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agverleih · 4 years
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Offener Brief unabhängiger deutscher Filmverleiher zur Fördersituation der Filmwirtschaft in der Corona-Krise
Es ist eine gute Nachricht, dass den Kinos in der Corona-Krise von BKM, FFA und den Länderförderern zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden. Diese Gelder sind zum Teil schnell und unbürokratisch geflossen. Ohne diese Förderungen und Billigkeitsleistungen wäre das Überleben vieler Kinos nicht möglich gewesen.
Doch die Hilfe für die Kinos wurde von den Verantwortlichen bei BKM, FFA und Länderförderern nicht zu Ende gedacht. Es fehlt bis heute die Gesamtsicht auf die Filmwirtschaft und Filmkultur und deren Repräsentanten. Der Kulturort Kino ist ein wichtiges Glied der Filmwirtschaft. Verkürzt man aber im Wesentlichen alle Bemühungen auf diesen einen Ort, werden Filmwirtschaft und Filmkultur insgesamt geschädigt. Hierdurch würde letztlich auch der Kulturort Kino, trotz aller gut gemeinten Förderung, in Mitleidenschaft gezogen. Ohne Filme kein Kino.
Bereits in der Vergangenheit lagen die wirtschaftlichen Risiken eines Filmstarts weitgehend auf den Schultern der Verleiher. Wir starten Filme mit hohem finanziellem und persönlichem Engagement. Dieses Risiko hat sich durch die pandemiebedingte Reduzierung der Sitzplätze vervielfacht. Dennoch sind wir in Vorleistung gegangen. Ohne uns hätten insbesondere die Arthousekinos, die im Fokus der Rettungsbemühungen stehen, seit der Wiedereröffnung der Kinos kein attraktives Filmangebot zu bieten.
Wir alle starten diese Filme in dem Bewusstsein, dass in diesen besonderen Zeiten nur noch ein kleiner Teil der Besucherzahlen möglich ist, die vor Corona möglich waren. Dies liegt nicht nur an den Platzbeschränkungen, sondern auch an der Zurückhaltung des Publikums. Massive Umsatzrückgänge sind die Folge, unter denen alle Verleiher, Produzenten und Kinobetreiber zu leiden haben.
Die Filmbranche ist eng verknüpft – weder startet die Wertschöpfung im Kino noch endet sie dort. Dies ist ein fundamentales Problem, auf das wir seit Beginn des Corona-Lockdowns im März immer wieder aufmerksam gemacht haben und das durch eine reine Risikopufferung althergebrachter Verleihförderung nicht gelöst wird. Die Konsequenz, die wir nun am Markt erleben, sind regelmäßige Startverschiebungen auf 2021 und danach oder gar der Verzicht auf Kinostarts zugunsten von Streaming-Angeboten.
In Deutschland wurden für die Bereiche der Kino- und der Produktionsförderung pragmatische Lösungen gefunden und neue Förderinstrumente aufgesetzt. Für den zentralen Bereich des Filmverleihs haben sich FFA und BKM jedoch entgegen unserer Expertise dazu entschieden, nur auf Fördermodelle aus der Zeit vor Corona zurückzugreifen. Eine Mittelaufstockung der alten Modelle ist aber zur Lösung der aktuellen Aufgaben ungeeignet, denn:
–      Das Modell ausschließlich projektbezogener Förderung in Abhängigkeit von oftmals subjektiv geprägten Förderentscheidungen wird den Herausforderungen in der derzeitigen Situation nicht gerecht. Eine übergreifende strukturelle Unterstützung, in Anlehnung an die Förderung der Filmtheater, wäre hier zielführend.
–      Die vorhandenen Förderinstrumente der BKM kommen ausschließlich deutschen Filme zugute, bei der FFA erweitert um deutsche Koproduktionen. Unsere Aufgabe besteht aber darin, die Kinos mit einem attraktiven und vielfältigen Filmprogramm zu versorgen: Kino ist ein Tor zur Welt. Mit ausschließlich deutschen Filmen lässt sich kein attraktives Programm kuratieren. Aus diesem Grund ist die Vergabe von Fördermitteln an die Kinos ja auch nicht an das ausschließliche Abspiel deutscher Filme gebunden.
Wenn Kulturstaatsministerin Monika Grütters, wie vor kurzem auf der Filmkunstmesse Leipzig, die Filme „Systemsprenger“ und „Parasite“ hervorhebt, müssen wir sie daran erinnern, dass die Herausbringung eines Films wie „Parasite“ von deutschen Verleihfördermitteln ausgeschlossen ist. Und wenn FFA-Vorstand Peter Dinges bei der gleichen Veranstaltung zum wiederholten Male die Ansicht äußert, eine erhöhte Förderquote bei der Herausbringung deutscher Filme käme auch der Herausbringung internationaler Filme zugute, muss man diese Aussage mindestens kritisch hinterfragen.
Um der eklatanten Abwärtsspirale schwindender Kinozuschauer, verschobener Filmstarts und reduzierter Verleihbudgets entgegenzuwirken, braucht es Mut und Expertise. Beides hat die bisherige Ausgestaltung des BKM-Programms „Neustart Kultur“ bisher vermissen lassen. Wir wollen nicht akzeptieren, dass die bisher begangenen Fehler erst im Nachhinein evaluiert werden, um dann die nicht mehr reparablen, strukturellen Schäden für die gesamte Kinobranche zu begutachten.
Wir unabhängigen Verleiher wollen starke Filme in die Kinos bringen, um den Stellenwert, den das Kino beim Publikum genießt, weiterhin zu ermöglichen! Wir wollen das Publikum begeistern und dazu bewegen, das Sofa zu verlassen und endlich wieder ins Kino zu gehen! Wir wollen weiterhin Produzenten verlässliche Partner sein und auch in Zukunft neue Projekte mit finanziellem und personellem Engagement ermöglichen!
Wir fordern deshalb dringend Gespräche zur Rettung der Kino- und Verleihbranche, mit dem Ziel, neue und angemessene Modelle zu entwickeln, die es der Filmwirtschaft ermöglicht, diese noch lange nicht ausgestandene Krise zu überleben. Eines dieser Modelle kann konkret die Einführung einer der französischen Referenzförderung entsprechenden Förderung sein, welche das CNC innerhalb weniger Wochen umgesetzt hat und das Anreize für Verleiher schaffte, Filme mit großem Zuschauerpotential auch unter den derzeitigen prekären Bedingungen zu starten. Der Erfolg dieser Notfall-Referenzförderung ließ sich eindrücklich beim Vergleich der aktuellen französischen und deutschen Kino-Besucherzahlen ablesen.
Die 14 Millionen Euro aus dem Paket „Neustart Kultur“, die als Unterstützung für den Verleih Produktionen von Produktionen mit deutscher Beteiligung zugesagt wurden, sind ein erster Schritt. Jedoch ist das ausschließliche Festhalten an den althergebrachten Förderinstrumenten nicht zielführend. Es braucht darüber hinaus zusätzliche Mittel sowie eine Unterstützung in Anlehnung an das erfolgreiche französische Modell. Nur so sind wir Verleiher aktuell überhaupt in der Lage dazu, das immense Risiko von Neustarts einzugehen, und es nicht den internationalen Studios gleichzutun, die viele Filme auf 2021 verschieben.
Es geht darum, schnelle und tatsächlich wirkungsvolle Hilfen bereit zu stellen, die der gesamten Wertschöpfungskette der Branche dienen. Es darf nicht sein, dass aus Mangel an Zeit oder Kenntnis zwar gut gemeinte, aber völlig unzureichende und ineffiziente Maßnahmen umgesetzt werden.
Es ist uns allen bewusst, dass es in einer Demokratie nicht immer einfach ist, schnell die richtigen Lösungen umzusetzen. Aber gerade hier zeigt sich die Stärke und die Fachkenntnis der Verantwortlichen, die bereitgestellten Mittel, auch effektiv einzusetzen und damit die Wiederbelebung der Kinos einzuleiten und die Vielfalt der Kultur zu schützen.
Erstunterzeichner: Alamode Filmdistribution – Fabien Arséguel, Tobias Lehmann Arsenal Filmverleih – Stefan Paul Atlas Film GmbH – Uwe Schwentker barnsteiner-film – Barny Barnsteiner, Britta Wilkening Camino Filmverleih – Thomas Reisser, Marcus Machura Cine Global – Daniel Ó Dochartaigh déjà-vu film UG – Peter Stockhaus, Jutta Meier DCM Film Distribution GmbH – Dario Suter Eksystent Filmverleih – Jakob Kijas farbfilm verleih GmbH – Alexandre Dupont-Geisselmann, Reno Koppe Film Kino Text – Jürgen Lütz Filmpalette Köln oHG – Dirk Steinkühler FILMPERLEN Filmverleih – Claudia Oettrich FOUR GUYS Filmdistribution – D. Utz, M. Schwimmer, M. Rößler, E. Lluca GMfilms – Michael Höfner Grandfilm GmbH – Patrick Horn jip film &verleih – Julia Peters, Jutta Feit Kairos-Filmverleih – Wilfried Arnold Kinostar Filmverleih – Matthias Roesch, Michael Roesch, Kristian Kossow Koch Media GmbH – Moritz Peters Kurzfilm Agentur Hamburg e.V. – Alexandra Gramatke Majestic Filmverleih GmbH – Benjamin Herrmann MFA+ FilmDistribution e.K. – Christian Meinke mindjazz pictures – Holger Recktenwald Neue Visionen Filmverleih GmbH – Torsten Frehse, Sylvia Müller Nordlichter Film – Daniel Karg OFF Kinobetriebs GmbH – Christian Schmalz Pandora Film Medien GmbH – Björn Hoffmann Piffl Medien GmbH – Hans-Christian Boese PRO-FUN MEDIAFilmverleih – Marc Putman Rapid Eye Movies HE – Stephan Holl Prokino Filmverleih GmbH – Stephan Hutter Real Fiction Filmverleih e.K. – Joachim Kühn RENDEZVOUS Filmverleih und Schwarz Weiss Filmverleih – Matthias Keuthen Salzgeber & Co. Medien GmbH – Björn Koll Splendid Film GmbH – Dr. Dirk Schweitzer Tobis Film GmbH - Theo Gringel, Peter Eiff, Timm Oberwelland Weltkino Filmverleih GmbH – Dietmar Güntsche, Michael Kölmel W-Film – Stephan Winkler Wild Bunch Germany – Marc Gabizon, Christoph Liedke X Verleih AG – Leila Hamid, Martin Kochendörfer
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agverleih · 4 years
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European Work in Progress Cologne: Zum dritten Mal vom 5. bis 7. Oktober 2020 - und nicht online...
Die dritte Ausgabe von European Work in Progress Cologne (EWIP) wird vom 05. bis 07. Oktober 2020 im Filmforum während des 30. Film Festival Cologne (1.-8. Okt.) stattfinden.
Seit seinem Launch vor zwei Jahren hat EWIP erste Ausschnitte von Filmen präsentiert, die anschließend im Rahmen renommierter Festivals wie Berlin, Cannes, Locarno oder San Sébastian ihre Premiere gefeiert sowie Distributionspartner gefunden haben.
Ziel von EWIP ist es, dem europäischen Film zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen, indem eine Plattform der Zusammenarbeit für Weltvertriebe, Verleiher, Produzenten, Finanziers als auch andere potentielle Partner entsteht.
Bis zu 30 hochqualitative europäische und internationale Ko-Produktionen mit europäischer Beteiligung im späteren Produktionsstadium werden in Pitches von max. 15 Min. Länge inkl. Filmausschnitten und eines Q&A präsentiert. Dies bietet die Möglichkeit einer genaueren Einschätzung der Projekte zum eigenen Profil. Zusätzlich zu den vielen informellen Gelegenheiten des Networking werden individuelle One-to-One Meetings organisiert.
Eine international zusammengesetzte Jury wird Preise in Höhe von etwa 30.000 € vergeben. Die Preisverleihung erfolgt am Abend des 06. Oktobers.
