedeutung.
Das Software-Update führt möglicherweise, anders als von den Herstellern behauptet, zu technischen Problemen. Dieselbesitzer berichten von höherem Verbrauch, Verschleiß und Leistungsverlusten. Das spricht dafür, dass das Update die Lebensdauer der Wagen beträchtlich verkürzen wird.
Die Zulassung kann widerrufen werden. Die ersten Behörden drohen Stilllegungen an, wenn das Update nicht aufgespielt wird.
Der Gebrauchtwagenmarkt ist zusammengebrochen. Es ist mit enormen Wertverlusten zu kalkulieren.
Viele offene und kostenträchtige Fragen für Dieselfahrer, für die bei ihrer Kaufentscheidung oft Zuverlässigkeit und Sparsamkeit den Ausschlag gaben.
Aber Dieselbesitzer haben Rechte:
Diesel-Widerrufsjoker
Wurde der Wagen mit einem Kredit finanziert oder geleast, eröffnet der Gesetzgeber einen eleganten Weg: den Widerruf des Leasings bzw. des Autokredits und Autokaufs (Diesel-Widerruf). Der Widerruf führt im Ergebnis dazu, dass die Raten von der Bank erstattet werden müssen und der Wagen abgegeben werden kann. Plusminus, WiSo und Finanztest berichteten. Der Hintergrund in aller Kürze: Jeder Darlehensnehmer hat ein auf zwei Wochen befristetes Widerrufsrecht. Enthält der Vertrag bestimmte formale Fehler, hört diese Frist nicht auf zu laufen und der Widerruf kann noch Jahre nach Vertragsschluss erklärt werden. Da Darlehensvertrag und Kaufvertrag rechtlich betrachtet verbundene Geschäfte sind, löst der Widerruf der Autofinanzierung beide Verträge auf. Verklagt werden muss dabei nur die Bank. Die Bank muss auch anstatt des Herstellers oder Händlers den Wagen zurücknehmen. Im Ergebnis das Gleiche gilt dabei für den Leasingvertrag. Die Verjährung der Ansprüche beginnt erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Widerruf erklärt wird. Den meisten Banken sind diese Formfehler unterlaufen. Hier finden Sie eine Liste der betroffenen Banken.
Diesel-Gewährleistungsrechte
Da die Manipulationen und die daraus folgenden Konsequenzen rechtlich gesehen einen Mangel der Kaufsache darstellen, stehen Käufern Diesel-Gewährleistungsrechte zu, also Nacherfüllung, Rücktritt, Kaufpreisminderung, Schadensersatz. Diese Rechte richten sich gegen den Verkäufer, also den Autohändler. Es lauern Fallstricke: Die Ansprüche verjähren bei Neuwagen zwei Jahre nach Übergabe des Fahrzeuges, bei Gebrauchtwagen i.d.R. ein Jahr nach Übergabe.
Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller kann sich daraus ergeben, dass der Hersteller absichtlich Software manipuliert hat. Insbesondere bei VW ist die Beweislage gut. Ansprüche verjähren hier drei Jahre nach Kenntnis des Käufers von der Arglist, gerechnet zum Schluss des Jahres. Da VW-Mitarbeiter im Jahr 2015 Manipulationen zugegeben haben, droht hier z.B. Verjährung zum 31.12.2018.
Betroffene von Dieselgate (Dieselskandal, Abgasskandal) sollten daran denken, dass der Schaden umso größer ist, je später gehandelt wird. Viele mögen zwar hoffen, dass die Bundesregierung irgendwie für alle sorgt oder dass die Updates das Problem beseitigen. Das ist aber bisher auch nicht der Fall gewesen. Im Gegenteil spricht leider viel dafür, dass sich Industrie und Politik weiter um eine grundlegende Lösung herumdrücken werden. Und: Wer früh handelt, ist besser dran. Die Probleme werden nicht kleiner, je näher der Zeitpunkt rückt, in dem Wertverluste sich real auswirken oder Fahrverbote definitiv ausgesprochen werden.
Kostenlose Erstberatung
Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten an. Sie können auch einfach anrufen oder eine Email senden und Ihre Fragen stellen.
Rechtsanwalt Dr. Schweers Vinetastr. 61, 13189 Berlin [email protected] 030/23477149 (Telefon) 030/69088976 (Fax)
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