European Work in Progress Cologne wird maßgeblich unterstützt von der Film- und Medienstiftung NRW und organisiert in Kooperation mit der AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher. Verschiedene Paneldiskussionen in Kooperation mit den Creative Europe Desks Deutschland sowie anderen Branchenpartnern werden das diesjährige Programm abrunden.
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agverleih · 4 years
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Die Filmwirtschaft braucht einen Stabilitätsfonds: Die Verbände in der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft nehmen Stellung
Kinoschließungen, Drehverbote und rechtliche Unsicherheiten haben die Filmwirtschaft zum Stillstand gebracht. In Modellrechnungen haben die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und ihre Mitgliedsverbände die Folgen eines dreimonatigen Ausfalls kalkuliert. Die langfristigen Umsatzeinbußen der Branche belaufen sich demnach auf zwei Mrd. Euro. 36 Prozent der knapp 80.000 Arbeitsplätze sind gefährdet. Den 6.700 Unternehmen droht eine Insolvenzwelle. Kurzfristig besteht ein Förderbedarf von 563,5 Mio. Euro, um die Krise zu überstehen. Die SPIO und ihre Mitgliedsverbände schlagen daher einen Stabilitätsfonds Filmwirtschaft vor. 
SPIO-Präsident Dr. Thomas Negele: „Die Corona-Krise trifft die Filmbranche von zwei Seiten: Durch die Kinoschließungen ist die wichtigste Auswertungsstufe der Branche weggebrochen. Dazu kommen die Ladenschließungen – dadurch ist der in Deutschland wichtige Home-Entertainment-Markt mit Blue-rays und DVDs eingebrochen. Auf der Produktionsseite sorgen rechtliche Unsicherheiten und Drehverbote für Stillstand an den Filmsets. Trotzdem fallen von den Kinos bis zu den Studios weiter hohe Fixkosten an. 
Der Schutzschild von Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium aus Zuschüssen, Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen ist der richtige Ansatz, um die gesamtwirtschaftlichen Folgen zu dämpfen. Aber viele Betriebe und Beschäftigte der Filmbranche drohen in eine Lücke zwischen diesen Bausteinen zu fallen. 
Die Maßnahmen der Kulturstaatsministerin und die Sofortprogramme der Filmförderungsanstalt und der Länderförderungen sind eine wichtige Unterstützung – aber sie reichen in der derzeitigen Form nicht aus. Die gewaltige Lücke von 563,5 Mio. Euro zeigt: Eine gemeinsame Anstrengung von Kultur- und Wirtschaftspolitik ist gefragt.“ 
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) vertritt die Interessen der deutschen Film- und Videowirtschaft in den Sparten Filmproduktion, Filmverleih, Filmtheater und Audiovisuelle Medien. Als Dachverband von 19 Berufsverbänden repräsentiert sie mehr als 1.100 Mitgliedsfirmen und eine Vielzahl von Einzelpersonen der Filmwirtschaft. Ziel der SPIO ist es, den deutschen Film in seiner Vielfalt, Qualität und internationalen Wahrnehmung zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und Kulturgut zu sichern. 
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agverleih · 4 years
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STABILITÄTSONDS FILM – Ausgestaltung für den Teilbereich Verleih
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Die aktuelle Krise hat massive Auswirkungen auf die gesamte Filmbranche. Die Verwerfungen, die aufgrund der aktuellen Situation im Bereich Verleih entstehen, sind noch nicht absehbar. Kurzfristig betrifft es die Verleiher massiv, deren Kinoauswertungen gestoppt wurden oder gar nicht erst begonnen werden konnten. Mittelfristig steht uns ein mit Starts völlig überfülltes zweites Halbjahr bevor, wobei sich die Situation hier aufgrund eventuell beschränkter Kapazitäten in den Kinos noch zusätzlich verschärft. Und langfristig droht 2021 und 2022 aufgrund abgebrochener oder verschobener Drehs ein Mangel an attraktiven Filmen.
Im Verleihbereich muss daher für ausreichend Liquidität gesorgt werden, um diese kurz-, mittel- und langfristigen Umsatzrückgänge und verlorenen Refinanzierungsmöglichkeiten zu kompensieren. Andernfalls droht hier ein breites strukturelles Versagen. Diesen Ansatz verfolgen bereits die KfW Darlehen, die jedoch vielen Unternehmen in der gesamten Filmbranche aufgrund mangelnder Eigenkapitaldecke und strenger Bonitätskriterien der Hausbanken nicht zur Verfügung stehen.
Neben all den bereits branchenweit diskutierten Erleichterungen (Sperrfristen, Lockerung von Herausbringungsverpflichtungen, Stundungen von Darlehen, etc.) ist es daher von essentieller Wichtigkeit, einen STABILITÄTSFONDS FILM aufzusetzen. Dieser sollte allen Branchenteilnehmer Zugriff ermöglichen, von Produktion über Dienstleister, Verleiher und Weltvertriebe bis hin zu den Kinos.
Um der gesamten Branche die benötigte Liquidität zuzuführen, wird unseren Schätzungen nach ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro benötigt. Damit ist auch klar, dass die benötigten Mittel nur in einer gemeinsamen Anstrengung von FFA, BKM, Länderförderern und BMWi aufgebracht werden können. Für den Verleihbereich sehen wir eine Notwendigkeit von ca. 16,5 Millionen Euro.
Die Ausgestaltung eines solchen Liquiditätsfonds für den Verleihbereich könnte wie folgt aussehen. Die Höhe der Liquiditätshilfen wird in fünf Kategorien unterteilt und richtet sich nach der Anzahl der in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) im Durchschnitt erreichten Kinobesucher. Für im Jahr 2019 gestartete Filme gelten dabei die Besucherzahlen bis einschließlich März 2020.
Kategorie 1:
Bis zu 50.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 45.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Kategorie 2:
Mehr als 50.000 und bis zu 100.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 90.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Kategorie 3:
Mehr als 100.000 und bis zu 200.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 200.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Kategorie 4:
Mehr als 200.000 und bis zu 400.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 400.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Kategorie 5:
Mehr als 400.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 500.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Die Höhe dieser Liquiditätshilfen orientiert sich unter anderen an folgenden Kriterien:
1.     Fixkostenanteil Betriebskosten
2.     Entgangene Umsätze durch den Abbruch aktueller Kinoauswertungen im März, April, Mai
3.     Offene Forderungen aus Filmmieten der bis März ausgewerteten Kinofilme gegenüber
     den Theaterbetreibern
4.     Bereits bezahlte Herausbringungskosten für ab Mitte März, April, Mail geplanter Kino-
     Filmstarts
5.     Unterbrechungskosten für die Synchronisierungen aktueller Kinofilme
Dieses Modell ist bewusst einfach konstruiert, sodass eine Prüfung der Berechtigung und das Handling möglichst schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Daher wird ausschließlich auf Bezugsgrößen verwiesen, die zum Beispiel von Seiten der FFA kurzfristig nachvollzogen werden können, sodass eine aufwändige und langfristige Testierung nicht notwendig ist und schnelles Handeln möglich ist. Die Federführung und Verwaltung dieses Fonds sollte auch bei der FFA liegen.
Im Verleihbereich hängt der Grad der aktuellen Betroffenheit des Verleihs vom Timing seiner Release-Fensters ab, von den mittel- bis langfristigen Folgen der Corona-Krise sind aber alle Verleiher gleichermaßen betroffen. Die von uns oben skizzierten Liquiditätshilfen sollen eine Aufrechterhaltung der bestehenden Verleihinfrastruktur gewährleisten. Wir sind der Überzeugung, dass die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Verleihlandschaft im Interesse der nationalen und internationalen Produzenten und deutschen Kinobetreiber liegt.
Diese Liquiditätshilfen sollten als unverzinsliche und bedingt rückzahlbare Darlehen ausgeschüttet werden. Es sollte möglich sein, mindestens 50% der Darlehen in einen Zuschuss umzuwandeln. Die genauen Rückzahlungsmodalitäten müssen in enger Absprache mit den beteiligten Institutionen kurzfristig zu klären sein. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder von AG Verleih und VdF.
Um diesen Fonds aufzusetzen, braucht es jetzt einen gemeinsamen Kraftakt von FFA, BKM, allen Länderförderungen und BMWi. Andererseits wird in Kauf genommen, dass der gesamten Filmbranche irreparable, strukturelle Schäden entstehen.
Johannes Klingsporn                                     Björn Hoffmann
VdF – Verband der Filmverleihr                      AG Verleih 
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agverleih · 4 years
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Die Filmwirtschaft braucht einen Stabilitätsfonds Stellungnahme der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft
 Kinoschließungen, Drehverbote und rechtliche Unsicherheiten haben die Filmwirtschaft zum Stillstand gebracht. In Modellrechnungen haben die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und ihre Mitgliedsverbände die Folgen eines dreimonatigen Ausfalls kalkuliert. Die langfristigen Umsatzeinbußen der Branche belaufen sich demnach auf zwei Mrd. Euro. 36 Prozent der knapp 80.000 Arbeitsplätze sind gefährdet. Den 6.700 Unternehmen droht eine Insolvenzwelle. Kurzfristig besteht ein Förderbedarf von 563,5 Mio. Euro, um die Krise zu überstehen. Die SPIO und ihre Mitgliedsverbände schlagen daher einen Stabilitätsfonds Filmwirtschaft vor. 
SPIO-Präsident Dr. Thomas Negele: „Die Corona-Krise trifft die Filmbranche von zwei Seiten: Durch die Kinoschließungen ist die wichtigste Auswertungsstufe der Branche weggebrochen. Dazu kommen die Ladenschließungen – dadurch ist der in Deutschland wichtige Home-Entertainment-Markt mit Blue-rays und DVDs eingebrochen. Auf der Produktionsseite sorgen rechtliche Unsicherheiten und Drehverbote für Stillstand an den Filmsets. Trotzdem fallen von den Kinos bis zu den Studios weiter hohe Fixkosten an. 
Der Schutzschild von Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium aus Zuschüssen, Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen ist der richtige Ansatz, um die gesamtwirtschaftlichen Folgen zu dämpfen. Aber viele Betriebe und Beschäftigte der Filmbranche drohen in eine Lücke zwischen diesen Bausteinen zu fallen. 
Die Maßnahmen der Kulturstaatsministerin und die Sofortprogramme der Filmförderungsanstalt und der Länderförderungen sind eine wichtige Unterstützung – aber sie reichen in der derzeitigen Form nicht aus. Die gewaltige Lücke von 563,5 Mio. Euro zeigt: Eine gemeinsame Anstrengung von Kultur- und Wirtschaftspolitik ist gefragt.“ 
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agverleih · 4 years
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Antworten auf Corona: Liquidität garantieren – Ausfallrisiken absichern – Förderung flexibilisieren
PRESSEMITTEILUNG DER SPIO-MITGLIEDSVERBÄNDE
Filmwirtschaft fordert Sofortmaßnahmen 
Berlin, 13. März 2020 
Die globale Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) macht schnelle und effektive Gegenmaßnahmen erforderlich. Die wirkungsvollste Maßnahme, um eine Ausbreitung zu verlangsamen, ist die Einschränkung des öffentlichen Lebens und die Reduktion sozialer Kontakte. Weltweit wurden diese Schritte bereits in mehreren Ländern umgesetzt. Im Ursprungsland China ist die Filmindustrie daraufhin – und damit auch der zweitgrößte Filmmarkt der Welt – in eine tiefe Krise gestürzt. 
Die Filmwirtschaft ist von der rasanten Entwicklung besonders betroffen. Der Grund: Die Folgen treffen alle Branchenteile. Die Reaktion der Branche in Deutschland erfolgte schnell: Kinos haben zusätzliche Schutzmaßnahmen umgesetzt, geplante Filmstarts und Dreharbeiten wurden verschoben oder unterbrochen. Ziel der operativen Reaktionen ist es zuallererst ein Höchstmaß an Schutz der Beschäftigten und Zuschauer*innen zu gewährleisten und die Auswirkungen auf die Filmwirtschaft einzudämmen. 
Damit hat die Filmwirtschaft früh Verantwortung übernommen und dazu beigetragen, dass allen berechtigten Bedenken angemessen Rechnung getragen wird. Doch die Wucht und die täglich zunehmende Dynamik der aktuellen Ereignisse übertreffen alle bisherigen Erfahrungen. Sie erfordern eine Antwort der Politik. 
Die konkreten Auswirkungen in der Filmbranche 
Wenn das soziale Leben zum Erliegen kommt, trifft dies die Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft in besonderem Maße. Kinos sind soziale Orte, die sich durch das gemeinsame Filmerlebnis auszeichnen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in den Kinos deshalb besonders unmittelbar spürbar. In einer von mittelständischen Betrieben geprägten Branche sind Einbußen durch Besucherrückgänge oder Schließungen für viele Unternehmen existenzbedrohend. Auch über Generationen geführte Familienbetriebe stehen hier vor einer bisher unbekannten Herausforderung. Erste Schätzungen gehen bei einer weiteren Verschärfung der Lage von Schäden für die Kinos von bis zu 17 Millionen Euro pro Woche aus. 
Diese Auswirkungen schlagen auch auf die Verleihunternehmen durch. Denn: Der Kinostart ist der wichtigste Tag der Filmauswertung. Marketingkampagnen und Programmplanung sind auf dieses Ereignis zugeschnitten. Schon eine Verschiebung dieses Termins zieht hohe Verluste nach sich. Eine Absage reißt Lücken in Programm und Finanzen, die von vielen Firmen nicht aus der Substanz geschlossen werden können. 
Hinzu kommt die Rolle der Verleihfirmen als wichtige Risikoinvestoren der Filmbranche. Mit Minimumgarantien und hohen Herausbringungskosten tragen sie maßgeblich zur Finanzierung von Filmen bei. Diesen hohen Investitionen stehen plötzlich keinerlei Rückflüsse gegenüber. Nur die wenigsten Firmen sind in der Lage, einen solchen Ausfall aufzufangen. 
Auch Produktionsunternehmen und die filmtechnischen Betriebe spüren schon heute die volle Wucht der Pandemie-Folgen. Auch hier sorgen ausbleibende Auswertungserlöse dafür, dass Investitionen nicht zurückgedeckt werden können und die Finanzierungs- und Ausfallrisiken voll durchschlagen. 
Hinzu kommen Einschränkungen bei der Produktionstätigkeit: Die Filmbranche ist international vernetzt und arbeitsteilig organisiert. Heute erleben wir, wie verletzlich sie dadurch ist. Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und die Abriegelung von ganzen Gegenden in Europa zwingt nationale Produktionen und internationale Koproduktionen zu Verschiebungen oder sogar zum Abbruch. Aktuell wird die Fertigstellung von Filmen, die sich in der Herstellung befinden, verhindert. Die Maßnahmen treffen die Branche zudem zu einem Zeitpunkt, an dem die Produktionstätigkeit gewöhnlich Fahrt aufnimmt. Statt Dreharbeiten drohen in diesem Frühjahr unabsehbare Risiken. 
Die zu erwartenden Honorarausfälle für freischaffende Autor*innen, Regisseur*innen, Schauspieler*innen und alle am Film beteiligten freischaffenden Gewerke bedrohen unmittelbar die berufliche Existenz der Betroffenen. 
Die Folgeschäden durch das Coronavirus können heute noch nicht beziffert werden. Aber klar ist: Alle Bereiche der Filmwirtschaft werden hart getroffen. 
Branchensolidarität gefragt 
Diese knappe Übersicht zeigt bereits, dass dieser Herausforderung nur gemeinsam begegnet werden kann. Hier ist eine gemeinsame Anstrengung von Politik und Branche gefragt. Der Branche ist ihre Eigenverantwortung bewusst. Durch die rasche Reaktion wurde diese bereits auch in dieser Situation unter Beweis gestellt. Die Suche nach gemeinsamen Lösungen wird daher auch weiterhin durch intensive Konsultationen und Absprachen fortgesetzt. 
Als zentrale Brancheninstitution ist die Filmförderungsanstalt (FFA) aufgerufen, dieser Ausnahmesituation gerecht zu werden. Es bedarf jetzt zügiger und umfassender Ausnahmeregelungen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst gering zu halten. 
Nur die FFA hat die notwendige Strahlkraft, durch entschiedene Schritte ein Signal an alle anderen Förderinstitutionen zu senden. Auch die Einrichtungen von Bund und Ländern sollten hier (befristete) Ausnahmeregelungen gewähren, die bedrohten Unternehmen unter die Arme greift. 
Nur der Schulterschluss zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Bundeswirtschaftsministeriums, den Ländern und der Filmwirtschaft wird zu branchengerechten Lösungen führen. 
Politik muss jetzt handeln: Sofortmaßnahmenkatalog 
Diese außergewöhnliche Situation kann von der Branche nicht allein gestemmt werden. Daher sind jetzt auch entschiedene Antworten der Politik gefragt: 
Liquiditätsbeihilfen: Kinos, Verleih-, Produktionsunternehmen und filmtechnische Betriebe sind auf kurzfristige und einfache Möglichkeiten angewiesen, Liquidität zu sichern. Hierzu gehören: zinsfreie Überbrückungskredite, Vorziehung der Auszahlung von Förderraten, Bereitstellung von Bürgschaften. 
Das heute vorgestellte Maßnahmenpaket des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums weist in die richtige Richtung. Neben den branchenunabhängigen Maßnahmen der KfW sollte ein Sofortprogramm für die Kultur- und Kreativwirtschaft aufgelegt werden. Unbürokratisch muss auch eine Stundung von Zahlungsverpflichtungen, wie Steuern und Sozialabgaben, ermöglicht werden. 
Kurzarbeitergeld: Mit vereinfachten Regeln für die Kurzarbeit hat die Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit die Rahmenbedingungen geschaffen, um dieses Instrument auch in der Filmbranche effektiv einzusetzen. Die Bundesregierung muss von dieser Verordnungsermächtigung nun zügig Gebrauch machen und auch Kinos, Verleih-, Produktionsunternehmen vereinfachten und schnellen Zugang zu Kurzarbeit zu ermöglichen. Da der Bedarf bereits jetzt stetig steigt, muss dieser Anspruch auch rückwirkend gelten. 
Ausfallrisikofonds: Alle Firmen der Filmwirtschaft verfügen in der Regel über umfassende Ausfallversicherungen, die aber im Pandemie-Fall nicht greifen. Analog zum europäischen Garantiefonds muss ein Ausfallrisikofonds für die zwischenfinanzierenden Banken eingerichtet werden. Hier müssen auch die Versicherungswirtschaft und die Sender in die Pflicht genommen werden. 
Zudem sollten zur Abfederung von Ausfallrisiken bei kofinanzierten Produktionen Landesbürgschaften ermöglicht werden und bei Auftragsproduktionen auf Bürgschaften verzichtet werden. 
Notfallfonds: Der vom Deutschen Kulturrat geforderte Notfallfonds muss zügig eingerichtet werden, damit Selbständige und Kleinunternehmen nicht unverschuldet vor dem Ruin stehen. 
Flexible Förderkriterien: Öffentliche Fördereinrichtungen brauchen (befristete) Rahmendbedingungen, die nun eine flexible Handhabung von Förderkriterien erlauben. 
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Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) vertritt die Interessen der deutschen Film- und Videowirtschaft in den Sparten Filmproduktion, Filmverleih, Filmtheater und Audiovisuelle Medien. Als Dachverband von 19 Berufsverbänden repräsentiert sie mehr als 1.100 Mitgliedsfirmen und eine Vielzahl von Einzelpersonen der Filmwirtschaft. Ziel der SPIO ist es, den deutschen Film in seiner Vielfalt, Qualität und internationalen Wahrnehmung zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschafts- und Kulturgut zu sichern.
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agverleih · 4 years
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Ehrenpreis der unabhängigen Filmverleiher geht an Georg Kloster
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Georg Kloster (links), Björn Hoffmann (Vorstand AG Verleih) Bild: Joscha Stracke
Ehrenpreis der unabhängigen Filmverleiher geht an Georg Kloster Der Berliner Kinobetreiber Georg Kloster hat am 25. Februar 2020 den Ehrenpreis der unabhängigen Filmverleiher vor dem Hintergrund der 70. Internationalen Filmfestspiele Berlin verliehen bekommen. Mit dem Preis ehr die AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher Personen, die sich ausdrücklich für die Interessen der unabhängigen Filmschaffenden einsetzen. Georg Kloster macht seit über 40 Jahren Filmkunstkino, er begann 1978 mit dem Yorck Kino (zusammen mit Christian Meinke, Manfred Salzgeber und Knut Steenwerth) und leitet heute zusammen mit dem AG-Kino-Vorsitzenden Christian Bräuer die Yorck Kinogruppe. Ihr jüngstes Haus DelphiLUX in Berlin war im letzten Jahr mit dem Spitzenpreis für das beste Jahresprogramm ausgezeichnet worden.
In seiner Laudatio auf Kloster bezeichnete AG-Verleih-Vorstand Björn Hoffmann Kloster, der einen entsprechenden familiären Hintergrund hat, als „Kinogärtner", er hege und pflege die Filme, er bereite den Boden für die Kinokultur und bringe sie zum Blühen.
Der Ehrenpreis der unabhängigen Filmverleiher wurde 2017 von der AG Verleih gestiftet und wird an Personen verliehen, die sich ausdrücklich für die Interessen der unabhängigen Filmschaffenden einsetzen und sich dabei besondere Verdienste erwarben. Im Jahr 2017 wurde Peter Sundarp ausgezeichnet, 2018 Marianne Menze und 2019 Michael Wiedemann. In der AG Verleih sind mehr als 30 unabhängige Filmverleih-Firmen zusammengeschlossen. Unsere Mitgliedsunternehmen zeichnen sich durch eine einzigartige nationale und internationale Programm-Vielfalt aus und repräsentieren künstlerische Qualität und kommerziellen Erfolg.
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agverleih · 4 years
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Offener Brief von AG Verleih und Verband der Filmverleiher zur Produzenten- Forderung nach neuen Erlösverteilungsmodellen
Am 22. Januar 2020 haben Produzentenverband und Produzentenallianz einen offenen Brief an die Staatsministerin Prof. Grütters sowie die politischen Verantwortlichen für Filmförderung der Parteien CDU und SPD versandt.  In diesem Brief fordern die beiden Verbände eine grundlegende Veränderung der Erlösverteilung bei Kinofilmen zugunsten der Produzenten und zulasten der Filmverleiher. Diesem Brief gingen intensive Gespräche unter dem Dach der SPIO voraus, bei denen die Forderung der Produzenten, einen Betrag i.H. ihrer in die Produktion eingebrachten Eigenmittel erstrangig, d.h. bevor der Verleih einen Deckungsbeitrag für seine Leistung erwirtschaften kann, ausgeschüttet zu bekommen, umfassend besprochen wurde. Diese geforderte erstrangige Erlösbeteiligung der Produzenten kommt einem Zwangskorridor gleich, gegen den sich beide Verleihverbände eindeutig ausgesprochen haben. Im Ergebnis würde der Vorschlag der Produzentenverbände zu einer Belohnung der Erfolglosen und zu einem beispiellosen De-Investment in die Herstellung und Vermarktung deutscher Kinofilme führen.
Die Verleiher haben großen Respekt vor der Leistung ihrer Produktionspartner und Verständnis für den Wunsch nach Verbesserung der eigenen wirtschaftlichen Situation. Die Verleiher haben dementsprechend den Wunsch der Produzenten nach Verdopplung ihrer Produzentenhonorare (von € 125.000 auf € 250.000 bei Herstellungskosten von € 5 Mio.) und Erhöhung ihrer Handlungskosten (um 33,3%) unterstützt und im Zuge der FFG-Diskussion Vorschläge entwickelt, wie die Finanzierungs- und Erlössituation der Produzenten verbessert werden kann. Ein Mechanismus aber, der die angespannte Erlössituation der Verleiher grundsätzlich verschlechtert und ihre ökonomische Situation völlig ignoriert, ist weder SPIO-kompatibel noch realistisch – und daher für AG Verleih und VdF indiskutabel.
Bereits bei der letzten FFG-Novelle 2016 gab es konkrete Vorschläge zur Einführung eines Korridors, die aber vom Parlament nicht übernommen worden sind. Für die Ablehnung eines Korridors gab undgibt es viele gute Gründe.
Zwangskorridor – Was ist das überhaupt?
Vorschläge für einen Erlöskorridor knüpfen in der Regel an einer anderen Aufteilung der Filmmiete an. Der durchschnittliche Anteil des Verleihs an den Nettoeinnahmen aus Ticketverkäufen beträgt laut Kinostudie circa 42-44 Prozent; wir nehmen im folgenden Rechenbeispiel 43% an.
Bei einem Umsatz aus dem Verkauf von Kinotickets in Höhe von 232 Euro erhält der Theaterbetreiber im Durchschnitt 57%; gerundet also 132 Euro; den Rest i.H.v. 100 Euro erhält der Verleih als „Filmmiete“ (ohne Berücksichtigung von Mehrwertsteuer und Filmabgabe).
Bei FFA-geförderten Kinofilmen darf der Verleih aus der Filmmiete 65% mit seinen investierten Vorkosten (Minimumgarantie und Herausbringungskosten) verrechnen, bevor dieser Prozentsatz an den Produzenten zur Auszahlung kommt, maximal 35% der Filmmiete stehen dem Verleih zur Deckung seiner Personal-, Overhead- und sonstigen Kosten und, nur im Erfolgsfall, zur Erzielung eines Gewinns zu. In dem offenen Brief der Produzenten hingegen wird der Eindruck erweckt, als wären diese 35 % bereits der Verleihgewinn.
(Auch bei der Auswertung ausländischer Filme in den deutschen Kinos erfolgt die Refinanzierung der Garantiezahlung und der Vorkosten aus dem Produzentenanteil; allerdings ist der Verleihspesensatz bei ausländischen Filmen frei verhandelbar und in der Regel höher.)
Bei einem Erlöskorridor für den Produzenten soll vor der Rückführung der Investitionen des Verleihs und vor Erzielung eines Deckungsbeitrags für dessen Overhead-Kosten ein bestimmter Anteil der Filmmiete vorab an den Hersteller fließen. Der Verleih hätte dann in unserem Beispiel nicht mehr 100 Euro zur Abdeckung seiner Leistungen zur Verfügung, sondern je nach Höhe des Korridors einen niedrigeren Betrag.
Erlös- versus Zwangskorridor
Seit vielen Jahren vereinbaren Verleiher bei Verleihverträgen mit Produzenten Erlöskorridore. Die Bereitschaft zur Vereinbarung eines Korridors hängt unmittelbar mit den geschäftlichen Erwartungen des Verleihs an den Vertragsfilm und seiner Gesamtinvestition zusammen. Je höher das Zuschauerpotenzial eines Films in Relation zu den Verleihinvestitionen, desto eher gelingt es Produzenten, einen Erlöskorridor durchzusetzen. Zumal bei erfolgreichen Filmen, die die Recoupmentstufe erreichen, ein Korridor lediglich eine Vorabzahlung von ohnehin zu zahlenden Erlösanteilen darstellt. Verständlicherweise gelingt es hingegen kaum, für besonders risikoreiche Produktionen oder Filme mit absehbar geringen Zuschauerzahlen Erlöskorridore zu vereinbaren.
Wenn der Erlöskorridor allerdings gesetzlich vorgeschrieben werden soll, greift der Gesetzgeber massiv in die Vertragsfreiheit der Beteiligten ein. In diesem Fall wird der Erlöskorridor zu einem Zwangskorridor, der zusätzliche Zahlungen an den Produzenten auch bei Flops garantieren würde.
Die Verteilung des ökonomischen Risikos
Ökonomisch sind die Folgen eines Korridors einfach ableitbar. Bei einer durchschnittlichen Kinofilmproduktion mit einer Minimumgarantie durch den Verleih ist das eingesetzte Kapital des Verleihs in der Regel deutlich höher als das des Produzenten.
Im Regelfall hat der Produzent am Ende des Herstellungsprozesses eines Kinofilms einen Erlös erzielt. Er kann die geforderten Eigenmittel in Höhe von 5% zum Teil durch Verleihgarantien darstellen und über die Kombination aus Produzentenhonorar und Handlungskosten einen betriebsbezogenen Wertezuwachs (Erlös) erzielen. Zusätzlich kann er seine Mitarbeiter, die bei der Filmherstellung tätig sind, aus dem Budget finanzieren. (Der Produzent verdient demnach an der Produktion und kann zusätzliche Erlöse durch weltweite Auswertungen erzielen).
Auf Verleihseite besteht zu diesem Zeitpunkt ein betriebsbedingter Werterückgang in Höhe der Minimumgarantie. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Filmvermarktung sind Media- und Non- Media-Kosten zu finanzieren. Der Eigenanteil der Verleiher an den Vermarktungskosten liegt bei circa 60-70%, der Rest kann durch Verleihförderungen finanziert werden. Hinzu kommen die allgemeinen Verleihkosten. Hierunter fallen die Gehälter der Mitarbeiter, Büromiete, Kosten der Buchhaltung, der EDV, sowie Kosten für einen externen Vertriebspartner, wie ihn mittelständische Verleiher regelmäßig nutzen. All diese Kosten sind kein Bestandteil der aus dem Produzentenanteil rückführbaren Vorkosten.
Nach dem Ende der Auswertung muss der Verleiher diese betriebsbedingten Werterückgänge ausgleichen. Als Ausgleich stehen ihm nur die Einnahmen aus der Auswertung in Deutschland (ggf. auch Österreich und Schweiz) zur Verfügung. (Der Verleih kann nur einen Deckungsbeitrag erzielen, wenn der Film bestimmte Besucher- und Umsatzzahlen überschreitet). Wenn diese Einnahmen aus der Verwertung nun durch einen Erlöskorridor generell reduziert werden, erhöht sich das ohnehin schon immense Risiko des Verleihs zusätzlich und die Wahrscheinlichkeit, auf Vorkosten oder anteiligen Overheadkosten sitzen zu bleiben, steigt.
Das Hochrisiko-Geschäft des Verleihs rechnet sich im Regelfall nur aufgrund des Portfolio- Gedankens: die meisten Filme spielen ihre Investitionen nicht wieder ein, folglich kann auch der Verleih keinen Deckungsbeitrag für seine eigenen Kosten generieren. Einzig die Tatsache, dass der Verleih, im optimistischen Fall, mit einigen wenigen Filmen positive Deckungsbeiträge erwirtschaftet, führt dazu, dass er seine eigenen Kosten decken und Gewinne in Minimumgarantien für neue Filme investieren kann – die dann wiederum Produzenten Deckungsbeiträge generieren können.
Der Vorschlag der Produzentenverbände
Dieser Vorschlag sieht vor, dass die investierten Eigenmittel von Produktion und Verleih in Relation gesetzt werden und die Aufteilung der Einnahmen auf Basis dieser Relation erfolgen soll. (Oben haben wir allerdings erläutert, dass die Eigenmittel des Produzenten während der Produktionsphase bereits recoupt worden sind; die Kosten des Verleihs und seine Investitionen können aber nur durch Einnahmen aus der Verwertung gedeckt werden.)
Nachfolgend ein vereinfachtes Beispiel mit folgenden Annahmen:
Herstellungsbudget                            5 Mio. Euro
Anteil Eigenmittel Produktion 5%     250.000 Euro
Anteil Verleihgarantie 5%                  250.000 Euro
Herausbringungskosten                     800.000 Euro
Eigenanteil Verleih 65%                     520.000 Euro
Die Eigenkapitalrelation beträgt 250.000 (Produktion) zu 770.000 (Verleih)= 24,5% zu 74,5%.
Für den Verleih führte dieser Vorschlag demnach zu einem Zwangskorridor von 24,5%. Dem Verleih stünden von jedem aus der Auswertung erzielten Euro nur 74 Cent zur Rückführung seiner Vorkosten und seiner Verleihprovision zur Deckung der Overhead-Kosten zur Verfügung. Angesichts von Eigenmittel- Risiken von mehreren Hunderttausend Euro (und oft auch Millionen) sprechen wir von einer massiven Erhöhung des Verleih-Risikos. Im Vergleich zur aktuellen Regelung ist der Vorschlag eine Existenzbedrohung für die unabhängige Verleihszene und wird generell zu einem drastischen Rückgang der Investitionen in die Herstellung und Vermarktung deutscher Kinofilme führen.
Eine „echte Partnerschaft“, wie die Produzenten ihr Modell nennen, sieht anders aus. Vielmehr ist es der Versuch, die schwindenden Finanzierungsmöglichkeiten, vor allem durch reduzierte Beiträge der Fernsehsender, durch Investoren zu kompensieren, deren Investitionen durch Gelder rückgedeckt werden sollen, die man den größten Investoren in deutsche Filme, nämlich den Verleihern, wegnehmen will. So sehr der Wunsch der Produzenten nachvollziehbar ist, so unrealistisch ist er.
Erhöhung der Verleihförderung und Zwangskorridor
Bei unseren Gesprächen mit der BKM und den Vertretern der politischen Parteien hören wir vereinzelt, dass bei der anstehenden FFG-Novelle ja auch die Fördermittel für die Filmvermarktung deutlich erhöht werden sollen. Da sei ein Korridor doch eine akzeptable „Kröte, die die Verleiher schlucken müssen“. Das Plus an Fördermitteln wiege das Minus an Erlöskorridor auf – so die Annahme.
Das eine hat mit dem anderen jedoch nichts zu tun: die Erhöhung von Verleihfördermitteln ist dazu da, den Filmen mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen durch höhere Herausbringungskosten. Durch die Vielzahl an konkurrierendem Bewegtbild-Angebot braucht die Herausbringung deutscher Filme mehr Geld, um das Zuschauerpotenzial zu heben. Erhöhte Verleihfördermittel führen aber nicht zu früheren oder höheren Erlösen während der kritischen Recoupmentphase. Ein Erlöskorridor wird dadurch nicht finanzierbarer. Der Zwangskorridor ist und bleibt ein Instrument zur Deinvestion in Kinofilme.
Verfassungsrechtlich fragwürdiger Eingriff
Der Zwangskorridor ist nicht geeignet, die Ziele des FFG zu erreichen. Der Zwangskorridor erhöht die Mindestbesucherzahl, die ein Film erreichen muss, damit der Verleih seine Investitionen refinanzieren kann. Dies wird zu einem allgemeinen Rückgang der Investitionen in die Herstellung und Vermarktung deutscher Kinofilme führen. Dieses erhöhte Risiko trifft zunächst Filme von unbekannteren Regisseuren und/oder mit unbekannteren Schauspielern, sowie künstlerisch anspruchsvolle Filme mit potentiell niedrigen Besucherzahlen. Diese Filme werden aber häufig von ökonomisch kleineren Verleihfirmen vermarktet, so dass ein Erlöskorridor auch und gerade kleinere Verleihfirmen massiv benachteiligen und in ihrer Existenz gefährden würde. Im Ergebnis führt dies zu einer deutlichen Schlechterstellung der Produzenten im Vergleich zur jetzigen Situation, da ihre Filme keinen Verleih mehr finden werden, der das Risiko eingehen kann.
Der Zwangskorridor ist nicht erforderlich, weil es andere Maßnahmen gibt, um die Situation der Produzenten zu verbessern. Das VdF-Konzept führt diverse Maßnahmen auf.
Ein Zwangskorridor zum Nachteil der Verleiher ist auch nicht angemessen, weil es keine strukturelle Benachteiligung der Produzenten gibt. Denn Voraussetzung für eine spezielle Schutzvorschrift, wie den angedachten „Zwangskorridor“, ist, dass ein Vertragsteil, hier die Produzenten, typischerweise gegenüber dem anderen Vertragsteil unterlegen ist. Hieran fehlt es aber gerade: Es gibt für Filme jeder Kategorie einen regen Wettbewerb unter den circa 120 Verleihern. Bereits heute gibt es vertraglich vereinbarte Korridore zwischen Produktion und Verleih und es gibt bei den Förderbedingungen zahlreiche Besserstellungen, die dem Produzenten zu Gute kommen, für Verleiher aber nicht gelten
Regelfall geringe Besucherzahlen
Nimmt man die verheerenden Zahlen aus dem SPIO-Statistischen Jahrbuch 2019 zu den Besucherklassen deutscher Kinofilme als Basis, werden in der Masse die Flops von einer Neuregelung betroffen sein: 69,3% der deutschen Langfilme (158 Erstaufführungen) hatten 2018 weniger als 20.000 Besucher.
Der offene Brief der Produzenten unterstellt, dass die Produzenten keinen Anreiz hätten, erfolgreiche Filme zu produzieren, weil sie nicht an den Erlösen ausreichen partizipieren würden. Nachweislich, siehe oben, verhandeln Produzenten erfolgreicher Kinofilme allerdings mit Verleihern vorteilhaftere Konditionen (wie Erlöskorridore u.a.) – ob also der fehlende Anreiz tatsächlich Grund dafür ist, dass mehr zwei Drittel aller Filme keine relevanten Besucherzahlen erzielen, darf bezweifelt werden.
Fazit
Wir sehen in einem Zwangskorridor einen verfassungsrechtlich bedeutsamen Eingriff in unser Geschäftsmodell sowie eine Benachteiligung der Verleiher bei der Auswertung deutscher Kinofilme im Vergleich zur Auswertung anderer EU-Kinofilme. Ein Zwangskorridor wird das Risikokapital für deutsche Kinofilme deutlich verringern; dies bedeutet weniger kulturelle Vielfalt und niedrigere Budgets für die Herstellung und Vermarktung vieler deutscher Kinofilme. Dies führt zu rückläufigen Besucherund Umsatzzahlen für deutsche Kinofilme und damit einhergehend sinkende Abgaben.
Bereits heute ist Deutschland mit nur 1,3 Kinobesuchen je Einwohner das Schlusslicht im internationalen Vergleich. Eine Umsetzung des Vorschlags der Produzentenverbände würde diese Position zementieren. Wir sind der Überzeugung, dass wir deutlich mehr Besucher für das Kino und den deutschen Kinofilm begeistern können. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch.
Berlin, im Februar 2020
AG Verleih – Verband der unabhängigen Filmverleiher e.V.
gez. Björn Hoffmann (Vorsitzender)
Verband der Filmverleiher e.V.
gez. Johannes Klingsporn (Geschäftsführer)
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agverleih · 4 years
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Neuer Schwung und bewährte Kräfte: AG Verleih wählt neuen Vorstand
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V.l.n.r. Alexandre Dupont-Geisselmann (Farbfilm), Torsten Frehse (Neue Visionen), Björn Hoffmann (Pandora), Michael Kölmel (Weltkino), Michael Höfner (GMfilms), Hans Christian Boese (Piffl Medien) und Geschäftsführer Leopold Grün. Nicht im Bild: ebenfalls gewähltes Vorstandsmitglied Joachim Kühn (Realfiction) 
Die AG Verleih hat einen neuen Vorstand gewählt: Unter dem wiedergewählten Vorsitz von Björn Hoffmann (Pandora Filmverleih) bestimmen in den nächsten zwei Jahren Michael Kölmel (Weltkino), der erstmals in den Vorstand gewählt wurde, sowie Torsten Frehse (Neue Visionen), Hans-Christian Boese (Piffl Medien), Alexandre Dupont-Geisselmann (Farbfilm), Joachim Kühn (Real Fiction) und Michael Höfner (GMfilms) die Geschäfte des Verbandes von 33 unabhängigen Verleih-Unternehmen. „Entscheidend wird sein, dass wir im kommenden Jahr die Novellierung des Filmförderungsgesetzes so begleiten, dass sich die Bedingungen hin zu mehr Sichtbarkeit unserer Filme verändern!“ So Björn Hoffmann der Vorstandsvorsitzende der AG Verleih.
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agverleih · 5 years
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European Work in Progress Cologne: Die Gewinner 2019
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Nach zwei spannenden Tagen voller Pitching Sessions und One-to-One Meetings ging die zweite Ausgabe von European Work in Progress Cologne für die Filmschaffenden hinter den 28 ausgewählten Projekten und die teilnehmenden Branchenvertreter zu Ende. Die internationale Jury (Lili Hinstin, Margrit Stärk, Sabina Kodra, Yohann Comte) gab die Gewinner der ausgeschriebenen Preise bekannt.
Gewinner & Jurybegründung
EWIP ARRI Media Award: 10.000 € für Dienstleistungen im Bereich der Farbkorrekturen MEMORY HOUSE (Brasilien, Frankreich/Bossa Nova Filmes, Maneki Films) von João Paulo Miranda Maria: Christovam, geboren im brasilianischen Hinterland, arbeitet in einer ehemaligen österreichischen Kolonie. Allein und geächtet, entdeckt er ein verlassenes Haus, in dem er Zuflucht sucht. Doch bald schon verliert er den Verstand und begeht einen Mord.
Jury: „Dieses vielversprechende Debut zeigt eine starke visuelle Kreativität, eine enorme Fantasie und Sensibilität bei der Annäherung an die politische Situation seines Landes durch eine Hauptfigur, die das große Problem der Minderheiten heute repräsentiert.“
EWIP K13-Studios Award: 10.000 € for Soundmixing GRACE (Polen/Polished Productions) von Mizutani Eri: Chigonomai, die Auserwählten, sind junge Mädchen, die einen heiligen Tanz üben, um den Vulkan Fuji zu beruhigen und den Kern der japanischen Tradition zu erforschen. Unterdessen ist ihre Lehrerin Keiko nicht nur bestrebt, ihre Nachfolgerin zu finden, sondern versucht auch den Mädchen ihre Fragen zu beantworten: Was bedeutet Tradition heute wirklich und welche Rolle spielen die Frauen in der Kawaguchiko- Gesellschaft? Jury: Weil sie eine Brücke zwischen der traditionellen und der gegenwärtigen Kultur schlagen, einen faszinierenden und authentischen Charakter zeigen, und sich dabei ausdrucksstarken filmischen Mitteln bedienen, vergeben wir den K13 Studios Award an GRACE.
EWIP Eclair Award: 2 x 2.000 € für die Untertitelung eines Films in zwei Sprachen NIGHT OF FIRE (Mexiko, Deutschland/Pimienta Films, Match Factory Productions) von Tatiana Huezo: Das Leben in einer Stadt im Krieg, erzählt aus der Perspektive von drei jungen Mädchen, die kurz vor dem Erwachsenwerden stehen.
Jury: „Um die Festivalreise des dritten Spielfilms einer der vielversprechendsten Regisseurinnen von heute zu unterstützen, die mit diesem neuen Projekt einen herausragenden Regiestil demonstrierte, verleihen wir den Eclair Award an NIGHT OF FIRE.“
EWIP LAVAlabs Moving Images Award: 10.000 € für visuelle Effekte
TAILOR (Griechenland, Deutschland, Belgien/Argonauts Productions, Elemag Pictures, Made in Germany, IOTA Production) von Sonia Liza Kenterman:
Die Coming-of-old-age Geschichte eines verträumten Schneiders am Rande des Ruins. Mit einer wundersam seltsamen Schneiderei auf Rädern erfindet er sein Leben neu und verändert das Leben der Bräute von Athen.
Jury: „Weil sie einen Weg gefunden haben, um über eine der schwersten Wirtschaftskrisen in Europa mit viel Humor und Poesie zu sprechen, welcher sie auf eine Reise um die Welt schicken wird, verleihen wir TAILOR den LAVAlabs Moving Images Award.“
EWIP ZOOM Medienfabrik Award: 7.500 € für Öffentlichkeitsarbeit bei einem internationalen Festival THE WHALE HUNTER (Russland, Polen, Belgien/Rock Films, Man’s Films Productions, Orka Studio Produkcyjne) von Philipp Yuryev:
Für den 15-jährigen Jäger Leshka ändert sich alles, als er von einem atemberaubenden Mädchen „aus dem Computer“ verzaubert wird. Seine Verliebtheit in ein so weit entferntes Bild, die verschwommene Silhouette der schönen Fremden, veranlasst ihn zu dem kühnsten Akt seines Lebens - zu einer gefährlichen Reise über das raue Wasser der Beringstraße in eine unbekannte Welt.
NACKTE TIERE (AT) (Deutschland/ CZAR Film) von Melanie Waelde: Fünf Freunde versuchen, ihren Alltag zu bewältigen und an ihrer eigenen kleinen Familie festzuhalten. Aber nichts ist für immer.
Jury: Für die zwei vielversprechenden Erstlingsfilme, die es gleichermaßen verdienen, belohnt zu werden, wird der ZOOM Medienfabrik Award zwischen THE WHALE HUNTER und NACKTE TIERE geteilt.
Petra Müller, Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW: „Dank der hohen Qualität der 28 ausgewählten Projekte ist auch die zweite Ausgabe von EWIP Cologne gelungen. Die Erweiterung um den Dokumentarfilm hat sich auf Anhieb bewährt. Unser Dank gilt der Jury, der die Auswahl sicher nicht leichtgefallen ist. Unsere Glückwünsche gehen an die Gewinner, allen Teams und ihren Filmen so viel Erfolg wie den Teilnehmern der ersten Runde.“
Björn Hoffmann, Vorstandsvorsitzender AG Verleih: „Wir sind begeistert von der hohen Qualität und der Vielfalt der präsentierten Projekte. Außerdem ist es erfreulich zu sehen, dass sich EWIP im zweiten Jahr einer noch größeren Beliebtheit erfreut. Wir haben offenbar mit dieser Veranstaltung einen Nerv getroffen. Wir wünschen allen Projekten viel Glück und gratulieren den Gewinnern von Herzen!“
European Work in Progress Cologne 2019 fand vom 14. bis 16. Oktober im Rahmen des Film Festival Cologne statt. Alle Projekte wurden in Pitching Sessions erfahrenen Branchenvertretern vorgestellt. Neben One-to-One Meetings wurde European Work in Progress Cologne von verschiedenen Podiumsdiskussionen und Workshops in Zusammenarbeit mit Creative Europe Desks Germany und einem Panel in Kooperation mit MEDIA begleitet. Verschiedene Abendveranstaltungen und die Preisverleihung rundeten das Programm ab.
Unterstützt wird EWIP maßgeblich von der Film- und Medienstiftung NRW, einem der führenden Förderhäuser Europas, und ausgerichtet von der AG Verleih, dem Verband der deutschen unabhängigen Filmverleiher. Das Ziel der Veranstaltung ist es, diese kreativen Köpfe mit führenden Experten und Vertretern internationaler Verleihfirmen, Weltvertriebe, Filmfestivals und anderen Branchendelegierten zusammenzubringen, um Kooperations- und Finanzierungsstrategien weiterzuentwickeln und zu finalisieren.
Kontakt: 
Leopold Grün Geschäftsführer AG Verleih E-Mail: [email protected]
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agverleih · 5 years
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Die Auswahl steht: Das sind die 28 Filmprojekte der zweiten Ausgabe von European Work in Progress Cologne
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Wenn am 14. Oktober, während des Film Festival Cologne die zweite Ausgabe von European Work in Progress Cologne (EWIP) startet, haben die Produktionsteams, die hinter den 28 sorgfältig ausgewählten Projekten stehen, die Möglichkeit ihre Filmproduktionen einem internationalen Branchenpublikum zu präsentieren. Ziel der Veranstaltung ist es, diese kreativen Köpfe mit führenden Experten und Vertretern internationaler Verleihfirmen, Weltvertriebe, Filmfestivals und anderen Branchendelegierten zusammenzubringen, um Kooperations- und Finanzierungsstrategien weiterzuentwickeln und zu finalisieren.
Torsten Frehse, Vorstandsmitglied der AG Verleih: „Wir sind nicht nur von der Vielfalt, sondern auch von der Qualität der von uns ausgewählten Projekte überzeugt und freuen uns sehr, dass wir die Anzahl der Präsentationen erhöhen konnten. Nach den vielen Erfolgsgeschichten im letzten Jahr sind wir schon jetzt gespannt, was die Zukunft für unsere diesjährige Filmauswahl bereithält!“
Die 28 Projekte befinden sich alle in der Postproduktion, variieren aber in Themen und Genre. Im Gegensatz zum Vorjahr war es erstmals möglich, Dokumentarfilme einzureichen. Die renommierte Produktionsfirma ROAD MOVIES hat einen der mit Spannung erwarteten Dokumentarfilme eingereicht. Darüber hinaus wird AL-ONE einen Animationsfilm präsentieren - eine weitere EWIP-Premiere. Nach dem Erfolg von "Martin Eden" auf internationalen Filmfestivals wird auch die Produktionsfirma THE MATCH FACTORY mit einem neuen Projekt dabei sein. Ebenso wie Joram Willink, Mitbegründer von BIND, der die Niederlande als Producer on the Move bei den Internationalen Filmfestspielen in Cannes 2019 vertrat.
Die diesjährigen Teilnehmer sind nicht nur vielfältig, sondern auch internationaler. So wird es beispielsweise südamerikanische, osteuropäische und afrikanische Koproduktionen geben. MANEKI FILMS nimmt mit einer brasilianisch-französischen Koproduktion an European Work in Progress Cologne teil. Philipp Yuryev, der sich mit ROCK FILMS für eine russisch-polnisch-belgische Koproduktion zusammengetan hat, ist ein aufstrebender Nachwuchsregisseur in Russland. AVALON ist Koproduzent eines spanisch-mexikanischen Projekts. Weitere hochkarätige Produktionsfirmen, die in diesem Jahr dabei sein werden, sind MA.JA.DE, TUFFI FILMS, RED BALLOON und COOP99 FILMPRODUKTION.
Während des Events werden alle Filmprojekte in Pitching-Sessions erfahrenen Branchenkennern vorgestellt. Ziel ist es, neue Partner für die Kinoauswertung, den Weltvertrieb oder für Gap-Finanzierung zu finden sowie das Projekt in einem frühen Stadium internationalen Festivals zu präsentieren. European Work in Progress Cologne schafft somit einen produktiven Raum, in dem verschiedene Multiplikatoren der Branche zusammenkommen, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu entwickeln. Neben One-to-One Meetings wird European Work in Progress Cologne von verschiedenen Podiumsdiskussionen und Workshops in Zusammenarbeit mit Creative Europe Desks Germany und EAVE begleitet. Verschiedene Abendveranstaltungen und die Preisverleihung runden das Programm ab. Unterstützt wird EWIP maßgeblich von der Film- und Medienstiftung NRW, einem der führenden Förderhäuser Europas, und ausgerichtet von der AG Verleih, dem Verband der deutschen unabhängigen Filmverleiher.
Eine hochkarätige Jury bestehend aus Lili Hinstin, künstlerische Leiterin des Locarno Film Festivals, Margrit Stärk, Leiterin des Spielfilm-Einkaufs bei ZDF Enterprises, Sabina Kodra, Mitgründerin der albanischen Filmproduktionsfirma ERAFILM, und Yohann Comte, Sales Agent und Mitgründer des Weltvertriebs Charades aus Frankreich, vergibt Preise in einem fünfstelligen Gesamtwert, die Postproduktionsdienstleistungen sowie die Pressebetreuung bei einem internationalen Festival umfassen. Award Sponsoren sind ARRI Media, K13-Studios, Eclair, LAVAlabs Moving Images und die ZOOM Medienfabrik.
Das sind die 28 ausgewählten Projekte:
A BLACK JESUS, Deutschland/Italien Genre: Dokumentarfilm, Regie: Luca Lucchesi & Hella Wenders, Buch: Luca Lucchesi & Hella Wenders, Produzent: Wim Wenders, Road Movies GmbH, Koproduzenten: Dugong Films (Marco Alessi) und NDR
BLAST, Frankreich Genre: Thriller, Regie: Vanya Peirani-Vignes, Buch: Vanya Peirani-Vignes, Produzent: Loïc Magneron (WIDE)
BORGA, Deutschland/Ghana Genre: Drama, Regie: York-Fabian Raabe, Buch: York-Fabian Raabe & Toks Körner, Produzenten: Alexander Wadouh (Chromosom Film GmbH), Elaine & Tommy Niessner (East End Film GmbH), Executive Producers: Danny Damah, Tony Tagoe, Holly Gilliam (Deal Real Productions LTD)
CITY ON THE RIVER, Lettland/Litauen/Tschechische Republik Genre: Tragicomedy, Regie: Viesturs Kairišs, Buch: Viesturs Kairišs, Produzent: Guntis Trekteris (Ego Media), Koproduzenten: Julietta Sichel (8Heads Productions), Kestutis Drazdauskas (Artbox), Peter Ragaus
EMILY, Albanien Genre: Drama, Regie: Ajola Daja, Buch: Ajola Daja, Produzenten: Ajola Daja, Rezar Gjoka, A.R.Production), Koproduzenten: Edmond Topi (MMS Nositi), Arta Dobroshi
GAMES PEOPLE PLAY, Finnland Genre: Komödie, Drama, Regie: Jenni Toivoniemi, Buch: Jenni Toivoniemi, Produzentinnen: Elli Toivoniemi & Venla Hellstedt (Tuffi Films)
GATE TO HEAVEN, Armenien/Frankreich/Deutschland/Litauen Genre: Drama, Regie: Jivan Avetisyan, Buch: Artavazd Yeghiazaryan, Produzent: Kęstutis Drazdauskas (ARTBOX Production House), Koproduzent: Marco Gilles (7 Morgen Filmproduktion)
GRACE, Polen/Finnland Genre: Dokumentarfilm, Regie: Mizutani Eri, Buch: Mizutani Eri, Produzentin: Anna Fam (Polished Productions), Koproduzenten: Finnish Television Yle (LOI), Niklas Kullstrom, Hillstream Pictures (LOI)
HEAVENS ABOVE, Serbien/Deutschland/Kroatien/Mazedonien/Slovenien Genre: schwarze Komödie, Regie: Srdjan Dragojevic, Buch: Srdjan Dragojevic, Produzent: Heino Deckert (Ma.ja.de. Fiction), Koproduzenten: Biljana Prvanovic (Delirium d.o.o), Angela Nestorovska & Vladimir Anastasov (Sektor Film), Darija Kulenovic Gudan (Hommage Zagreb Production), Eva Rohrman (Forum)
IGUANA TOKYO, Deutschland/Japan/Türkei Genre: Science-Fiction, Regie: Kaan Müjdeci, Buch: Kaan Müjdeci, Produzenten: Kaan Müjdeci, Ryôhei Tsutsui, Koproduzent: Kanat Doğramacı
IN THE SHADE OF THE TREES, Chile/Deutschland/Frankreich/Argentinien/Kolumbien Genre: Drama, Regie: Matías Rojas Valencia, Buch: Matías Rojas Valencia, Produzent: Giancarlo Nasi (Audiovisual Don Qujote Films), Koproduzenten: Titus Kreyenberg & Linus Günther (Klinkerfilm Production), Denis Vaslin (Mandra Films), Ivan Granovski (Autocroma), Jorge Botero (Septima Films)
JESUS EGON CHRIST, Deutschland Genre: Hybrid, Regie: David & Saša Vajda, Buch: David & Saša Vajda, Produzent: David Vajda (vajda film)
MEMORY HOUSE, Brasilien/Frankreich Genre: Drama, Regie: João Paulo Miranda Maria, Buch: João Paulo Miranda Maria, Produzentin: Paula Cosenza (Bossa Nova Filmes), Koproduzentin: Didar Domehri (Maneki Films)
NAKED ANIMALS, Deutschland Genre: Coming of Age, Regie: Melanie Waelde, Buch: Melanie Waelde, Produzentin: Anja Wedell, Executive Producers: Thorne Mutert, Jan Fincke
NOCHE DE FUEGO, Mexico/Deutschland Genre: Drama, Regie: Tatiana Huezo, Buch: Tatiana Huezo, Produzenten: Nicolás Celis & Jim Stark (Pimienta Films), Koproduzenten: Michael Weber & Viola Fügen (Match Factory Productions)
PORTRAIT OF A WHITE WOMAN WITH GREY HAIR AND WRINKLES, Spanien Genre: Drama, Regie: Iván Ruiz Flores, Buch: Iván Ruiz Flores, Ana González Gutiérrez, Produzent: Carlo D’Ursi (Potenza Producciones), Koproduzenten: David P. Sañudo, Agustín Delgado Bulnes, Elena Maeso (Amania films)
SIMPLE THINGS, Polen Genre: Drama, Regie: Grzegorz Zariczny, Buch: Grzegorz Zariczny, Produzentin Magdalena Sztorc, Przemysław Miękinia (Before My Eyes), Koproduzenten: Wojciech Suleżycki, Marek Śledziewski - Cinelitera
TAILOR, Griechenland/Deutschland/Belgien Genre: Drama, Regie: Sonia Liza Kenterman, Buch: Sonia Liza Kenterman, Tracy Sunderland, Produzentin: Ioanna Bolomyti (Argonauts Productions), Koproduzentinnen: Tanja Georgieva (Elemag Pictures), Melanie Andernach (Made in Germany), Isabelle Truc (IOTA Production)
TALIA’S JOURNEY, Belgien/Senegal/Luxemburg Genre: Inspirational Road Movie, Regie: Christophe Rolin, Buch: Christophe Rolin, Marc Recchia, Produzentin: Monique Marnette (ADV Productions), Koproduzenten: Rhady Sissoko (Sunuy Films), Adolph El Assal (Wady Films)
THE DIALIES OF ADAM AND EVE, Deutschland/Argentinien Genre: Fantasy, Romanze, Regie: Franz Müller, Buch: Franz Müller, Mark Twain, Produzenten: Eva-Maria Weerts, Franz Müller
THE JUDGEMENT, Niederlande Genre: Investigativthriller, Regie: Sander Burger, Buch: Bert Bouma & Sander Burger, Produzent: Joram Willink (BIND)
THE MEANING OF LOVE, Deutschland/Spanien/Irland/Südafrika Genre: Dokumentarfilm, Regie: Alexander Kleider, Buch: Alexander Kleider, Produzent: Alexander Kleider (DOK-WERK filmkooperative), Koproduzent: Dok-Werk
THE WHALE HUNTER, Russland/Polen/Belgien Genre: Drama, Regie: Philipp Yuryev, Buch: Philipp Yuryev, Produzenten: Alexey Uchitel (Rock Films), Kira Saksaganskaya (Rock Films), Koproduzentinnen: Marion Hansel (Man’s Films Productions), Radoslawa Bardes (Orka Studio Produkcyjne)
TRASH, Italien Genre: Animation, Regie: Luca Della Grotta, Francesco Dafano, Buch: Andrea Nobile, Francesco Dafano, Produzenten: Alan Vele, Mario Lanti, Riccardo Cesarini (AL-ONE Srl)
WHAT HAVE WE DONE WRONG?, Spanien/Mexico Genre: Dramedy, Regie: Liliana Torres, Buch: Liliana Torres, Produzent: Daniel Froiz (Matriuska Producciones), Koproduzent: María Zamora (Avalon PC)
WHEN I’M DONE DYING, Türkei/Deutschland Genre: Drama, Regie: Nisan Dağ, Buch: Nisan Dağ, Produzenten: Müge Özen, Dorothe Beinemeier, Jessica Caldwell, Yağmur Ünal
woMEN, Deutschland Genre: Dokumentarfilm, Regie: Kristine Nrecaj, Birthe Templin, Buch: Kristine Nrecaj, Birthe Templin, Produzentin: Katrin Springer (Filmkantine UG)
WORLD’S SHORTEST POEM, Österreich Genre: Drama, Regie: David Clay Diaz, Buch: David Clay Diaz & Senad Halilbasic, Produzent: Bruno Wagner, Antonin Svoboda, Barbara Albert (coop99 filmproduktion GmbH)
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agverleih · 5 years
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Mehr Länder, mehr Projekte: European Work in Progress Cologne geht in die zweite Runde
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Berlin, den 10.09.2019
Nach dem erfolgreichen Start im vergangenen Jahr erhält European Work in Progress Cologne (EWIP) auch 2019 wieder großen Zuspruch. So hat sich nicht nur die Zahl der eingereichten Projekte erhöht, sondern es haben auch bereits zahlreiche namhafte Weltvertriebe, Verleiher und Festivalvertreter ihre Teilnahme am Branchenevent zugesagt. Darunter u.a. BAC Films, Beta Cinema, Fortissimo Films, The Match Factory, Pluto Film, Wild Bunch, Imagine Film Distribution, Storytelling Media, Teodora Film sowie Repräsentanten der Berlinale, des Locarno Film Festival und des Tribeca Film Festivals. European Work in Progress Cologne findet vom 14. bis 16. Oktober 2019 während des Film Festival Cologne statt.
Mit rund 150 Filmprojekten ist die Anzahl der Einreichungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Die Einreichungen sind nicht nur vielfältiger, sondern auch internationaler geworden. Insgesamt sind an den Projekten 59 Länder, davon 37 europäische sowie 22 asiatische, afrikanische und südamerikanische Länder, beteiligt.
Unterstützt wird EWIP maßgeblich von der Film- und Medienstiftung NRW, einem der führenden Förderhäuser Europas, und ausgerichtet von der AG Verleih, dem Verband der deutschen unabhängigen Filmverleiher.
„Die große Resonanz auf EWIP zeigt uns, dass unsere gemeinsame Initiative zur richtigen Zeit kam! Die Erweiterung auf den gerade auch in NRW starken Dokumentarfilm ist ebenfalls folgerichtig“, so Petra Müller, Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW. „Alle teilnehmenden Branchenvertreter können sich schon jetzt auf inspirierende und kreativ überzeugende Projekte freuen! Die Filme des letzten Jahres konnten bereits große Erfolge verbuchen. So konnte ‘End of Saison‘ die Postproduction mit Unterstützung durch EWIP finalisieren und erhielt beim diesjährigen Filmfestival in Rotterdam den FIPRESCI-Preis. ‘Unconditiona‘ feierte seine Weltpremiere auf der Piazza Grande in Locarno, die Coppa Volpi für den besten Darsteller in Venedig ging gerade an den Hauptdarsteller von ‘Martin Eden‘,‘Easy Love‘ war bei der diesjährigen Berlinale Eröffnungsfilm der Perspektive Deutsches Kino. Allen Kreativen, die ihre Projekte 2019 vorstellen, wünschen wir ebenfalls so viel Erfolg.“
Aus allen Einreichungen werden die 25 erfolgversprechendsten Filmprojekte ausgewählt, um in Pitching-Sessions erfahrenen Branchenkennern vorgestellt zu werden. Ziel ist es, neue Partner für die Kinoauswertung, den Weltvertrieb oder für Gap-Finanzierung zu finden und das Projekt in einem frühen Stadium internationalen Festivals zu präsentieren. European Work in Progress Cologne schafft somit einen produktiven Raum, in dem verschiedene Multiplikatoren der Branche – vom Sales Agent bis zum Verleih – zusammenkommen, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu entwickeln.
Eine hochkarätige Jury bestehend aus Lili Hinstin, künstlerische Leiterin des Locarno Film Festivals, Margrit Stärk, Leiterin des Spielfilm-Einkaufs bei ZDF Enterprises, Sabina Kodra,  Mitgründerin der albanischen Filmproduktionsfirma ERAFILM und Yohann Comte, Sales Agent und Mitgründer des Weltvertriebs Charades aus Frankreich vergibt Preise in einem fünfstelligen Gesamtwert, die Postproduktionsdienstleistungen sowie die Pressebetreuung bei einem internationalen Festival umfassen. Award Sponsoren sind ARRI Media, K13-Studios, Eclair, LAVAlabs Moving Images und die ZOOM Medienfabrik.
Neben One-to-One Meetings wird European Work in Progress Cologne von verschiedenen Podiumsdiskussionen und Workshops in Zusammenarbeit mit Creative Europe Desks Germany und EAVE begleitet. Verschiedene Abendveranstaltungen und die Preisverleihung runden das Programm ab.
Auch die Liste der akkreditierten Branchenvertreter kann sich sehen lassen: Über 50 Vertreter internationaler Verleihfirmen, Weltvertriebe und internationaler Filmfestivals werden an European Work in Progress Cologne 2019 teilnehmen.
Neben Spiel- und Animationsfilmen gab es in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, mit Dokumentarfilmprojekten an European Work in Progress Cologne teilzunehmen. Schwerpunkt der Veranstaltung bleibt jedoch der fiktionale Bereich.
Die Akkreditierung ist noch bis zum 3. Oktober 2019 offen. Informationen finden Sie auf der Homepage: www.european-work-in-progress.eu
Für all Ihre Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie gerne das Team oder die betreuende Presseagentur.
KONTAKT:
Hen-Suk Jung
Eventmanagement EWIP E-Mail: [email protected]
Leopold Grün Geschäftsführer AG Verleih E-Mail: [email protected]
Katharina Blum Film- und Medienstiftung NRW E-Mail: [email protected]
PRESSEANFRAGEN:
ZOOM Medienfabrik GmbH Felix Neunzerling & Lena Siegel E-Mail: [email protected] | Telefon: +49 30 3150 6868
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agverleih · 5 years
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Pressemitteilung 
European Work In Progress Cologne 2019: Das ist die diesjährige internationale Jury
Vier hochklassige Vertreter*innen der Filmbranche kommen zusammen, um in Köln über die diesjährigen Preisträger der neuen Edition von European Work in Progress Cologne (EWIP) zu entscheiden. Mit Lili Hinstin, die gerade ihre erste Ausgabe als neue künstlerische Leiterin des Locarno Film Festivals durchführt, Margrit Stärk der Leiterin des Spielfilm-Einkaufs bei ZDF Enterprises, Sabina Kodra der Mitgründerin der albanischen Filmproduktionsfirma ERAFILM und Yohann Comte, Sales Agent und Mitgründer des Weltvertriebs Charades aus Frankreich konnte ein exzellentes Jury-Ensemble gewonnen werden.
Noch bis zum 15. August 2019 sind Einreichungen für European Work in Progress Cologne möglich. Über 100 Projekte aus insgesamt 34 Ländern wurden bereits eingereicht. Die Jurymitglieder vergeben Preise in einem fünfstelligen Gesamtwert, die Postproduktionsdienstleistungen sowie die Pressebetreuung bei einem internationalen Festival umfassen. Award Sponsoren sind ARRI Media, K13-Studios, Eclair, LAVAlabs Moving Images und die ZOOM Medienfabrik.
„Gerade in Zeiten eines sich rapide verändernden Marktumfeldes und einer fortschreitenden Digitalisierung sind Veranstaltungen wie der European Work in Progress Cologne so wichtig. Denn was gibt es besseres als sich branchenweit zu vernetzen und auszutauschen. Mir liegt dabei insbesondere die Stärkung der Arbeit von Regisseurinnen und Produzentinnen sehr am Herzen, denn das europäische Kino braucht den wagemutigen künstlerischen Input von Frauen“, sagt Jurymitglied Margrit Stärk.
Leopold Grün, Geschäftsführer AG Verleih, ergänzt: „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, eine so hochkarätige Jury für unsere neue Ausgabe von EWIP Cologne zu gewinnen. Mit der neuen künstlerischen Leiterin des Locarno Film Festival, dem Mitbegründer eines französischen Weltvertriebs, einer erfahrenen Filmeinkäuferin des deutschen Fernsehens sowie einer international erfolgreichen Produzentin versammeln wir an dieser Stelle genau jene Branchenvertreter, die wir nicht nur schätzen, sondern die genau zu unserem Konzept der Stärkung und Dynamisierung von Projekten des europäischen Kinos passen.“
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Lili Hinstin trat im Dezember 2018 die Nachfolge von Carlo Chatrian als künstlerische Leiterin des Locarno Film Festivals an. Davor war sie ab 2013 künstlerische Leiterin des Internationalen Filmfestivals Entrevues Belfort in Frankreich, hatte von 2011 bis 2013 die stellvertretende künstlerische Leitung des in Paris ansässigen internationalen Dokumentarfilmfestivals Cinéma du Réel inne und war von 2005 bis 2009 für die filmischen Aktivitäten der Akademie de France in Rom verantwortlich. 2001 gründete sie die Produktionsfirma Les Films du Saut du Tigre.
Margrit Stärk ist Leiterin des Spielfilm-Ankaufs und der Koproduktion bei ZDF Enterprises. Seit 1995 ist sie zuständig für Spielfilm- und Serienankauf, Pre-Buys und internationale Koproduktionen für das ZDF. Sie pflegt langjährige und weltweite Geschäftsbeziehungen mit Produzenten, Lizenzhändlern, Verleihern und Weltvertrieben. 2001 erhielt sie als Executive Producer den Telly Award für „Rock the Boat.“ 2015 gründete sie den SI STAR Award for Female Directors, war dort 2016 Jurymitglied und 2018 Jurysprecherin. Im selben Jahr war sie darüber hinaus Jurymitglied bei der Vergabe der International Emmys.
Sabina Kodra gründete 2001 die Filmproduktionsfirma ERAFILM nach ihrem Studium der Theaterregie an der Academy of Arts in Tirana. Sie war in zahlreichen Funktionen vom Line-Producer bis zur Regieassistentin bei verschiedenen albanischen und internationalen Koproduktionen tätig. Sie produzierte u.a. die Spielfilme „Agon“ (2012) von Robert Budina und „Bota“ (2015) von Iris Elezi und Thomas Logoreci, die beide für Albanien ins Rennen um den Oscar für Best Foreign Language Film geschickt wurden. Ihre Produktion „A Shelter Among the Clouds“ (2018) von Robert Budina ist derzeit erfolgreich auf internationaler Festivalreise. Im Jahr 2018 gründete sie den Verein Albanian Woman in Audiovisual (AWA) mit dem Ziel, das Potenzial von Frauen im albanischen audiovisuellen Umfeld zu stärken.
Yohann Comte war 2017 Mitgründer des französischen Weltvertriebs Charades. Im Sales-Portfolio befinden sich u.a. Filme wie „I Lost My Body“ von Jérémy Chaplin, der Gewinner der Semaine de la Critique in Cannes 2019 oder „Leto“ von Kirill Serebrennikov, der 2018 im Wettbewerb der Internationalen Filmfestspiele von Cannes lief. Von 2010 bis 2016 war er stellvertretender Leiter des französischen Weltvertriebs Gaumont. Im Jahr 2009 wurde er Vice President of International Sales bei EuropaCorp. Zuvor war er als Head of International Sales für die Unternehmen ARP Sélection und Roissy Films tätig.
European Work in Progress Cologne 2019 findet vom 14. bis 16. Oktober 2019 während des Film Festival Cologne statt. EWIP ist eine Branchenveranstaltung für europäische Filme und Koproduktionen mit hoher Attraktivität und internationalem Marktpotenzial.
Unterstützt wird EWIP maßgeblich von der Film- und Medienstiftung NRW, einem der führenden Förderhäuser Europas, und ausgerichtet von der AG Verleih, dem Verband der deutschen unabhängigen Filmverleiher.
European Work In Progress Cologne (EWIP) unterstützt europäische Filme in der Dreh- bzw. Postproduktionsphase, indem es Möglichkeiten eröffnet, Projekte mit internationalen Vertriebs-, Finanzierungs- oder Verleihpartnern und Festivals zu vernetzen.
Neben One-to-One Meetings wird European Work in Progress Cologne von verschiedenen Podiumsdiskussionen und Workshops in Zusammenarbeit mit Creative Europe Desks Germany und EAVE begleitet. Darüber hinaus wird es Abendveranstaltungen und eine Preisverleihung geben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.european-work-in-progress.eu.
Für all Ihre Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie gerne das Team oder die betreuende Presseagentur.
KONTAKT:
Hen-Suk Jung Eventmanagement EWIP E-Mail: [email protected]
Leopold Grün Geschäftsführer AG Verleih E-Mail: [email protected]
Erna Kiefer Film- und Medienstiftung NRW E-Mail: [email protected]
PRESSEANFRAGEN:
ZOOM Medienfabrik GmbH Felix Neunzerling & Lena Siegel Suarezstraße 62 | 14057 Berlin E-Mail: [email protected] | Telefon: +49 30 3150 6868
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agverleih · 5 years
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AG Verleih fordert Neuausrichtung der Filmförderung
Berlin, den 08.04.2019
Im Folgenden nehmen wir Stellung zur geplanten Novellierung des Filmfördergesetzes im Jahr 2021. Wir wollen mit dieser Stellungnahme in möglichst kurzer und übersichtlicher Form die Positionen vorstellen, die für unsere Arbeit als unabhängige Filmverleiher von besonderer Relevanz sind.
Gerade in den letzten Jahren zeigt sich, wie wichtig die Arbeit eines Verleihs als Bindeglied zwischen Produktion und Kino und als „Agent“ des Filmes ist. In einem immer ausdifferenzierteren Marktumfeld ist ein engagierter Verleih der Schlüssel zum Erfolg im Kino. Ohne die Rückendeckung eines Verleihs verschwinden Filme heutzutage völlig in der Flut der Neustarts und können sich im Kino kaum noch behaupten. Da sich Politik und Marktteilnehmer jedoch darüber einig sind, welche gesellschaftliche Relevanz das Kino in der heutigen Zeit sowohl als kulturell-künstlerisches Angebot, aber auch als sozialer Ort der Begegnung von Menschen darstellt, müssen sich die Parameter der Förderung hin zu mehr Sichtbarkeit und Relevanz der Filme verändern. Die Ermöglichung guter Verleiharbeit sollte ganz klar ein Fokus einer Novellierung des Filmfördergesetzes sein.
Unsere Arbeit wird durch die Notwendigkeit zu immer kostenintensiveren Kampagnen erschwert. Im Kampf um die Aufmerksamkeit konkurriert das Kino inzwischen in allen Zielgruppen von jung bis alt mit immer mehr und immer neuen Formen der Freizeitgestaltung. Gleichzeitig steigt gerade bei dem Verleih deutscher Produktionen von Jahr zu Jahr das unternehmerische Risiko, da insbesondere höhere Mindestgarantien, auch von Seiten der Förderer, gefordert werden. Zusätzlich werden Einnahmequellen aus den Folgeverwertungsstufen durch die deutliche Zunahme von Rechteeinschränkungen seitens der koproduzierenden öffentlich-rechtlichen Sender extrem eingeschränkt. Und das, während der Lizenzankauf internationaler Arthouse-Filme durch die öffentlich-rechtlichen Sender immer weiter zurück geht.
Während also der Markt immer vielfältiger wird und die Erlöse zurückgehen, ist und wird der unabhängige Verleih immer mehr als Ko-Finanzierungspartner des Produzenten gefordert und verliert essentielle Absicherungen des unternehmerischen Risikos durch Rechtebeschneidungen zugunsten öffentlich-rechtlicher Sender.
Lag in den letzten FFG-Novellierungen stets der Schwerpunkt auf der Stärkung des Produzenten, fordern wir jetzt eine Neujustierung, mit der die Vermarktung der Filme in den Fokus der Betrachtung gestellt wird! Denn: Was nützen immer mehr deutsche Produktionen, die ohne eine relevante Kampagne ins Kino gebracht werden und somit keine Wahrnehmung und damit auch keine gesellschaftliche Relevanz mehr erfahren?!
Um gute Verleiharbeit auch weiterhin zu ermöglichen sollten bei der Novellierung daher folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Umdenken in der Vergabe der Fördermittel
Aus unserer Sicht ist es essentiell, dass ein Umdenken in der bisherigen Verteilung der Fördermittel stattfindet. Während die Produktionsförderungen und damit die Zahl der hergestellten Filme von Jahr zu Jahr steigen und immer neue Instrumente zur Filmfinanzierung etabliert wurden, stagniert die Höhe der Verleihförderung und die Besucherzahlen gehen zurück. Gleichzeitig beklagen inzwischen alle Branchenteilnehmer die geringe Sichtbarkeit deutscher Produktionen. Wir plädieren daher für eine deutliche Erhöhung der Verleihfördermittel. Ansonsten wird hier ein massives Ungleichgewicht zwischen Produktion und Vermarktung nur weiter verfestigt. Auf Bundesebene sollten über alle Förderinstrumente hinweg mindestens 30% der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel für eine Stärkung der Filmvermarktung verwendet werden. In diese Forderung beziehen wir auch ganz klar ein Förderinstrument wie den DFFF ein, der bisher nur die Filmproduktion, jedoch nicht die Vermarktung fördert.
Im Haushalt des BKMs stehen aktuell weniger als 0,5% der Filmfördermittel (0,82 Mio.) für die Filmvermarktung zur Verfügung, während 85% (160 Mio.) in die Produktionsförderung von Kinofilmen und die Serienförderung fließen. Konkret fordern wir hier, dass zukünftig mindestens 15% der DFFF-Mittel und der selektiven BKM Produktionsfördermittel der Filmvermarktung zur Verfügung stehen müssen.
2. Sitz im Verwaltungsrat
Die AG Verleih fordert zum wiederholten Male einen eigenen Sitz im FFA Verwaltungsrat.
Unser Verband mit mehr als 30 Mitgliedern, die insbesondere im Arthouse-Bereich eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung haben und für eine einzigartige kulturelle Vielfalt stehen, muss sich in diesem Gremium wiederfinden. Fast ausschließlich durch die Risikobereitschaft und Verleiharbeit unserer Mitglieder kommen Filme aus den Wettbewerben der internationalen A-Festivals in die deutschen Kinos. Nicht zuletzt deswegen fordern wir erneut eine Repräsentanz unserer Positionen im Verwaltungsrat durch einen eigenen, dauerhaften Sitz.
3. Echte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Wir plädieren für eine neue Vergabepolitik unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit vieler Arthouse-Produktionen. Gerade kleinere und mittlere Filme erfüllen in gleichem, wenn nicht sogar deutlich höherem Maße, ihren Beitrag zur Rückführung der gewährten Fördermittel, im Gegensatz zu vielen hoch budgetierte Produktionen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte nicht mehr nur alleine an den absoluten Besucherzahlen, sondern an dem Verhältnis von Förderung und Kinobesuchern festgemacht werden. Auch um diese Wirtschaftlichkeit zu fördern und den wirtschaftlichen Erfolg zu belohnen, sprechen wir uns dafür aus, dass rückgezahlte Förderdarlehen zu 50% zurück in den Pool fließen und zu 50% dem Antragssteller als revolvierende Förderung wieder zur Verfügung gestellt werden.
4. Anerkennung von Vorlaufkosten als Verleihvorkosten
Weiterhin fordern wir die längst überfällige Anerkennung von im Vorfeld der Herausbringung anfallenden Kosten. Anders als in der Produktion werden im Verleih sämtliche im Vorfeld anfallenden Kosten wie Lektorat, produktionsbegleitende Verleiharbeit, Testscreenings, Software, etc. nicht als Teil der Vorkosten anerkannt und müssen allein aus dem Verleihanteil bestritten werden. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Marktpartner und führt zu einer Verschärfung der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation. Wir plädieren daher für eine pauschale Anrechenbarkeit der Vorlaufkosten in Höhe von 10% als Verleihvorkosten, gedeckelt bei maximal 20.000,- Euro, nicht zuletzt um endlich auch eine Harmonisierung auf Europäischer Ebene zu erreichen.
5. Entpflichtung von der Herausbringung
In den letzten Jahren ist ganz deutlich geworden, dass es den Markt negativ beeinflusst, wenn ein Film nur aufgrund der DFFF-Verpflichtung gestartet werden muss, obwohl der Film trotz bester Produktions-Voraussetzungen wider Erwarten keine Kinoqualität entwickelt hat. Wir plädieren für eine Möglichkeit zur Entpflichtung von der Herausbringung, ohne dass dem Produzent daraus Nachteile entstehen. Um die Finanzierungsinstrumente vor dem Zugriff reiner TV-Produktionen zu schützen, schlagen wir konkret vor, dass eine Entpflichtung nur dann statt finden kann, wenn die FFA und der federführende Länderförderer eine Verleihförderung für den konkreten Film ablehnen.
6. Anerkennung der Gesetzesform
Wir fordern, dass die FFA ihrem Geschäftsauftrag nachkommt. Dies sollte nur auf Basis des FFG und der von der Richtlinienkommission erarbeiteten Richtlinien geschehen. Eine Berufung auf Leitlinien und geübte Spruchpraxis widerspricht unserer Meinung nach der Erfüllung des Geschäftsauftrages und führt zur Intransparenz in den Förderentscheidungen und kann nicht im Sinne der Filmförderanstalt sein.
7. Sperrfristen
Wir sprechen uns klar für die Beibehaltung der Sperrfristen aus.
8. Home Entertainment / Folgeauswertung
Wir sind für die Anerkennung des Royalty-Modells bei der Videoauswertung durch das FFG, das bisher nur auf gesonderten Antrag zugelassen wurde, die Produzenten jedoch nachweislich nur in den seltensten Fällen schlechter stellt. Ebenso fordern wir, dass Erlöse aus den Folgeverwertungsstufen, die immer zur Absicherung der risikobehafteten Kinoauswertung zählten, auch weiterhin ohne Beschränkungen solange beim Verleih verbleiben müssen, bis die Investitionen in die Kinoauswertung erwirtschaftet sind. Die Nutzung dieser Rechte, vor allem in den Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender, ist mit dem Verleih abzustimmen und darf die Auswertung der Folgeverwertungsstufen nicht behindern.
9. Neustrukturierung der Medialeistungen
Die TV-Anstalten zahlen bis auf das ZDF ihren Beitrag zur FFA in Form von Sachleistungen, den „Medialeistungen“. Die Medialeistungen sind in ihrer derzeitigen Form eine als Zuschuss gewährte „On-the-top“-Förderung, von der die meisten potentiellen Antragsteller ausgeschlossen sind. Es ist schwer nachvollziehbar, warum der von den TV-Anstalten beigesteuerte Anteil an der Filmförderung in einem gesonderten Topf zu besonderen Bedingungen vergeben wird, wobei zusätzlich die Listenpreise der TV-Werbung ohne marktübliche Rabatte zugrunde gelegt sind. Wir schlagen deshalb vor, dass die TV-Anstalten - wie alle anderen Einzahler - Barmittel in den FFA-Förderhaushalt einzahlen. Sollte keine diesbezügliche Regelung getroffen werden, plädieren wir für eine Integration der Medialeistungen in die reguläre Fördervergabe als Darlehensförderung.
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agverleih · 5 years
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Independent Filmparty anlässlich der Internationalen Filmfestspiele Berlin 2019 – Die Bilder zum Event
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agverleih · 5 years
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Independent Filmparty anlässlich der Internationalen Filmfestspiele Berlin 2019
Geladen hatten AG Verleih, European Work in Progress Cologne und Good!Movies. 
Vielen Dank an die Unterstützer Eclair und GRAVIS!
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agverleih · 5 years
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Michael (Mike) Wiedemann ist Ehrenpreisträger der AG Verleih
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